Meldepflicht von Heizungsanlagen (Betrieb mit fossilen Brennstoffen)

Rauchfangkehrer*innen sind verpflichtet, mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizungsanlagen digital an die Baupolizei zu melden. Diese führt ein Register mit den übermittelten Daten.

Registrierung

Um zur digitalen Übermittelung der Daten berechtigt zu sein, muss sich eine Person aus einem Rauchfangkehrer*innen-Unternehmen online registrieren. Anschließend erteilt ihnen die Baupolizei die Zugriffsberechtigung für die Software, über die die Daten übermittelt werden.

Benutzer anlegen

Nach erfolgter Registrierung muss diese Person der Baupolizei folgende Informationen per E-Mail an BIT@ma37.wien.gv.at übermitteln:

  • Name
  • Firmenname
  • meinWien-Benutzername
  • E-Mail-Adresse der Firma bzw. Kontaktdaten

Diese Benutzer*innen werden mit den Unternehmensdaten im Register als Administrator*innen für das Unternehmen eingetragen und sind berechtigt, weitere Personen des Unternehmens (Rauchfangkehrer*innen) hinzuzufügen und zu verwalten. Nachdem die Berechtigung errichtet wurde, übermittelt die Baupolizei die Zugangsdaten.

Übermittelung der Daten

Bei jeder Hauptkehrung müssen die Rauchfangkehrer*innen die Daten der Heizungsanlagen bestätigen oder, wenn erforderlich, anpassen. Bei erfolgreicher Übermittelung erhalten die Rauchfangkehrer*innen eine Eingangsbestätigung.

Der Einstieg kann über App zur mobilen Nutzung oder einem beliebigen Browser erfolgen.

Fristen

Rauchfangkehrer*innen müssen die Daten der jeweiligen Heizungsanlage bis zum Ende des 3. Folgemonats nach der Hauptkehrung in das digitale Register eintragen.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Kontakt

Weiterführende Informationen

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