Veranstaltungswesen
Kontakt zur MA 36 – Veranstaltungswesen
Bei Veranstaltungen muss die Sicherheit der Veranstaltungen und der Veranstaltungsstätte gewährleistet sein. Zudem sollte eine Veranstaltung keine nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt haben. Belästigungen der Nachbarschaft sind ebenfalls zu vermeiden.
Aufgabengebiete der Behörde
Die Veranstaltungsbehörde ist für die Vollziehung der gesetzlichen Bestimmungen betreffend Veranstaltungen, Kinos und Theater zuständig.
Sie wickelt die Anmeldungen von Veranstaltungen und von Konzessionen für Unterhaltungs- und Münzgewinnspielapparate ab und vollzieht das Buchmacher- und Totalisateurwesen. Zudem ist sie für die Zulassung zur Tanzlehrprüfung/Tanzlehrbefugnis zuständig.
Informationsblätter und Kontakt
- Informationsblätter Veranstaltungswesen
- Eventcenter - persönliche Beratung
Anträge
Weiterführende Informationen
- Abgaben, Gebühren und Steuern
- Umweltfreundliche Events - Information und Beratung - Natürlich Wien
- Veranstaltungen in Wien umweltfreundlich durchführen (MA 22)
- Abfallkonzept für Veranstaltungen - die umweltberatung
- Abfallkonzepte und Mehrweggebot für Veranstaltungen (MA 22)
- Wiener Veranstaltungsgesetz
- Wiener Veranstaltungsstättengesetz
- Wiener Kinogesetz
- Kundmachung des Magistrats betreffend ortspolizeiliche Vorschriften für Messen
- Wiener Tanzschulgesetz
- Wiener Tanzlehrprüfungsverordnung
- Straßenkunstverordnung 1998
- Wiener Jugendschutzgesetz 2002
- Gesetz betreffend Gebühren von Totalisateur- und Buchmacherwetten sowie Maßnahmen zur Unterdrückung des Winkelwettwesens
- Gebrauchsabgabengesetz 1966
- Gewerbeordnung
- Wiener Abfallwirtschaftsgesetz
- Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz
- Tabakgesetz
- Pyrotechnikgesetz
Technische Gewerbeangelegenheiten (Magistratsabteilung 36)
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