Nutzen Sie wenn möglich unsere Online-Angebote, um Ihre Unterlagen, Anträge und sonstigen Anliegen zu übermitteln. Sie können uns auch per E-Mail oder Post kontaktieren: Kontaktinformation
Das Servicetelefon steht unter +43 1 4000-8040 an Werktagen von 8 bis 18 Uhr zur Verfügung.
Mit dem Mobilpass erhalten Sie in Wien Ermäßigungen für den öffentlichen Verkehr, sowie für Freizeit- und Bildungsangebote.
Voraussetzungen
Folgende Personen bekommen den Mobilpass automatisch zugeschickt, es ist kein Ansuchen erforderlich:
- Bezieher*innen der Mindestsicherung der Abteilung für Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht der Stadt Wien mit zumindest 1-monatigem Bezug
Folgende Personen können den Mobilpass auf Ansuchen erhalten:
- Bezieher*innen von Pensionen mit Ausgleichszulage (ohne Wohnbeihilfenbezug)
- Bezieher*innen von Pensionen mit Ausgleichszulage mit Bezug einer Wiener Wohnbeihilfe der Abteilung für Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten der Stadt Wien mit zumindest 1-monatigem Bezug
- Bezieher*innen von Pensionen mit Ausgleichszulage mit 360/480 Beitragsmonaten der Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit
- Bezieher*innen mit folgenden Pensionen, die den maßgeblichen Mindeststandard nicht überschreiten:
- Witwen-/Witwerpensionsbezieher*innen, die das gesetzliche Regelpensionsalter erreicht haben
- Waisenpensionist*innen mit dauernder Erwerbsunfähigkeit
- Bezieher*innen mit folgenden Einkommen, die den maßgeblichen Mindeststandard nicht überschreiten:
- Unterhaltsbezieher*innen im Sinne des ABGB, die das gesetzliche Regelpensionsalter erreicht haben
- Taschengeld- und Mindestfreibetragsbezieher*innen, die in Pensionisten-Wohnhäusern, Pflege- und Wohnheimen oder in Behinderteneinrichtungen unter Kostenbeteiligung eines öffentlichen Trägers wohnen
Allgemeine Voraussetzungen für den Mobilpass
- Volljährigkeit
- Hauptwohnsitz laut Zentralem Melderegister und Aufenthalt in Wien
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung mit österreichischen Staatsbürger*innen
Österreichischen Staatsbürger*innen gleichgestellt sind:- EU-/EWR-Bürger*innen (Anspruch nur unter bestimmten Voraussetzungen) oder Schweizer Staatsangehörige
- Asylberechtigte
- dauerhaft niedergelassene Fremde, die sich seit mindestens 5 Jahren dauerhaft, tatsächlich und rechtmäßig in Österreich aufhalten.
- Gesamteinkommen bis zur jeweiligen Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes
Zum Gesamteinkommen zählen anrechenbare Einkommen aller zur Bedarfsgemeinschaft zählenden Personen im gemeinsamen Haushalt - das sind der*die unterhaltberechtigte oder unterhaltsverpflichtete Ehepartner*in, Lebensgefährte*in, minderjährige Kinder sowie volljährige Kinder bis zum 21. Geburtstag, wenn sie die Schulausbildung vor dem 18. Lebensjahr begonnen haben.
Ansuchen, Information und persönliche Beratung
Wenn eine automatische Ausstellung des Mobilpasses nicht vorgesehen ist, dann können Sie:
- ein Online-Ansuchen stellen: Mobilpass - Detailinformationen und Ansuchen
- sich per Post, E-Mail oder persönlich an die Abteilung Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40) wenden:
- Zielgruppenzentrum Erdbergstraße
- 11., Erdbergstraße 228
- E-Mail: mobilpass@ma40.wien.gv.at
- Persönliche Auskünfte: Montag, Dienstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr, Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 15.30 bis 17.30 Uhr, außer an gesetzlichen Feiertagen
- Für allgemeine Auskünfte zum Mobilpass das Servicetelefon 4000-8040 anrufen
- Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr, außer an gesetzlichen Feiertagen
Ermäßigungen
- Kurse bei den Volkshochschulen Wien (VHS)
- Ermäßigter Eintritt für städtische Bäder
- Ermäßigte Jahreskarte bei den städtischen Büchereien
- Fahrkarten der Wiener Linien
- Freizeitangebote der Pensionist*innenklubs
- Hundeabgabe für einen Hund
Sie können mit dem Mobilpass in einigen Sozialmärkten günstiger einkaufen. Bitte fragen Sie direkt im Sozialmarkt nach.
Datenschutzrechtliche Informationen
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information.