Startseite wien.gv.at Menü Menü

NEWSLETTER

Anzeige- und Genehmigungspflichten für PV-Anlagen

Grundsätzlich sind für Photovoltaik-Anlagen Anzeige- und Genehmigungspflichten gemäß der Bauordnung für Wien (BO für Wien) sowie dem Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005 (WElWG 2005) zu prüfen.

Darüber hinaus muss für Photovoltaik-Anlagen beim Netzbetreiber der Netzzugang an das Verteilernetz beantragt werden: Anschluss einer Photovoltaik-Anlage - Wiener Netze

Die meisten Anzeige- und Bewilligungsverfahren werden von den errichtenden Firmen in Vertretung der künftigen Betreiber*innen eingereicht. Für künftige Betreiber*innen von Photovoltaik-Anlagen empfiehlt es sich daher, möglichst rasch erfahrene anlagenerrichtende Unternehmen einzubeziehen, um eine maßgeschneiderte Projektplanung und -umsetzung sowie die professionelle Abwicklung der notwendigen Anzeige- und Bewilligungsverfahren sicherzustellen.

Unabhängig von den Anzeige- und Genehmigungspflichten wird auf die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen und relevanten Anforderungen durch das anlagenerrichtende Unternehmen hingewiesen; insbesondere auf die Themen Brandschutz, Blendung und Statik.

Nähere Informationen:

Verfahren nach der Bauordnung für Wien - vereinfachte Darstellung

In folgenden Fällen ist eine Baubewilligung gemäß Bauordnung für Wien erforderlich:

  • PV-Anlagen im Grünland-Schutzgebiet
  • PV-Anlagen in Gebieten mit Bausperre
  • PV-Anlagen in Schutzzonen mit einer Engpass-Leistung von weniger als 15 kW
  • PV-Anlagen in Schutzzonen, die gewerberechtlichen Bestimmungen unterliegen
  • PV-Anlagen in Schutzzonen, die eisenbahnrechtlichen, bergbaurechtlichen, luftfahrtrechtlichen, schifffahrtrechtlichen oder abfallrechtlichen Bestimmungen unterliegen

Darüber hinaus ist für PV-Anlagen außerhalb von Grünland-Schutzgebiet oder Gebiet mit Bausperre mit einer Engpass-Leistung von mehr als 15 kW folgendes zu prüfen:

  • Wenn die PV-Anlage einer Anzeige- und Bewilligungspflicht gemäß WElWG 2005 unterliegt, ist sie gemäß Bauordnung bewilligungsfrei.
  • Wenn eine PV-Anlage eisenbahnrechtlichen, gewerberechtlichen, bergbaurechtlichen, luftfahrtrechtlichen, schifffahrtrechtlichen oder abfallrechtlichen Bestimmungen unterliegt, ist sie gemäß Bauordnung bewilligungsfrei.

Verfahren nach dem Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005 - vereinfachte Darstellung

Für die Errichtung und den Betrieb einer PV-Anlage ist im Sinne des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005 - WElWG 2005

  • eine Anzeige (Engpass-Leistung mehr als 15 kW und höchstens 50 kW),
  • ein vereinfachtes Verfahren (Engpass-Leistung mehr als 50 kW und höchstens 250 kW) oder
  • ein ordentliches Genehmigungsverfahren (Engpass-Leistung mehr als 250 kW) erforderlich.

Das entsprechende behördliche Verfahren wird durch die Abteilung Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht (MA 64) durchgeführt.

Keine Anzeige oder Genehmigung nach dem Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005 benötigen PV-Anlagen,

  • die ganz oder teilweise eisenbahnrechtlichen, gewerberechtlichen, bergbaurechtlichen, luftfahrtrechtlichen, schifffahrtrechtlichen oder abfallrechtlichen Bestimmungen unterliegen,
  • die ganz oder teilweise Fernmeldezwecken oder der Landesverteidigung dienen,
  • die mobil sind oder
  • die eine Engpass-Leistung von maximal 15 kW haben.

Information und Beratung zu Anzeige- und Genehmigungspflichten von erneuerbaren Energieanlagen finden Sie bei der Klima- und Innovationsagentur der Stadt Wien.

Kontakt

Stadt Wien - Energieplanung

Energieplanung (MA 20)
Kontaktformular

Datenschutzrechtliche Bestimmungen: Wir setzen Cookies ein, um Ihren Interessen entsprechende Informationen der Stadt Wien bei Drittanbietern anzuzeigen. Der Widerruf Ihrer Einwilligung und die Änderung Ihrer Auswahl ist jederzeit unter Datenschutz: Information und Einstellungen möglich.