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Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 und 14 DSGVO - Zentrales Fundservice MA 48

Allgemeines

In dieser Datenschutzerklärung informiert die Abteilung Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark (MA 48) Sie gemäß Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die MA 48 im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der Aufgaben als Fundbehörde/Zentrales Fundservice für Wien. Die Datenschutzerklärung gilt sowohl für Fälle, in denen personenbezogene Daten direkt bei der betroffenen Person erhoben werden, als auch für Fälle, in denen personenbezogene Daten aus anderen Quellen stammen.

Verantwortlicher

Diese Informationen gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden von folgendem Verantwortlichen bereitgestellt:

Datenschutzbeauftragter

Gemäß Art. 37 Abs. 3 DSGVO und §5 Wiener Datenschutz-Anpassungsgesetz (WDSAG) wurde mit Verfügung des Bürgermeisters im Magistrat zur Wahrnehmung der sich aus Artikel 39 DSGVO sowie dem WDSAG ergebenden Aufgaben für die Organe der Gemeinde und des Landes Wien ein gemeinsamer Datenschutzbeauftragter nach Art. 37 DSGVO bestellt:

  • Datenschutzbeauftragter im Magistrat der Stadt Wien
  • Magistratsabteilung 63
  • Geschäftsstelle des Datenschutzbeauftragten im Magistrat der Stadt Wien
  • Neutorgasse 15, 2. Stock, 1010 Wien
  • Telefon: +43 1 4000-97085
  • E-Mail: datenschutzbeauftragter@wien.gv.at

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die MA 48 ist nach Geschäftsordnung und Geschäftseinteilung des Magistrats zuständig zur Führung des Zentralen Fundservices für Wien einschließlich Sammeln und Verwahren von Fundgegenständen. Die Datenverarbeitung erfolgt entsprechend zu folgenden Zwecken:

Zweck

  • Entgegennahme und Registrierung von Fundgegenständen und Fundanzeigen
  • Führung eines Fundregisters und der Fundakte - Erfassung, Bearbeitung und Dokumentation von Fundsachen im Fundregister
  • Verwahrung und Verwaltung von Fundgegenständen
  • Abgleich von Fund- und Verlustmeldungen
  • Bekanntmachung von Fundgegenständen - soweit gesetzlich vorgesehen
  • Ausfertigung von Fundanzeigen und Verlustanzeigen beziehungsweise Verlustbestätigungen
  • Ermittlung, Prüfung und Verständigung der Verlustträger*innen (Eigentümer*innen, Besitzer*innen), Erteilung von Auskünften in Fund- und Verlustangelegenheiten
  • Verständigung der Finder*innen (bei Eigentumsübergang an diese)
  • Ausfolgung und Übergabedokumentation von Fundgegenständen (Prüfung der Identität und Berechtigung von Abholer*innen, Abgleich mit Fund- und Verlustdaten sowie Dokumentation der ordnungsgemäßen Übergabe)
  • Nach Freigabe der Finder*innen Übermittlung von Kontaktdaten an Eigentümer*innen beziehungsweise sonstige Berechtigte zur Abwicklung des gesetzlichen Finderlohns
  • Abwicklung von Zahlungen und Überweisungen (Auszahlung beziehungsweise Überweisung von Geldbeträgen an Eigentümer*innen, Finder*innen oder sonstige berechtigte Personen im Zusammenhang mit Fundverfahren, einschließlich Prüfung der Berechtigung, Verarbeitung von Zahlungsdaten und Dokumentation des Zahlungsvorgangs)
  • Weiterleitungen/Information an zuständige Behörden und sonstige zuständige Stellen (zum Beispiel Information der Polizei bei Fund und Ausfolgung von Kfz-Kennzeichen). Die MA 48 informiert die Polizei nur dann, wenn die Sachen als gestohlen gemeldet wurden.
  • Verrechnung und Abwicklung allfälliger Kosten und Gebühren beziehungsweise entsprechende Veranlassung
  • Abwicklung und Dokumentation der Verwertung oder Entsorgung von Fundgegenständen (Fundgegenstände, die nicht ausgefolgt werden konnten und gesetzlich in das Eigentum der Gemeinde übergegangen sind)
  • Erfüllung buchhalterischer Aufbewahrungspflichten (soweit für bestimmte Unterlagen wie Belege einschlägig)
  • Dokumentation, Nachweisführung und Rechtsverteidigung gegen mögliche Amtshaftungsansprüche

