Einspruch gegen den Rückstandsausweis der BUAK - Antrag
Allgemeine Informationen
Arbeitgeber*innen im Baugewerbe sind verpflichtet, in die sogenannte Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) Zuschläge für ihre Arbeitnehmer*innen einzuzahlen. Diese ergeben sich aus der Meldung der Arbeitgeber*in oder aufgrund einer Errechnung der BUAK.
Wenn der*die Arbeitgeber*in einen Rückstand nicht fristgerecht innerhalb von 2 Wochen oder nicht in voller Höhe einzahlt, erstellt die BUAK einen sogenannten Rückstandsausweis zur Eintreibung der offenen Beträge.
Gegen diesen Rückstandsausweis kann bei der Behörde (MBA) Einspruch erhoben werden.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Beschäftigung von Arbeitnehmer*innen
Fristen und Termine
Der Einspruch kann jederzeit persönlich mit einem formlosen Schreiben erfolgen.
Zuständige Stelle
Magistratisches Bezirksamt in dessen Zuständigkeit sich der Firmensitz befindet.
Erforderliche Unterlagen
Beweismittel, die die Richtigkeit des Rückstandsausweises widerlegen.
Kosten und Zahlung
- 21 Euro Bundesgebühren für den Einspruch
- 6 Euro pro Beilage (A3 Bogen)
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.
Mit dem "IBAN-Checker" können Sie überprüfen, ob es sich um eine Bankverbindung der Stadt Wien handelt.
Zusätzliche Informationen
Zusätzliche Informationen: Bauarbeiter-, Urlaubs- und Abfertigungskasse
Kontakt
Fragen, Wünsche, Anliegen? Das Stadtservice hilft Ihnen gerne:
Kontaktformular
Ihre Meinung ist gefragt
Helfen Sie uns, unsere Inhalte zu verbessern. Sagen Sie uns, wie zufrieden Sie mit dieser Seite sind.
Diesen Inhalt teilen
Diesen Inhalt einbetten
Der eingebettete Inhalt aktualisiert sich automatisch, sobald wir ihn auf wien.gv.at ändern.
Informationen zum Inhalt
- Letzte Aktualisierung: 23.09.2025, 13.18 Uhr
- Eindeutige ID dieses Inhalts: 9918e9ef-cbe1-464f-8832-ae112fb04590
- Maschinenlesbare Version: JSON
Dieser Inhalt wird von der Stadt Wien kostenfrei gemäß Creative Commons CC-BY 4.0 zur Verfügung gestellt.