Ökostromanlagen bzw. Photovoltaikanlagen - Förderungsantrag
Allgemeine Informationen
In Wien werden betriebliche und private Photovoltaikanlagen gefördert, die auf Gebäuden, baulichen Anlagen oder Betriebsflächen (ausgenommen Grünflächen) angebracht werden. Ein geeigneter Nachweis über die Anbringungsart muss dem Antrag angeschlossen werden.
Anlagen, die auf Grünflächen angebracht werden, sind nicht förderfähig. Davon ausgenommen sind Anlagen, die im Rahmen von BürgerInnenbeteiligungsmodellen errichtet werden.
Fördersätze:
- Anlagen bis zu 100 kWp werden mit 250 Euro pro kWp gefördert. Die darüber hinausgehende Leistung (somit ab dem 101. kWp) wird bis zu einer Obergrenze von 500 kWp mit 200 Euro pro kWp gefördert oder
- Es werden maximal 30 Prozent der förderungsfähigen Kosten gefördert (abzüglich der Erlöse unter Betrachtung des Zeitraumes der ersten 5 Jahre der Maßnahme)
Es kommt der geringere Fördersatz, der sich aus Punkt 1 bzw. 2 errechnet, zur Anwendung.
Die Umsetzungsfrist beträgt ein Jahr ab Förderzusage.
Nicht förderfähig sind jene Anteile von Photovoltaikanlagen, die gemäß §118 Abs. 3b bzw. Abs. 3c Bauordnung für Wien 1996 verpflichtend zu errichten sind. Die Erweiterung von bestehenden Anlagen sowie der Einbau von gebrauchten PV-Modulen sind ebenfalls nicht förderfähig.
Im Zeitraum der Fördercalls des EAG können für Photovoltaikanlagen vorbehaltlich verfügbarer Fördermittel ausschließlich EAG-Investitionszuschüsse des Bundes beantragt werden.
https://www.oem-ag.at/de/foerderung/
https://www.oem-ag.at/de/foerderung/photovoltaik/eag-investitionszuschuesse/
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Anträge für die Landesförderung können von natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden. Die Gewährung einer Förderung erfolgt in Form einer schriftlichen Zusicherung (Förderungsvertrag).
Voraussetzung sind für Auf-Dach-Anlagen mindestens 800 Volllaststunden und für vertikale PV-Anlagen mindestens 500 Volllaststunden im Jahr unter Nachweis standardisierter Berechnungsmethoden. Die Einspeisung ins öffentliche Netz muss möglich sein.
Gefördert werden ausschließlich Anlagen mit einer Leistung > 1 kWp.
Hinweis: Sogenannte PV-Balkonanlagen sind nicht förderfähig, da sie die Mindestleistung von 1 kWp nicht erfüllen. Sie werden an den Hausstromkreis angesteckt, Zählpunktnummer, Netzzugang und vergütete Einspeisemöglichkeit fehlen bei Balkonmodulen.
Jede zusätzlich beantragte und in Anspruch genommene Förderung muss der Förderstelle umgehend gemeldet werden.
Fristen und Termine
Die Förderentscheidung hängt von der jeweils individuellen Ausgangslage ab. Die Förderung kann ganzjährig beantragt werden. Die Errichtung und Fertigstellung der Photovoltaikanlage muss sowohl bei bestehenden als auch bei neu zu errichtenden, betrieblichen Gebäuden innerhalb eines Jahres ab Förderzusage erfolgen.
Der schriftliche Antrag muss vor Beginn der Arbeiten für das Vorhaben gestellt werden. Der Beginn der Arbeiten ist entweder der Beginn der Bauarbeiten für die Investition oder die erste rechtsverbindliche Verpflichtung zur Bestellung von Ausrüstung oder eine andere Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist (Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission).
Zuständige Stelle
Für private und betriebliche Antragsteller*innen
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
9., Türkenstraße 9
Telefon: + 43 1 31 6 31 730
Fax: + 43 1 31 6 31-99-730
E-Mail: wien-pv@kommunalkredit.at
www.umweltfoerderung.at/pvwien-private
www.umweltfoerderung.at/pvwien-betriebe
www.pv.klimafonds.gv.at
Der Förderantrag kann ausschließlich online erfolgen.
Antragsformular für private und betriebliche Antragsteller*innen: www.umweltfoerderung.at/pvwien-private bzw. www.umweltfoerderung.at/pvwien-betriebe
Erforderliche Unterlagen
Fördereinreichung
- Bindendes Angebot der Errichterfirma
- Berechnung der Volllaststunden mit standardisierten Methoden
- Vollständig ausgefülltes Einreichformular
- Vollmacht: Wird der Antrag durch einen Anlagenerrichter oder eine andere natürliche oder juristische Person eingebracht, muss eine schriftliche Vollmacht der Förderwerber*innen beigelegt werden.
Der Antrag auf Förderung kann ausschließlich vor Beginn der Errichtung erfolgen. Im Antragsformular ist ersichtlich, welche Daten für den Antrag notwendig sind. Es werden ausschließlich richtig und vollständig ausgefüllte Anträge bearbeitet.
Förderabrechnung
Anlagenbesichtigungen werden auf Stichproben beschränkt. Folgende Unterlagen müssen gesammelt und mit vollständigen und richtigen Angaben vorgelegt werden:
- Rechnungen in Kopie
- Einzahlungsbelege in Kopie bzw. mittels Banküberweisungsbestätigungen
- Genehmigungen und Bescheide:
- Nachweis der Zählpunktnummer für die Stromeinspeisung (schriftliche Bestätigung durch den Netzbetreiber)
- Elektrizitätswirtschaftliche Genehmigung (Abteilung Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht) (falls erforderlich)
- Baubewilligung (falls erforderlich)
- Unterschriebener Fördervertrag
- Funktionsprüfung gemäß ÖVE E 8001
- Fotos von Anlage und Wechselrichter
Neben den erforderlichen Unterlagen ist auch die Bekanntgabe der Firmenbuchnummer sowie der UID-Nummer erforderlich.
Unvollständige Unterlagen können nicht bearbeitet werden. Unterlagen die in Papierform eingereicht werden, können nicht retourniert werden.
Kosten und Zahlung
Der Antrag ist gebührenfrei.
Erledigungsdauer
Die Dauer der Erledigung richtet sich danach, ob alle Unterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht wurden. Durch die unvollständige Vorlage von Unterlagen kann das Verfahren verzögert werden.
Zusätzliche Informationen
Auf die Gewährung einer Förderung nach den geltenden Förderungsrichtlinien besteht kein Rechtsanspruch.
Stadt Wien | Energieplanung
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