Ökostromanlagen bzw. Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) - Förderantrag

Allgemeine Informationen

In Wien werden neu installierte PV-Anlagen sowie Erweiterungen bestehender PV-Anlagen im Netzparallelbetrieb mit mindestens 800 Volllaststunden bzw. 500 Volllaststunden für vertikal montierte PV-Anlagen pro Jahr gefördert. Die PV-Anlagen können auf Gebäuden, baulichen Anlagen oder Betriebsflächen angebracht werden. Für PV-Anlagen, die auf mehrgeschoßigen Wohnbauten (MGWB) errichtet werden, können unter entsprechendem Nachweis Zuschläge gewährt werden.

Mehrgeschoßige Wohnbauten (MGWB) sind Gebäude ab Bauklasse 3 (ab 9 Meter Höhe oder Erdgeschoß und mindestens 2 weitere Obergeschoße exklusive Dachgeschoß) mit mindestens 3 Wohneinheiten und zumindest 50 Prozent Wohnnutzung.

Einreichen können natürliche und juristische Personen, die in Wien eine PV-Anlage errichten. PV-Anlagen werden ab 1 kWp bis zu einer Obergrenze von 1.000 kWp gefördert.

Nicht förderfähig sind PV-Anlagen, die auf Grünflächen angebracht werden, ausgenommen PV-Anlagen, die im Rahmen von Bürger*innenbeteiligungsmodellen errichtet werden. Auch der Einbau von gebrauchten PV-Modulen ist nicht förderfähig.

Die Antragstellung muss vor Umsetzung der Maßnahme (vor Bestellung und Errichtung der PV-Anlage) durchgeführt werden. Der Beginn der Arbeiten kann auf eigenes Risiko unmittelbar nach Antragstellung erfolgen, die Förderzusage muss nicht abgewartet werden.

Das Ausmaß der Förderung beträgt:

  1. Maximal 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses (abzüglich der Erlöse unter Betrachtung des Zeitraumes der ersten 5 Jahre der Maßnahme) oder
  2. PV-Anlagen bis zu 100 kWp werden mit 250 Euro pro kWp gefördert.
    Bei PV-Anlagen, deren Leistung 100 kWp übersteigt, werden
    • die ersten 100 kWp mit 250 Euro pro kWp,
    • die Leistung zwischen 100 kWp und 500 kWp mit 200 Euro pro kWp und
    • die über die 500 kWp hinausgehende Leistung mit 150 Euro pro kWp gefördert.
  3. Zuschläge für PV-Anlagen auf MGWB:
    Für PV-Anlagen auf MGWB wird zusätzlich
    • ein Zuschlag von maximal 250 Euro pro kWp für eine Leistung bis 100 kWp,
    • ein Zuschlag von maximal 200 Euro pro kWp für die Leistung zwischen 100 kWp und 500 kWp und
    • ein Zuschlag von maximal 150 Euro pro kWp für die über die 500 kWp hinausgehende Leistung gewährt.
      Die Kosten für Absturzsicherungen für PV-Anlagen im MGWB sind förderfähige Kosten.

Zur Anwendung kommt der geringere Fördersatz, der sich aus Punkt 1 und 2 bzw. 1 und 3 errechnet.

Erweiterungen bestehender PV-Anlagen werden mit 150 Euro pro kWp gefördert. Für die Erweiterung von bestehenden PV-Anlagen ist kein zusätzlicher Zählpunkt erforderlich. Der Fördersatz von 150 Euro pro kWp gilt auch für Erweiterungen von PV-Anlagen auf MGWB.

Der Umsetzungszeitraum beträgt 24 Monate ab Förderzusage.

PV-Anlagen werden in Wien ab 1 kWp bis zu einer Obergrenze von 1.000 kWp gefördert. Diese Obergrenze gilt auch bei PV-Anlagen-Erweiterungen, wobei die bereits errichtete Anlagengröße berücksichtigt wird. Beispiel: 400 kWp, wurden bereits errichtet. Somit können maximal 600 kWp als Erweiterung gefördert werden.

Die Förderung ist mit 30 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt, abzüglich der Erlöse unter Betrachtung des Zeitraumes der ersten 5 Jahre der Maßnahme. Es werden 3,5 Cent/kWh zugrunde gelegt.

Beispiel:
Jahresertrag: 20.000 kWh
5-Jahresertrag: 100.000 kWh
Erlöse: 3.500 Euro

Eine Kombination der Wiener Landesförderung mit der Förderung des Klima- und Energiefonds oder mit der Förderung nach dem EAG ist ausgeschlossen.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Anträge für die Landesförderung können von natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden. Die Gewährung einer Förderung erfolgt in Form einer schriftlichen Zusicherung (Fördervertrag).

