Dateneingabe in die Genehmigungsdatenbank - Antrag

Allgemeine Informationen

Mit 1. Juli 2007 wurde eine österreichweite Genehmigungsdatenbank (GBD) aktiviert. Fahrzeuge können nur mehr erstmalig in Österreich zugelassen werden, wenn die Daten in der GDB eingetragen sind. Bei Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis, ist zur Eingabe der Daten der Generalvertreter verpflichtet.

Voraussetzungen

In folgenden Ausnahmenfällen ist die Wiener Landesfahrzeugprüfstelle zuständig:

  • Kein Generalvertreter vorhanden
  • Bei Fahrzeugen, die gegenüber den Auslieferungszustand umgebaut bzw. geändert worden sind.
  • Generalvertreter kommt seinen Verpflichtungen binnen 14 Tagen nicht nach.
  • Bei vor dem 1. Juli 2007 genehmigten Fahrzeugen, die binnen der Übergansfrist bis zum 1. Juli 2008 nicht erstmalig zugelassen worden sind.

Fristen und Termine

Die Dateneingabe erfolgt üblicherweise binnen fünf Werktagen. Bei geänderten Fahrzeugen wird ein Termin zur Fahrzeugvorführung nach Antragstellung je nach Wunsch entweder vor Ort vereinbart oder per E-Mail, per Fax bzw. per Brief mitgeteilt.

Zuständige Stelle

Wiener Landesfahrzeugprüfstelle

Telefonische Beratung: Infoline Straße und Verkehr, Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr unter +43 1 955 59.

Die MitarbeiterInnen stehen für weitere persönliche Beratungen und Auskünfte vor Ort zur Verfügung.

Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr, Donnerstag von 15.30 bis 17 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen; am Karfreitag, am Heiligen Abend (24.12.) und zu Silvester (31.12.) von 8 bis 12 Uhr

Erforderliche Unterlagen

Anträge können mit dem Antragsformular, vor Ort, per Brief, per Fax oder per E-Mail gestellt werden.

Folgende Dokumente werden benötigt:

  • Ausländische Fahrzeugpapiere (z. B. deutscher Fahrzeugbrief, Zulassung)
  • Besitznachweis (z. B. Kaufvertrag)
  • Nachweis über EU-Betriebserlaubnis, über COC-Papier oder über die in einem Fahrzeugpapier eingetragene Betriebserlaubniszahl z. B. e1*2001*0098*02
  • Vollmacht, falls die FahrzeugbesitzerInnen nicht persönlich kommen

Es können zusätzliche Dokumente erforderlich sein. Das kann erst im Zuge der Einreichung oder der Fahrzeugüberprüfung festgestellt und bekannt gegeben werden.

Kosten und Zahlung

Mindestens 113,20 Euro

Die Zahlung kann vor Ort in bar oder per Bankomat, in Ausnahmefällen oder bei schriftlicher Zusendung auch über Erlagschein erfolgen.

Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Formular

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Zusätzliche Informationen

  • Geänderte Fahrzeuge müssen bei der Überprüfung vorgeführt werden.
  • Weitere Informationen können unter ÖAMTC - Rubrik Auto&Tests bzw. Autoimport und unter ARBÖ - Rubrik: Info Service abgerufen werden.
  • Informationen für vom Ausland importierte Fahrzeuge ohne EU-Betriebserlaubnis

Homepage: Verkehrsorganisation Wien

Verantwortlich für diese Seite:
Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (Magistratsabteilung 46)
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