Allgemeine Informationen
Wenn Sie eine Unterkunft im Gebiet der Stadt Wien vorübergehend (nicht länger als 3 Monate) vermieten, müssen Sie eine Steuer bezahlen.
Eine Unterkunft kann sein: Hotel, Gasthof, Pension, Ferienhaus, Ferienwohnung, Gästezimmer, Appartement, Privatzimmer, Wohnung, Zusatzbett in einer Wohnung, Campingwagen, Wohnwagen, Mobilheim, Zelt, sonstige Unterkunft.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Die Ortstaxe muss von der Inhaberin bzw. dem Inhaber der Unterkunft eingehoben und abgeführt werden.
Ausnahmen
- Minderjährige, die sich zum Schulbesuch, zur Berufsausbildung oder in Jugendherbergen aufhalten
- Studierende an Wiener Hoch- oder Fachschulen
- Personen, die länger als 3 Monate ununterbrochen in der Unterkunft wohnen.
Fristen und Termine
- Zahlungstermin: bis zum 15. des dem entgeltlichen Aufenthalt folgenden Monates
- Abgabe der Jahressteuererklärung: bis zum 15. Februar des darauffolgenden Kalenderjahres, über die im Vorjahr entstandene Steuerschuld
- Meldepflichten der Online-Plattformen: bis zum 15. des Monates, welcher der Registrierung auf der Online-Plattform folgt (siehe "Zusätzliche Informationen")
Zuständige Stelle
Bemessungsstelle
Stadt Wien - Rechnungs- und Abgabenwesen (MA 6)
Dezernat Abgaben und Recht – Referat Landes- und Gemeindeabgaben
1., Ebendorferstraße 2, 3. Stock
Telefon: +43 1 4000-07610
Fax: +43 1 4000-99-86355
E-Mail: kanzlei-arl@ma06.wien.gv.at
Amtsstunden: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr
Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 7.30 bis 12 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen
Verfahrensablauf
- Sie stellen einen Online-Antrag auf Konto-Eröffnung oder bringen einen schriftlichen Antrag per Post oder E-Mail ein.
- Die kontoführende Stelle, das ist die Buchhaltungsabteilung 40 der Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen, eröffnet ein Abgabenkonto für Sie.
- Sie erhalten von der Buchhaltungsabteilung 40 eine Verständigung über die Abgabenkontonummer und die entsprechenden Bankverbindungsdaten.
- Sie rechnen aus, wie viel Sie bezahlen müssen und überweisen das Geld.
- Fragen zu den gesetzlichen Bestimmungen der Abgabe können Sie bei der Bemessungsstelle einholen, siehe "Zuständige Stelle".
- Wenn Sie die Höhe der Abgabe nicht ausreichend selbst errechnen, schreibt Ihnen die Bemessungsstelle die Abgabe mittels Bescheid vor.
Erforderliche Unterlagen
Keine
Kosten und Zahlung
- Kosten der Meldung und Abgabenerklärung: keine
- Höhe der Ortstaxe bis 30. Juni 2026: 3,2 Prozent des Entgeltes für den Aufenthalt (ohne Umsatzsteuer, ohne Frühstück und nach einem Pauschalabzug von 11 Prozent)
- Höhe der Ortstaxe ab 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027: 5 Prozent des Entgeltes für den Aufenthalt (ohne Umsatzsteuer, ohne Frühstück)
- Höhe der Ortstaxe ab 1. Juli 2027: 8 Prozent des Entgeltes für den Aufenthalt (ohne Umsatzsteuer, ohne Frühstück)
Am bequemsten ist die Berechnung mit dem Ortstaxerechner.
Sie können die Abgabe auch mit Hilfe einer Schlüsselzahl einfach berechnen:
- Bis 30. Juni 2026: Wenn Sie keine Umsatzsteuer zahlen müssen: 2,7691 Prozent, also Beherbergungsentgelt (ohne Frühstück) mal 0,027691
- Ab 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027 bei 5 Prozent Ortstaxe: Wenn Sie keine Umsatzsteuer zahlen müssen: 4,7619 Prozent, also Beherbergungsentgelt (ohne Frühstück) mal 0,047619
- Ab 1. Juli 2027 bei 8 Prozent Ortstaxe: Wenn Sie keine Umsatzsteuer zahlen müssen: 7,4074 Prozent, also Beherbergungsentgelt (ohne Frühstück) mal 0,074074
Wenn Sie Umsatzsteuer zahlen müssen:
- Bei 5 Prozent Umsatzsteuer: 2,6407 Prozent
- Bei 10 Prozent Umsatzsteuer: 2,5237 Prozent
- Bei 10 Prozent Umsatzsteuer ab 1. Juli 2026 bis 30.6.2027 und 5 Prozent Ortstaxe: 4,3478 Prozent, also Beherbergungsentgelt (ohne Frühstück) mal 0,043478
- Bei 10 Prozent Umsatzsteuer ab 1. Juli 2027 und 8 Prozent Ortstaxe: 6,7797 Prozent, also Beherbergungsentgelt (ohne Frühstück) mal 0,067797
Höhe der Umsatzsteuer:
- Von 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2021: 5 Prozent
- Ab 1. Jänner 2022: 10 Prozent
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.
Mit dem "IBAN-Checker" können Sie überprüfen, ob es sich um eine Bankverbindung der Stadt Wien handelt.
Erledigungsdauer
Die Vergabe der Abgabenkontonummer durch die kontoführende Stelle und Rechtsauskünfte der Bemessungsstelle erfolgen innerhalb von ein paar Werktagen.
Formular
Elektronische Zustellung
Sobald die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bemessungsstelle Ihr Anliegen (Bemessungs- und Haftungsverfahren) bearbeitet haben, bekommen Sie die Informationen dazu elektronisch zugestellt.
Wenn Sie bei keinem elektronischen Zustelldienst registriert sind, erhalten Sie ein Schreiben per Post.
Information zur Elektronischen Zustellung behördlicher Dokumente
Zusätzliche Informationen
Rechtliche Grundlage: Wiener Tourismusförderungsgesetz (WTFG)