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Mindestsicherung

Die Mindestsicherung ist eine finanzielle Unterstützung. Sie sichert die Lebenshaltungskosten und die Miete von Wiener*innen mit geringem oder keinem Einkommen.

Voraussetzungen

  • Kein Einkommen oder
  • Ein Einkommen unterhalb der Grenze:
    • Alleinwohnende, Alleinerzieher*innen ab dem vollendeten 25. Lebensjahr und Personen, die das Regelpensionsalter erreicht haben oder auf Dauer arbeitsunfähig sind: 1.229,89 Euro
    • Personen ab dem vollendeten 25. Lebensjahr, die mit anderen Personen in einer Ehe, eingetragenen Partnerschaft, Lebensgemeinschaft oder Wohngemeinschaft leben (pro Person): 860,92 Euro
    • Zusätzlich für minderjährige Kinder (pro Kind): 332,07 Euro
  • Lebensmittelpunkt, Hauptwohnsitz und tatsächlicher Aufenthalt in Wien
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder österreichischen Staatsbürger*innen gleichgestellte Personen

Antrag

Den Antrag auf Wiener Mindestsicherung können Sie über das Online-Formular stellen: Mindestsicherung - Detailinformationen und Antrag

Wenn Sie dabei Hilfe brauchen, wenden Sie sich an das Sozialzentrum, das für Ihren Wohnbezirk zuständig ist. Dort helfen Ihnen Mitarbeiter*innen beim Ausfüllen des Online-Antrags. Bringen Sie die notwendigen Unterlagen mit.

Bitte reichen Sie nur einen Antrag ein. Wenn Sie Anträge mehrfach einreichen, dauert die Bearbeitung länger.

Für Auskünfte können Sie das Servicetelefon 4000-8040 anrufen

  • Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr, außer an gesetzlichen Feiertagen

Persönliche Beratung

Für persönliche Beratung und Unterstützung wenden Sie sich bitte an den zuständigen Standort:

Datenschutzrechtliche Informationen

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Informationen.

Kontakt

Stadt Wien - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht

Kontaktformular

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