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Einspruch gegen den Rückstandsausweis der BUAK - Antrag

Allgemeine Informationen

Arbeitgeber*innen im Baugewerbe sind verpflichtet, in die sogenannte Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) Zuschläge für ihre Arbeitnehmer*innen einzuzahlen. Diese ergeben sich aus der Meldung der Arbeitgeber*in oder aufgrund einer Errechnung der BUAK.

Wenn der*die Arbeitgeber*in einen Rückstand nicht fristgerecht innerhalb von 2 Wochen oder nicht in voller Höhe einzahlt, erstellt die BUAK einen sogenannten Rückstandsausweis zur Eintreibung der offenen Beträge.

Gegen diesen Rückstandsausweis kann bei der Behörde (MBA) Einspruch erhoben werden.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Beschäftigung von Arbeitnehmer*innen

Fristen und Termine

Der Einspruch kann jederzeit persönlich mit einem formlosen Schreiben erfolgen.

Zuständige Stelle

Magistratisches Bezirksamt in dessen Zuständigkeit sich der Firmensitz befindet.

Erforderliche Unterlagen

Beweismittel, die die Richtigkeit des Rückstandsausweises widerlegen.

Kosten und Zahlung

  • 21 Euro Bundesgebühren für den Einspruch
  • 6 Euro pro Beilage (A3 Bogen)

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Mit dem "IBAN-Checker" können Sie überprüfen, ob es sich um eine Bankverbindung der Stadt Wien handelt.

Zusätzliche Informationen

Zusätzliche Informationen: Bauarbeiter-, Urlaubs- und Abfertigungskasse

Kontakt

Stadt Wien - Magistratische Bezirksämter

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