Die Mindestsicherung ist eine finanzielle Unterstützung. Sie sichert die Lebenshaltungskosten und die Miete von Wiener*innen mit geringem oder keinem Einkommen.
Voraussetzungen
- Kein Einkommen oder
- Ein Einkommen unterhalb der Grenze:
- Alleinwohnende, Alleinerzieher*innen ab dem vollendeten 25. Lebensjahr und Personen, die das Regelpensionsalter erreicht haben oder auf Dauer arbeitsunfähig sind: 1.229,89 Euro
- Personen ab dem vollendeten 25. Lebensjahr, die mit anderen Personen in einer Ehe, eingetragenen Partnerschaft, Lebensgemeinschaft oder Wohngemeinschaft leben (pro Person): 860,92 Euro
- Zusätzlich für minderjährige Kinder (pro Kind): 332,07 Euro
- Lebensmittelpunkt, Hauptwohnsitz und tatsächlicher Aufenthalt in Wien
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder österreichischen Staatsbürger*innen gleichgestellte Personen
Antrag
Den Antrag auf Wiener Mindestsicherung können Sie über das Online-Formular stellen: Mindestsicherung - Detailinformationen und Antrag
Wenn Sie dabei Hilfe brauchen, wenden Sie sich an das Sozialzentrum, das für Ihren Wohnbezirk zuständig ist. Dort helfen Ihnen Mitarbeiter*innen beim Ausfüllen des Online-Antrags. Bringen Sie die notwendigen Unterlagen mit.
Bitte reichen Sie nur einen Antrag ein. Wenn Sie Anträge mehrfach einreichen, dauert die Bearbeitung länger.
Für Auskünfte können Sie das Servicetelefon 4000-8040 anrufen
- Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr, außer an gesetzlichen Feiertagen
Persönliche Beratung
Für persönliche Beratung und Unterstützung wenden Sie sich bitte an den zuständigen Standort:
- Zielgruppenzentrum Erdbergstraße für obdachlose Personen, Wohnungssicherung, Energieunterstützung und Dauerleistungen
- U25 Jugendunterstützung für 18- bis 24-Jährige
- Sozialzentrum, das für Ihren Wohnbezirk zuständig ist
Datenschutzrechtliche Informationen
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Informationen.
Weiterführende Informationen
- Aktuelle Berichte und Publikationen der MA 40 - Berichte zur Mindestsicherung
- Sozialberatung Wien - kostenlose Beratung zur Wiener Mindestsicherung
- AK Wien: Mindestsicherung - inklusive "Musterbrief Abrechnung einfordern"
- Mobilpass - Ermäßigungen für Wiener Linien, Freizeit und Bildung
- Unterstützung bei der Bezahlung von Energiekosten
- Behindertenzuschlag zur Mindestsicherung
- U25 unterstützt Jugendliche bei Arbeit, Bildung, und Sozialem
- Wiener Mindestsicherungsgesetz (WMG)
- Wiener Mindestsicherungsgesetz-Verordnung (WMG-VO)