Veranstaltungswesen

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Fest am Rathausplatz

Bei Veranstaltungen muss die Sicherheit der Veranstaltungen und der Veranstaltungsstätte gewährleistet sein. Zudem sollte eine Veranstaltung keine nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt haben. Belästigungen der Nachbarschaft sind ebenfalls zu vermeiden.

Aufgabengebiete der Behörde

Die Veranstaltungsbehörde ist für die Vollziehung der gesetzlichen Bestimmungen betreffend Veranstaltungen, Kinos und Theater zuständig.

Sie wickelt die Anmeldungen von Veranstaltungen und von Konzessionen für Unterhaltungs- und Münzgewinnspielapparate ab und vollzieht das Buchmacher- und Totalisateurwesen. Zudem ist sie für die Zulassung zur Tanzlehrprüfung/Tanzlehrbefugnis zuständig.

Informationsblätter und Kontakt

Anträge

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Technische Gewerbeangelegenheiten (Magistratsabteilung 36)
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