Abgabe von gefundenen Gegenständen - Fundservice

Fundgegenstände ab einem Wert von 10 Euro sowie Ausweise oder wichtige Dokumente müssen Sie abgeben.

Sie können geringwertige Funde wie Kleidungsstücke oder Schirme in den rund 100 Fundboxen in ganz Wien rund um die Uhr einwerfen. Zusätzlich können Sie Fundgegenstände bei einer Fundservicestelle abgeben:

Wertvolle Funde wie Bargeld, Schmuck, Geldbörsen und elektronische Geräte (Kameras, Mobiltelefone et cetera) sollten Sie persönlich beim Zentralen Fundservice oder bei den Magistratischen Bezirksämtern abgeben. Diese stellen Fundanzeigen-Bestätigungen aus. Bringen Sie bitte einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Die Fundanzeige ist gebührenfrei. Damit können Sie einen Finderlohn beanspruchen.

Außerhalb der Öffnungszeiten dieser Abgabestellen gibt es die Möglichkeit, gefundene Wertgegenstände bei der Feuerwache im Rathaus (Montag bis Freitag 18 bis 7.30 Uhr, feiertags und an Wochenenden) oder bei der Stationsüberwachung der Wiener Linien in der U-Bahn-Station Karlsplatz (geschlossen von 1 bis 4 Uhr) abzugeben.

Wenn Sie ein Haustier gefunden haben, wenden Sie sich bitte an das Fundservice für Haustiere unter der Telefonnummer +43 1 4000-8060.

Standorte der Fundboxen und Abgabestellen

Sämtliche Abgabestellen sind auch in der 48er-App abrufbar.

Finderlohn und Eigentumserwerb

Wenn ein von Ihnen abgegebener Gegenstand im Fundservice abgeholt wird, haben Sie als Finderin beziehungsweise Finder einen rechtlichen Anspruch auf Finderlohn. Die Höhe des Finderlohnes beträgt:

  • Bei verlorenen Sachen (beispielsweise einer auf dem Gehsteig liegenden Geldbörse): 10 Prozent des Wertes
  • Bei vergessenen Sachen (beispielsweise Geldbörsen in Verkehrsmitteln oder in einem Lokal): 5 Prozent des Wertes

Bei einem Wert des Fundgegenstandes von über 2.000 Euro halbieren sich die Prozentsätze.

Wird eine Fundsache nicht innerhalb 1 Jahres abgeholt, erwirbt die Finderin oder der Finder das Eigentum an dem Fundgegenstand:

  • Ab einem Fundwert von 100 Euro verständigt Sie das Fundservice nach Ablauf der Jahresfrist per Post an die Meldeadresse Ihres Hauptwohnsitzes.
  • Bei einem Fundwert unter 100 Euro müssen Sie den Eigentumsanspruch innerhalb von 6 Wochen nach Ablauf der Jahresfrist beim Zentralen Fundservice geltend machen. Ansonsten verfällt der Anspruch.

Sie können auch auf das Eigentum an der Fundsache verzichten. Noch brauchbare Fundsachen werden dann über den 48er-Tandler günstig verkauft oder an wohltätige Einrichtungen übergeben, Wertgegenstände werden versteigert.

Kurzinformationen zum Herunterladen

  • Etwas verloren oder gefunden?: 82 KB PDF (Deutsch)
  • Have You Lost or Found Something?: 154 KB PDF (Englisch)
  • Da li ste nešto izgubili ili našli?: 259 KB PDF (BKS)
  • Birsey kaybettiniz ya da buldunuz mu?: 256 KB PDF (Türkisch)

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter:

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