Jahresförderung frauenspezifischer Aktivitäten - Antrag
Gemeinnützige Organisationen bzw. Vereine können online eine Jahresförderung für die Durchführung von frauenspezifischen Aktivitäten in Wien beantragen.
Für den Online-Antrag benötigen Sie
- Einverständniserklärung zu den Förderrichtlinien-Jahresförderung: 105 KB PDF
- Tätigkeitsbeschreibung
- Statuten bzw. Firmenbuch bzw. Stiftungsdokumente
- Rechnungsabschluss, Übersicht Vermögensverhältnisse, Gebarungsvoranschlag
- Finanzplan Jahresförderung: 52 KB XLSX
- Personalübersicht: 22 KB XLSX
Hinweis: Die Excel-Tabellen müssen als Excel-Datei in das Online-Formular hochgeladen werden.
Für den Online-Antrag benötigen Sie die Einverständniserklärung. Sie müssen die Erklärung ausfüllen und unterschreiben. Anschließend können Sie die Einverständniserklärung in das Online-Formular hochladen.
Sie können online auch eine Drei-Jahresförderung beantragen.
Bitte beachten Sie die Förderrichtlinien für eine Drei-Jahresförderung: 576 KB PDF
Für den Online-Antrag benötigen Sie die bereits genannten Unterlagen, jedoch anstelle des Finanzplans für die Jahresförderung, den Finanzplan Drei-Jahresförderung: 52 KB XLSX
Allgemeine Informationen
Die Stadt Wien vergibt im Rahmen ihrer Möglichkeiten finanzielle Unterstützung für gemeinnützige Organisationen, vorzugsweise Vereine, die frauenspezifische Aktivitäten in Wien durchführen. Zielgruppen geförderter Angebote und Veranstaltungen sind vorrangig Mädchen und Frauen. Gegebenenfalls sind auch Personen mit eingeschlossen, die aufgrund von diskriminierenden Vorstellungen von Geschlechterrollen gesellschaftlich Nachteile erleben.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Gefördert werden gemeinnützige, also nicht gewinnorientierte Einrichtungen, vorzugsweise Vereine. Förderungen erhalten nur jene Projekte und Einrichtungen, die ihre Wirkung auf Wien beziehen.
Fristen und Termine
Bei der Erstellung des Finanzplanes muss beachtet werden, dass eine Förderung durch die MA 57 an das Kalenderjahr gebunden ist und nicht jahresübergreifend erfolgen kann. Der Finanzplan muss daher für einen Zeitraum zwischen 1. Jänner und 31. Dezember erstellt werden.
Zuständige Stelle
Frauenservice (MA 57)
Referat Förderungen
8., Friedrich-Schmidt-Platz 3
Telefon: + 43 1 4000-83536
Fax: +43 1 4000-99-83511
E-Mail: sub@ma57.wien.gv.at
Verfahrensablauf
Nach Einlangen der Einreichdokumente bei der MA 57 werden diese nach formalen, inhaltlichen und finanziellen Kriterien geprüft. Nach positiver Prüfung wird ein Förderungsantrag den beschlussfassenden Gremien der Stadt Wien (Gemeinderatsausschuss, Stadtsenat, Gemeinderat) vorgelegt. Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller wird über das Ergebnis der Prüfung durch die MA 57 informiert und über die Entscheidung der zuständigen Gremien schriftlich verständigt.
Erforderliche Unterlagen
Für den Antrag werden folgende Unterlagen benötigt:
- Einverständniserklärung zu den Förderrichtlinien-Jahresförderung
- Tätigkeitsbeschreibung
- Statuten bzw. Firmenbuch bzw. Stiftungsdokumente
- Rechnungsabschluss, Übersicht Vermögensverhältnisse, Gebarungsvoranschlag
- Finanzplan Jahresförderung: 52 KB XLSX
- Finanzplan Drei-Jahresförderung: 52 KB XLSX
- Personalübersicht: 22 KB XLSX
- Ausfüllhilfe zum Personal-Excel: 643 KB PDF
- Vereinsangebote: 16 KB XLSX
- Wirkungsorientierte Kennzahlen: 15 KB XLSX
- Standards für Tätigkeitsberichte: 154 KB PDF
- Standards für Tätigkeitsbeschreibung: 88 KB PDF
- Vermögensrechnung: 14 KB XLSX
Kosten und Zahlung
Der Antrag ist gebührenfrei.
Formular
- Formular ausfüllen & ausdrucken: Einverständniserklärung
- Online-Formular: Jahresförderung frauenspezifischer Aktivitäten - Antrag
- Online-formular: Dreijährige Förderung frauenspezifischer Aktivitäten - Antrag
Zusätzliche Informationen
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Stadt Wien | Frauenservice Wien
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