Magistratische Bezirksämter
Die Magistratischen Bezirksämter sind Ihre erste Anlaufstelle für viele Anträge und Anliegen.
Einige Amtswege, zum Beispiel Pass- und Meldeangelegenheiten, können Sie in jedem Bezirksamt erledigen, egal in welchem Bezirk Sie wohnen.
Für bestimmte Anliegen wie Gewerbe, Betriebsanlagen oder Parkpickerl ist ein bestimmtes Bezirksamt, zum Beispiel das des Wohnsitzes oder des Gewerbestandortes, zuständig.
Standorte der Bezirksämter
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Bezirksamt 1. und 8. Bezirk -
Bezirksamt 2. und 20. Bezirk -
Bezirksamt 3. und 11. Bezirk -
Bezirksamt 4. und 5. Bezirk -
Bezirksamt 6. und 7. Bezirk -
Bezirksamt 9. und 17. Bezirk -
Bezirksamt 10. Bezirk -
Bezirksamt 12. Bezirk -
Bezirksamt 13. und 14. Bezirk -
Bezirksamt 15. und 16. Bezirk -
Bezirksamt 18. und 19. Bezirk -
Bezirksamt 21. Bezirk -
Bezirksamt 22. Bezirk -
Bezirksamt 23. Bezirk
Öffnungszeiten
Persönliche Beratung, Auskunft, Akteneinsicht
Während der Parteienverkehrszeiten stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen persönlich für Beratungsgespräche, Auskünfte und Akteneinsichten zur Verfügung.
- Montag bis Freitag von 8 bis 11.30 Uhr ohne Terminreservierung
- Montag bis Freitag von 12 bis 15.30 Uhr, Donnerstag bis 17.30 Uhr, nur mit Terminreservierung
- Karfreitag sowie 24. und 31. Dezember von 8 bis 11.30 Uhr, an gesetzlichen Feiertagen geschlossen
Online einen Termin reservieren
Abgabe schriftlicher Anträge und Anliegen
Während der Amtsstunden können Sie nur schriftliche Anliegen und Anträge abgeben.
- Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr, Donnerstag bis 17.30 Uhr
- Karfreitag sowie 24. und 31. Dezember von 7.30 bis 12 Uhr, an gesetzlichen Feiertagen geschlossen
Services und Themen
Verkehr
Verwaltung
Wirtschaft
- Gewerbeverfahren
- Betriebsanlagen
- Genehmigung eines Schanigartens - Antrag
- Betrieb eines Gastgartens nach der Gewerbeordnung - Anzeige
- Arbeitsstättenbewilligung - Antrag
- Bewilligung einer Bäder- und/oder Sauna-Anlage - Antrag
- Betrieb eines Buschenschanks - Antrag
- Bewilligung des Giftbezugs - Antrag
- Bewilligung eines Ausverkaufs - Antrag
- Genehmigung eines Gewinnungsbetriebsplans für grundeigene mineralische Rohstoffe - Antrag
Umwelt
Kultur und Kultus
Politik
Bezahlen in den Magistratischen Bezirksämtern
Bei den Stadtkassen in den Magistratischen Bezirksämtern können Sie auf folgende Arten zahlen:
- Bar
- Mit Bankomatkarte
- Mit Kreditkarte
In den zusätzlichen Servicestellen in 9., Alserbachstraße 41 und 19., Pfarrwiesengasse 23C können Sie nur mit Bankomatkarte oder Kreditkarte bezahlen.
Über die Magistratischen Bezirksämter
Kontakt
Fragen, Wünsche, Anliegen? Das Stadtservice hilft Ihnen gerne:
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- Letzte Aktualisierung: 28.10.2025, 14.34 Uhr
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