Das Awareness-Konzept ist ein Leitfaden für Veranstaltungen, der zum Beispiel Zuständigkeiten, Kommunikationswege und Maßnahmen während der Veranstaltungen sowie eine klar definierte Awareness-Rettungskette beschreibt. Außerdem sind im Awareness-Konzept die zuständigen Awareness-Beauftragten angeführt.
Ab 1. Juli 2026 müssen Sie als Veranstalter*in bei der Veranstaltungsanmeldung ein Awareness-Konzept ab einer Besucher*innen-Anzahl von 300 Personen einreichen, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Es gibt eine Tanzfläche oder einen Stehplatzbereich vor der Bühne.
- Es wird Alkohol ausgeschenkt.
- Es gibt musikalische Darbietungen.
- Die Veranstaltung endet nach 21 Uhr.
Grundsätzlich kann jede Person ein Awareness-Konzept ausarbeiten. Wer sich im Vorfeld mit der Thematik auseinandersetzen möchte, kann eine Awareness-Schulung besuchen. Wichtig ist, dass das Konzept auf die jeweilige Veranstaltung abgestimmt ist und die gesetzlichen Mindestinhalte erfüllt.
Kann bei einer behördlichen Kontrolle kein Awareness-Konzept vorgelegt werden, obwohl eine Verpflichtung dazu besteht, kann das ein Verwaltungsstrafverfahren nach dem Wiener Veranstaltungsgesetz nach sich ziehen.
Inhalt des Awareness-Konzepts
Das Wiener Veranstaltungsgesetz sieht folgende Mindestinhalte für Awareness-Konzepte vor:
- Name des*der Veranstalter*in oder der Veranstalter*innen
- Namen und Funktionen der einzelnen Awareness-Beauftragten
- Beschreibung der Awareness-Rettungskette
Die Awareness-Rettungskette ist ein klarer Ablauf, wie in einer akuten Situation geholfen wird und welche Schritte dabei gesetzt werden. Sie wird durch einen vorab festgelegten und an die Besucher*innen kommunizierten Auslösungsmechanismus, zum Bespiel die Nennung eines Codewortes, gestartet. Die einzelnen Maßnahmen müssen ineinandergreifen und das Ziel haben, betroffene Besucher*innen umgehend aus der Belästigungssituation zu bringen.
- Angaben dazu, wie die Awareness-Rettungskette ausgelöst wird
- Angaben dazu, wie Besucher*innen über die Awareness-Rettungskette informiert werden
Darüber hinaus können Sie das Awareness-Konzept um weitere Inhalte ergänzen.
Wenn Sie bisher bereits ein Awareness-Konzept hatten, müssen Sie es ab 1. Juli 2026 nur anpassen, falls diese Mindestinhalte noch nicht enthalten sind.
Musterformular
Für das Awareness-Konzept gibt es ein Musterformular der Abteilung Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen (MA 36). Dieses kann verwendet werden, ist jedoch nicht verpflichtend. Das ausgefüllte Musterformular erfüllt die gesetzlichen Mindestanforderungen.
Sie können das Awareness-Konzept auch in einer anderen Form einreichen, sofern alle erforderlichen Informationen, das bedeutet die Pflichtfelder des Musterformulars, vollständig und nachvollziehbar enthalten sind.
Kombiniertes Sicherheits- und Awareness-Konzept bei Großveranstaltungen
Bei Großveranstaltungen mit mehr als 5.000 gleichzeitig anwesenden Besucher*innen ist ein Sicherheitskonzept notwendig. Das Awareness-Konzept ist dann ein eigener Abschnitt im Sicherheitskonzept.
Nur bei solchen Großveranstaltungen wird das Awareness-Konzept durch die Behörde im Genehmigungsverfahren geprüft und genehmigt. Es gibt keine Formvorschriften dafür. Im Verfahren wird gemeinsam mit der Veranstaltungsbehörde und den Blaulichtorganisationen festgelegt, wie viele Awareness-Beauftragte für die Großveranstaltung notwendig sind.
Die Mindestanforderungen an das Awareness-Konzept bei Großveranstaltungen unterscheiden sich nicht von anderen Veranstaltungen. Aufgrund der Größe der Veranstaltungen kann es jedoch sein, dass die Rettungskette aufwendiger ist als bei kleinen Veranstaltungen.
Rückzugsorte für Awareness-Notfälle
Ein Awareness-Notfall ist eine akute Situation, in der eine Person von Grenzverletzungen, Diskriminierung, übergriffigem Verhalten oder Gewalt betroffen ist und sofort Unterstützung und Schutz benötigt.
Es gibt laut Wiener Veranstaltungsgesetz keine Pflicht, für Awareness-Notfälle eigene Rückzugsorte einzurichten. Es muss aber aus dem Awareness-Konzept hervorgehen, welche Möglichkeit es für betroffene Personen gibt, sie aus einer unangenehmen/unsicheren Situation "herauszubegleiten". Beispiel: Die Person wird aus der Veranstaltungsstätte hinausbegleitet, um den weiteren Verlauf des Abends gemeinsam zu besprechen. Es kann aber für betroffene Personen auch ein Rückzugsort innerhalb der Veranstaltungsstätte angeboten werden.