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Suche nach verlorenen Gegenständen

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    Zentrales Fundservice
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    Montag bis Freitag 8 bis 15.30 Uhr, Donnerstag 8 bis 17.30 Uhr (werktags)
    Karfreitag, Heiliger Abend (24. Dezember) und Silvester (31. Dezember) von 8 bis 11.30 Uhr, an gesetzlichen Feiertagen geschlossen
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    Online-Fundamt - Suchen sowie kostenlose Verlustmeldung erstellen

    Wenn Sie Hauben, Schals, Brillen, Jacken, Regenschirme oder Stöcke verloren haben, kommen Sie bitte persönlich zum Fundamt. Aufgrund der vielen und ähnlichen gefundenen Gegenstände werden diese nicht im System erfasst.
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Informationen zum Inhalt

  • Letzte Aktualisierung: 24.10.2025, 16.52 Uhr
  • Eindeutige ID dieses Inhalts: ae386302-8ab0-432f-8ba3-b78231da1849
  • Maschinenlesbare Version: JSON

Nutzungsbedingungen

Dieser Inhalt wird von der Stadt Wien kostenfrei gemäß Creative Commons CC-BY 4.0 zur Verfügung gestellt.

Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben, fragen Sie bitte zuerst dort nach, wo Sie ihn verloren haben könnten oder zuletzt gesehen haben (Restaurant, Supermarkt, Theater etc.). Gefundene Gegenstände werden oft vor Ort abgegeben und dort einige Zeit aufbewahrt. Bis sie im Zentralen Fundservice eintreffen, kann es manchmal länger dauern.

Bei allen Funden mit darin befindlichen Namen wird generell eine Anfrage an das Zentrale Melderegister gestellt. Sie werden dann sofort brieflich verständigt.

Bitte beachten Sie, dass wir bei telefonischen Anfragen folgende Informationen für eine erfolgreiche Suche benötigen:

  • Bei Handys die IMEI-Nummer (steht auf der Verpackung) oder die Seriennummer der SIM-Karte (steht auf dem Simkartenträger oder kann beim Provider erfragt werden)
  • Bei elektronischen Geräten die Seriennummer
  • Bei Schlüsseln:
    • zumindest die Schlüsselnummer eines Ersatzschlüssels
    • Angaben zu Auffälligkeiten des Schlüsselanhängers

Bei häufig vorkommenden und sich ähnelnden Fundsachen wie Hauben, Schals, Handschuhen oder Brillen bitten wir Sie, persönlich im Zentralen Fundservice vorbeizukommen. Eine eindeutige Identifizierung und Auskunft ist sonst nicht möglich.

Verlust in öffentlichen Verkehrsmitteln

Wenn Sie etwas in den öffentlichen Verkehrsmitteln der Wiener Linien verloren haben, können Sie sich direkt an die Fundservice-Hotline +43 1 4000-8091 wenden. Funde der Wiener Linien kommen innerhalb von 3 Arbeitstagen in das Zentrale Fundservice und werden dort umgehend bearbeitet.

Wenn Sie etwas in anderen öffentlichen Verkehrsmitteln verloren haben, sollten Sie sich zunächst an die jeweiligen Betriebe wenden:

Verlustanzeigen

Sie können einen Verlust bei den Magistratischen Bezirksämtern und beim Zentralen Fundservice melden. Bitte nehmen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Sie werden verständigt, wenn ein passendes Fundstück abgegeben wurde.

Kosten:

  • Für die Ausstellung einer Verlustanzeigebestätigung:
    • Bundesverwaltungsabgabe: 2,10 Euro - beispielsweise für die Vorlage bei den Wiener Linien, Versicherungen, Botschaften oder Schulen
    • Wenn die Bestätigung nicht zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle dienen soll: 16,40 Euro (Zeugnisgebühr: 14,30 Euro + Bundesverwaltungsabgabe 2,10 Euro)

Auf dem Online-Fundamt Österreich können Sie kostenlos eine Verlustmeldung aufgeben, damit die zuständige Fundbehörde Sie verständigen kann, sobald Ihr gesuchter Gegenstand abgegeben wurde.

Verpflichtende Verlustanzeigen bei der Polizei

Den Verlust von Führerschein, Kfz-Zulassungsschein oder einer Kennzeichentafel müssen Sie bei der Polizei melden. Dort wird auch eine Verlustanzeigenbestätigung ausgestellt. Diese Bestätigung gilt als zeitlich begrenztes Ersatzdokument.

Wenn Sie den Verdacht haben oder wissen, dass es sich um einen Diebstahl handelt, erstatten Sie eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei.

Den Diebstahl oder Verlust von Schusswaffen, Schieß- und Sprengmittel müssen Sie bei der Polizei melden.

Verständigung und Aufbewahrungsfristen

Die Fundservicestellen versuchen, die Fundsachen den rechtmäßigen Besitzer*innen zurückzugeben. Sind diese namentlich bekannt, werden in Wien gemeldete Personen schriftlich verständigt. Sonst werden die Funde an die zuständigen Gemeindeämter oder Botschaften versendet.

Gegenstände, deren rechtmäßige Besitzer*innen nicht bekannt sind, werden im Zentralen Fundservice aufbewahrt:

  • Bis zu 2 Monate bei einem Wert unter 10 Euro.
  • 1 Jahr bei einem Wert über 10 Euro

Finderlohn und Eigentumserwerb

Kurzinformationen zum Herunterladen

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter:

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