Errichtung von Eigenheimen und Eigenheimen als Reihenhäuser auf Eigengrund - Förderungsantrag
Für den Bau eines Eigenheims auf eigenem Grund erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Landesdarlehen. Bitte beachten Sie die Richtlinien zu Förderungsdarlehen und die Einhaltung der allgemeinen Förderungsvoraussetzungen und Einkommensgrenzen.
Bitte beachten Sie die Beilagen, die Sie in den Online-Antrag hochladen müssen.
Sie können sich online auch mit Stadt Wien Konto anmelden.
Allgemeine Informationen
Eigenheime und Reihenhaus-Eigenheime, die von Einzel-Eigentümer*innen eingereicht werden, werden durch Gewährung eines Landesdarlehens gefördert.
Für geförderte Eigenheime gelten technische Richtlinien:
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
- Die Gewährung des Darlehens unterliegt bestimmten Voraussetzungen in Bezug auf die Wohnnutzfläche. Laufzeit, Verzinsung und Rückzahlungen: Richtlinien zu Förderungsdarlehen
- Sie müssen die allgemeinen Förderungsvoraussetzungen und Einkommensgrenzen erfüllen.
Fristen und Termine
Bei Eigenheimen oder Reihenhäusern für den Eigenbedarf ist ein vorzeitiger Baubeginn möglich. Eine Zusicherung kann aber nur gewährt werden, wenn:
- die Erfüllung des Förderungszweckes, insbesondere die planerischen und ökologischen Anforderungen, durch eine nachträgliche Überprüfung der Bauausführung bestätigt werden können,
und
- bei Antragstellung um Wohnbauförderung die behördliche Baubewilligung beziehungsweise die Mitteilung höchstens 3 Jahre alt ist (Datum der Ausstellung).
Zuständige Stelle
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
19., Muthgasse 62, 1. Stock, Riegel G
Telefon: +43 1 4000-74840 (Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr)
Fax: +43 1 4000-99-74840
E-Mail: neubaufoerderung@ma50.wien.gv.at
Öffnungszeiten der Servicestelle Neubauförderung:
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
Sie können Anträge und Unterlagen persönlich zu den Öffnungszeiten, per Post, per Fax, per E-Mail oder per Online-Formular einreichen.
Verfahrensablauf
Wenn Sie die Zusage für die Förderung erhalten, bekommen Sie einen Schuldschein für die Eintragung im Grundbuch.
Das Darlehen kann erst ausbezahlt werden, wenn:
- die Eintragung im Grundbuch erledigt ist,
- Sie alle Vorgaben der Förderzusage erfüllt haben und
- eine von der Stadt Wien bestellte Bauaufsicht den Baufortschritt geprüft und die Auszahlung angefordert hat.
Das Darlehen wird in 1 oder 2 Teilen ausgezahlt.
Erforderliche Unterlagen
Für den Förderungsantrag benötigen Sie persönliche Unterlagen und spezielle Antragsformulare. Die Antragsformulare können sie herunterladen oder bei der Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten direkt beziehen.
- Grundbucheinsicht über die Liegenschaft, auf der das geförderte Haus errichtet werden soll
- Baubewilligungsbescheid der Baupolizei oder Mitteilung der Baubehörde bei Baubewilligungsverfahren nach § 70a oder § 70b der Wiener Bauordnung
- Im Falle durchgeführter Planwechsel: Planwechselbescheid
- Zugehörige baubehördlich bewilligte Pläne: Originalpläne oder farbige Kopien mit Gleichschriftsbescheinigung oder Identitätsbestätigung. Die Pläne müssen Sie per Post an die Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten schicken.
- Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder: Jahreslohnzettel oder Einkommensteuerbescheide des Vorjahrs und Monatslohnzettel der letzten 3 Monatsbezüge des laufenden Jahres
- Wenn Sie Familienbeihilfe beziehen, müssen Sie dafür eine Bestätigung mitschicken.
Wenn Sie auch eine Zinsenzuschussförderung beantragen, benötigen Sie zusätzlich:
- Darlehensvertrag und Tilgungsplan
Kosten und Zahlung
Keine
Erledigungsdauer
Die Dauer der Erledigung richtet sich danach, ob alle Unterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht wurden.
Formular
- Online-Formular: Errichtung von Eigenheimen und Eigenheimen als Reihenhäuser auf Eigengrund - Förderungsantrag
- Online-Formular: Errichtung von Eigenheimen und Eigenheimen als Reihenhäuser auf Eigengrund - Förderungsantrag mit Stadt Wien Konto
Im Online-Formular müssen Sie folgende Antragsformulare hochladen (ausgefüllt, unterschrieben und wieder eingescannt):
- Einverständniserklärung
- Verpflichtungserklärung
- Persönliche Angaben
- Beschreibung der Energieversorgung
Zusätzliche Informationen
Den Antrag auf Zinsenzuschussförderung können Sie auch formlos einreichen (zum Beispiel per E-Mail), wenn
- Sie bereits eine Förderung für die Errichtung Ihres Eigenheimes, Reihenhauses, Eigenheimes auf Pachtgrund, Kleingartenwohnhauses oder für den Dachgeschossausbau für den Eigenbedarf eingereicht haben
oder
- Ihr Antrag ab dem 19. April 2024 bereits genehmigt wurde.
Reichen Sie den Antrag gemeinsam mit dem Darlehensvertrag und dem Tilgungsplan ein.
Sie erklären sich gleichzeitig damit einverstanden, dass Ihre Daten gemäß den datenschutzrechtlichen Informationen verarbeitet werden.
Stadt Wien | Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
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