Errichtung von Kleingartenwohnhäusern und Eigenheimen auf Pachtgrund - Förderungsantrag

Bitte beachten Sie:
Bitte bringen Sie Anträge und Unterlagen per Post an Muthgasse 62, 1190 Wien, per Fax an +43 1 4000-997 48 40 oder per E-Mail an neubaufoerderung@ma50.wien.gv.at ein oder nutzen Sie das vorhandene Online-Formular-Service.
Der persönliche Kontakt mit der Servicestelle Neubauförderung ist innerhalb der Servicezeiten von Montag bis Freitag, von 8 bis 12 Uhr, möglich.

Allgemeine Informationen

Die Stadt Wien fördert die Errichtung von Kleingartenwohnhäusern und Eigenheimen auf Pachtgrund. Grundvoraussetzung ist die Einhaltung der allgemeinen Förderungsvoraussetzungen und Einkommensgrenzen.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Lautet die Flächenwidmung "Kleingartengebiet - Grünland - Ganzjähriges Wohnen", dürfen nur Kleingartenhäuser errichtet werden. Da keine wirkliche Baulandwidmung vorliegt, dürfen keine Eigenheime errichtet werden. Die Förderung wird unabhängig von der Art der Nutzungsberechtigung (Eigentum, Pacht, Unterpacht) der Parzelle gewährt.

Die Förderung erfolgt über Annuitätenzuschüsse zu einem Darlehen einer Bank oder Bausparkasse. Annuitätenzuschüsse sind Zuschüsse des Landes Wien, die den FörderungswerberInnen einen Teil der Rückzahlung des Bankdarlehens abnehmen. Zu den halbjährlichen Tilgungsstichtagen (z. B. 1. Mai und 1. November) zahlt das Land Wien seinen Darlehensrückzahlungsanteil direkt auf das Bankkonto ein.

Informationsblatt für Eigenheime auf Pachtgrund: 210 KB PDF

Fristen und Termine

Informationen zur Rechtzeitigkeit des Antrages findet man in den Informationsblättern.

Zuständige Stelle

Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
19., Muthgasse 62, 1. Stock, Zimmer G 1.03
Telefon: +43 1 4000-74840
Fax: +43 1 4000-99-74840
E-Mail: neubaufoerderung@ma50.wien.gv.at
Callcenter der Gruppe Neubauförderung
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr

Erforderliche Unterlagen

Für den Förderungsantrag werden nachfolgende persönliche Unterlagen sowie spezielle Antragsformulare benötigt. Die Antragsformulare können heruntergeladen oder bei der Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten direkt bezogen werden.

  • Kopie des (Unter-) Pachtvertrages
  • Grundbuchseinsicht über die Liegenschaft, auf der das geförderte Haus errichtet werden soll, falls es sich um einen Eigengrund handelt
  • Baubewilligungsbescheid der Baupolizei
    Baubewilligungsbescheid oder Mitteilung der Baubehörde bei Kleingartenwohnhäusern und Baubewilligungsverfahren nach § 70a oder § 70b der Wiener Bauordnung
  • Im Falle durchgeführter Planwechsel: Planwechselbescheid
  • Zugehörige baubehördlich bewilligte Pläne: Originalpläne oder farbige Kopien mit Gleichschriftsbescheinigung bzw. Identitätsbestätigung
  • Technische Richtlinien der Abteilung Technische Stadterneuerung: 150 KB PDF
  • Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder: Jahreslohnzettel oder Einkommensteuerbescheide des Vorjahres und Monatslohnzettel der letzten drei Monatsbezüge des laufenden Jahres
  • Gegebenenfalls Familienbeihilfebezugsbestätigung für Kinder

Kosten und Zahlung

Der Antrag ist gebührenfrei.

Erledigungsdauer

Die Dauer der Erledigung richtet sich danach, ob alle Unterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht wurden.

Formular

Zusätzlich zu den persönlichen Unterlagen werden folgende Antragsformulare benötigt:

Hinweis: Der Originalplan muss per Post an die Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten geschickt werden.

Zusätzliche Informationen

Ökologische Mindeststandards:
Technische Richtlinien der Abteilung Technische Stadterneuerung bei Neubau von Dachgeschossausbauten: 150 KB PDF

  • Die Förderung erfolgt durch Zuschusszahlungen für die Rückzahlung eines Bankdarlehens oder Bausparkassendarlehens.
  • Zur Gewährung des Annuitätenzuschusses darf das Darlehen 36.340 Euro (Sockelbetrag) betragen. Für jedes Kind kann das bezuschussbare Darlehen um 1.820 Euro aufgestockt werden.
  • Höhe der Annuitätenzuschüsse:
    • Jeweils sechs Prozent der Darlehenssumme (z. B. von 36.340 Euro) in jedem der ersten fünf Jahre der Tilgung.
    • Jeweils drei Prozent der Darlehenssumme (z. B. von 36.340 Euro) in den Jahren sechs bis zehn der Tilgung.
  • Bezuschussfähige Bankdarlehen müssen mindestens 15 Jahre Laufzeit und eine sehr niedrige Verzinsung aufweisen. Die Verzinsung darf nicht höher als ortsüblich sein.

Rechtliche Grundlagen

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