Steuern und Ortstaxe
Für Einnahmen aus der Beherbergung gilt das österreichische Steuerrecht. Diese Einnahmen können der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer unterliegen.
Gäste, die in Wien in einer Unterkunft gegen Entgelt Aufenthalt nehmen, müssen grundsätzlich Ortstaxe entrichten. Die Inhaber*innen der Unterkunft haben diese Ortstaxe von den Gästen einzuheben und an den Magistrat abzuführen. Das gilt auch für Inhaber*innen privater Wohnungen, die über eine Internetplattform für touristische oder andere Zwecke kurzfristig vermittelt werden. Wer im Wiener Stadtgebiet für touristische Zwecke eine Wohnung vermietet, muss ein Ortstaxe-Konto einrichten. Dazu ist zuvor eine wien.gv.at-Benutzerregistrierung notwendig. Ein entsprechender Antrag kann online gestellt werden. Die Ortstaxe selbst kann ebenfalls gleich online berechnet werden.
Online-Plattformen sind gemäß § 15 Abs. 2 Wiener Tourismusförderungsgesetz verpflichtet, bei ihnen registrierte Unterkünfte in Wien sowie deren Unterkunftgeber*innen dem Magistrat der Stadt Wien zu melden. Dies entbindet die Unterkunftgeber*innen keinesfalls von der Pflicht, die Ortstaxe ihrer Gäste abzuführen, sondern dient dem besseren Vollzug der bestehenden Regelungen.
Zahlung der Ortstaxe
Ablauf nach Kontoeröffnung und Bankverbindung für Überweisung
Nach der Kontoeröffnung werden sie von der Buchhaltungsabteilung 40 über die Abgabenkontonummer und den entsprechenden Bankverbindungsdaten informiert. Die Ortstaxe-Beträge sind selbstständig monatlich zu berechnen und bis zum 15. des nächsten Monats zu zahlen.
Bankverbindung der BA 40
Ortstaxe-Konto ist kein Girokonto
Ein Ortstaxe-Konto ist nicht im Sinne eines Girokontos bei einer Bank zu verstehen. Sie können auf Ihr Ortstaxe-Konto kein Geld einzahlen. Das Konto dient nur der buchhalterischen Verwaltung ihrer Ortstaxezahlungen.
Ortstaxe für Geschäftsreisende oder andere Gäste
Die Pflicht zur Zahlung der Ortstaxe gilt grundsätzlich für alle, die in Wien bis zu 3 Monate in einer Unterkunft gegen Entgelt Aufenthalt nehmen, unabhängig vom Grund dafür.
Ortstaxe für die Endreinigung
Entgelte für Endreinigungen, die vom Gast bezahlt werden müssen, sind in die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Ortstaxe miteinzubeziehen.
Kein Abzug der Betriebskosten
Betriebskosten können bei der Berechnung der Ortstaxe nicht abgezogen werden.
Keine Ortstaxe für Stornogebühren
Wenn kein entgeltlicher Aufenthalt stattfindet, ist keine Ortstaxe zu entrichten
Vermietung durch Studierende
Studierende sind als Vermieterin oder Vermieter nicht von der Abfuhrpflicht der Ortstaxe befreit. Die Befreiung für Studierende im Bereich der Ortstaxe besteht nur als Gast.
Umsatzsteuer
Auskünfte dazu erhalten Sie beim Finanzamt.