Voraussetzung sind für Auf-Dach-PV-Anlagen mindestens 800 Volllaststunden und für vertikale PV-Anlagen mindestens 500 Volllaststunden im Jahr unter Nachweis standardisierter Berechnungsmethoden. Die Einspeisung ins öffentliche Netz muss möglich sein.

Gefördert werden ausschließlich PV-Anlagen mit einer Leistung mit mehr als 1 kWp.
Hinweis: Sogenannte PV-Balkonanlagen sind nicht förderfähig, da sie die Mindestleistung von 1 kWp nicht erfüllen.

Jede zusätzlich beantragte und in Anspruch genommene Förderung muss der Förderstelle umgehend gemeldet werden. Doppelförderungen sind nicht möglich.

Fristen und Termine

Die Förderentscheidung hängt von der jeweils individuellen Ausgangslage ab. Die Förderung kann ganzjährig online beantragt werden. Die Errichtung und Fertigstellung der PV-Anlage muss sowohl bei bestehenden als auch bei neu zu errichtenden, betrieblichen Gebäuden innerhalb von 24 Monaten ab Förderzusage erfolgen. Diese Frist kann verlängert werden, wenn äußere Umstände wie z. B. Lieferengpässe eine Umsetzung erschweren. In diesem Fall wäre ein kurzes Mail unter Angabe der Verzögerungsgründe, sowie der voraussichtlichen Fertigstellung an die Förderstelle zu schreiben.

Der schriftliche Antrag muss vor Beginn der Arbeiten für das Vorhaben gestellt werden. Der Beginn der Arbeiten ist entweder der Beginn der Bauarbeiten für die Investition oder die erste rechtsverbindliche Verpflichtung zur Bestellung von Ausrüstung oder eine andere Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist (Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission idgF.).

Der Beginn der Arbeiten kann auf eigenes Risiko unmittelbar nach Antragstellung erfolgen, die Förderzusage muss nicht abgewartet werden.

Zuständige Stelle

Für private und betriebliche Antragsteller*innen

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
9., Türkenstraße 9
Telefon: + 43 1 31 6 31 730
Fax: + 43 1 31 6 31-99-730
E-Mail: wien-pv@kommunalkredit.at
https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/photovoltaik-wien
https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/wiener-landesfoerderung-photovoltaik

Erforderliche Unterlagen

Fördereinreichung

  • Bindendes Angebot der Errichtungsfirma
  • Berechnung der Volllaststunden mit standardisierten Methoden
  • Vollständig ausgefülltes Einreichformular
  • Vollmacht: Wird der Antrag durch eine*n Anlagenerrichter*in oder eine andere natürliche oder juristische Person eingebracht, muss eine schriftliche Vollmacht der Förderwerber*innen beigelegt werden.
  • Nachweis MGWB (falls Anlage auf MGWB errichtet wird)

Der Antrag auf Förderung kann ausschließlich vor Bestellung der PV-Anlage erfolgen. Es werden ausschließlich richtig und vollständig ausgefüllte Anträge bearbeitet.

Förderabrechnung

Anlagenbesichtigungen werden auf Stichproben beschränkt. Folgende Unterlagen müssen gesammelt und mit vollständigen und richtigen Angaben vorgelegt werden:

  • Rechnungen
  • Einzahlungsbelege bzw. Banküberweisungs-Bestätigungen
  • Nachweis der Zählpunktnummer für die Stromeinspeisung (schriftliche Bestätigung durch den Netzbetreiber)
  • Baubewilligung (falls erforderlich)
  • Unterschriebener Fördervertrag
  • Funktionsprüfung gemäß ÖVE E 8001
  • Fotos von Anlage und Wechselrichter

Unvollständige Unterlagen können nicht bearbeitet werden.

Kosten und Zahlung

Der Antrag ist gebührenfrei.

Erledigungsdauer

Die Dauer der Erledigung richtet sich danach, ob alle Unterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht wurden. Durch die unvollständige Vorlage von Unterlagen kann das Verfahren verzögert werden.

Formular

Der Förderantrag kann ausschließlich online erfolgen.

Zusätzliche Informationen

Förderungsrichtlinien 2023 für die Förderung der Erzeugung und Speicherung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern und von Energieeffizienzmaßnahmen und -programmen: 176 KB PDF

Die Gewährung einer Förderung erfolgt vorbehaltlich verfügbarer Fördermittel.

Auf die Gewährung einer Förderung nach den geltenden Förderrichtlinien besteht kein Rechtsanspruch.

Genehmigungsschritte für PV-Anlagen

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