Gleichbehandlung zwischen Frauen, Männern und weiteren Geschlechtsidentitäten als Bedienstete der Stadt Wien
Bei der Stadt Wien muss sich niemand damit abfinden, am Arbeitsplatz benachteiligt oder sexuell belästigt zu werden. Sollten Sie einmal das Gefühl haben, im Beruf schlechter behandelt zu werden, weil Sie Frau oder Mann sind oder eine weitere Geschlechtsidentität haben, Kinder haben, Angehörige pflegen oder schwanger sind, sind wir für Sie da. Echt.
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Das am 1. Mai 1996 in Kraft getretene Wiener Gleichbehandlungsgesetz gilt für alle Bediensteten der Stadt Wien, auch für Lehrlinge.
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Stadt Wien - Stelle der Gleichbehandlungsbeauftragten
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- Letzte Aktualisierung: 12.11.2025, 12.34 Uhr
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