Notwendige Unterlagen für Fertigstellungsanzeige
- Bei bewilligten Baumaßnahmen mit Bescheid
- Bei vereinfachten Baubewilligungsverfahren
- Bei Bauanzeigen für Baumaßnahmen im Gebäudeinneren; Ausnahme: Bau von Sanitäranlagen und Bädern, hier genügt eine Fertigstellungsmeldung
Anzuschließende Unterlagen
Hinweis: Unterlagen sind unabhängig von der Bauführung, siehe auch Bewilligungsbescheid
- Bestätigung einer Ziviltechnikerin oder eines Ziviltechnikers über die
- bewilligungsmäßige und den Bauvorschriften entsprechende Bauführung
- Herstellung der Pflichtstellplätze
- Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen
- Einhaltung der Grundsätze des barrierefreien Planens und Bauens
- Bestätigung über die Umsetzung des Gestaltungskonzeptes
- Erklärung der Bauführerin oder des Bauführers, dass der Bau entsprechend der Baubewilligung und den Bauvorschriften ausgeführt worden ist (bei technisch einfachen Bauführungen)
- Bei Änderungen während der Bauführung:
- Ein der Ausführung und den bewilligten Abweichungen entsprechender Plan (von dazu berechtigter Planverfasserin oder dazu berechtigtem Planverfasser und von ihr oder ihm unterfertigt sowie den Nachweis, dass die Bauführerin oder der Bauführer die Pläne zur Kenntnis genommen hat)
- Wenn eine Prüfingenieurin oder ein Prüfingenieur zu bestellen war:
- Überprüfungsbefunde
- Positives Gutachten (Hauptbefund) über die vorhandenen Abgasanlagen von der zuständigen Rauchfangkehrermeisterin oder dem zuständigen Rauchfangkehrermeister
- Positive Gutachten über den Kanal beziehungsweise die Senkgrube von Ziviltechnikerinnen oder Ziviltechnikern, Bauführerinnen oder Bauführern, Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieuren
- Bei besonderen sicherheitstechnischen Einrichtungen (wie Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen, Notstromanlagen, Lüftungsanlagen):
- Positive Gutachten von den zuständigen Ziviltechnikerinnen oder Ziviltechnikern oder befugten Sachverständigen
- Nachweis über die Erfüllung des baulichen Wärmeschutzes (Energieausweis) sowie des Schallschutzes, sofern der Bau diesbezüglich anders als ursprünglich bewilligt ausgeführt wurde (erhältlich bei den zuständigen Ziviltechnikerinnen oder Ziviltechnikern oder befugten Sachverständigen)
- Bestätigung der Ziviltechnikerin oder des Ziviltechnikers über die Durchführung der gegebenenfalls erforderlich gewesenen Maßnahmen zur Vermeidung von Emissionen (erhältlich bei den zuständigen Ziviltechnikerinnen oder Ziviltechnikern)
- Bestätigung über die Anlegung eines Bauwerksbuches
- Bestätigung über die Registrierung der Gebäudebeschreibung gemäß § 128 b für Bauansuchen, die nach dem 20. März 2019 eingebracht wurden
Formulare
- Fertigstellungsanzeige (allgemein): 200 KB PDF
- Bestätigung der Ziviltechnikerin oder des Ziviltechnikers gemäß § 128 BO: 260 KB PDF
- Nachweis über das Erreichen der erforderlichen Zuverlässigkeit gemäß § 128 Abs. 2 BO: 140 KB PDF
- Erklärung der Bauführerin oder des Bauführers zur Fertigstellung: 110 KB PDF
Stadt Wien | Baupolizei
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