Rechtsgrundlagen

Die Verarbeitung personenbezogener Daten - zum Beispiel Name, Anschrift, Informationen zum Fundgegenstand, Daten betreffend Abholung - erfolgt auf Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO (Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde) iVm den für das Fundwesen einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (§§22 Abs. 1a, 42a und 53b SPG, §§388 ff ABGB) und den entsprechenden Regelungen der Gemeinde Wien und des Magistrats (Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien, Skartierungsordnung). Nach Ausfolgung der Fundgenstände beziehungsweise ordnungsgemäßer Erledigung werden personenbezogene Daten im Zusammenhang der Erfüllung buchhalterischer Aufbewahrungspflichten auf Grundlage Art. 6 Abs. 1 lit e DSGVO iVm §132 BAO analog und zur Nachweisführung und Rechtsverteidigung gegen mögliche Amtshaftungsansprüche auf Grundlage Art. 6 Abs. 1 lit e DSGVO iVm §6 AHG vorgehalten.

Soweit die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO gestützt wird, haben Sie gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu erheben. Die Verarbeitung ist jedoch zur Wahrnehmung der der MA 48 als Fundbehörde gesetzlich übertragenen Aufgaben im Fundwesen erforderlich, insbesondere zur Ermittlung und Verständigung von Eigentümer*innen, rechtmäßigen Besitzer*innen und Finder*innen, sowie zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Fundverfahrens. Diese öffentlichen Interessen und gesetzlichen Aufgaben stellen regelmäßig zwingende schutzwürdige Gründe dar, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der hiervon Betroffenen überwiegen, soweit die Verarbeitung auf das hierfür erforderliche Ausmaß beschränkt bleibt.

Kategorien verarbeiteter personenbezogener Daten und Datenherkunft

Im Rahmen der fundrechtlichen Aufgaben verarbeitet die MA 48 personenbezogene Daten von Finder*innen, Verlustträger*innen (insbesondere Eigentümer*innen, Besitzer*innen oder sonstige berechtigte Inhaber*innen), sowie gegebenenfalls von Abholer*innen oder Bevollmächtigten, sofern diese von Verlustträger*innen oder Finder*innen verschieden sind.

Die von der MA 48 verarbeiteten personenbezogenen Daten können direkt bei der jeweils betroffenen Person erhoben werden oder aus anderen Quellen stammen, insbesondere von Finder*innen, anderen Fundbehörden (bei Erfassung von Funddaten durch diese), Magistratischen Bezirksämtern, der Polizei, Verkehrsunternehmen wie den ÖBB oder den Wiener Linien, aus dem jeweiligen Fundgegenstand selbst (Angaben auf Ausweisen und Dokumenten, Kennzeichnungen wie Gepäckanhänger oder sonstigen Unterlagen) sowie - soweit erforderlich und gesetzlich zulässig - aus Registern wie dem Zentralen Melderegister.

Die nachstehenden Tabellen geben je nach Betroffenenkategorie einen Überblick über die verarbeiteten Datenkategorien und die jeweilige Herkunft der Daten. Von der MA 48 werden stets nur jene personenbezogenen Daten verarbeitet, die zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben im konkreten Einzelfall unbedingt erforderlich sind.

Finder*innen (Personen, die einen Fund anzeigen oder einen Fundgegenstand abgeben)

Kategorien personenbezogener DatenHerkunft/Quelle der Daten
Identitätsdaten, zum Beispiel Name, GeburtsdatumDirekt bei Finder*in erhoben; aus vorgelegten Dokumenten; gegebenenfalls von anderen beteiligten Stellen (zum Beispiel Fundbehörden)
Kontaktdaten, zum Beispiel Adresse, Telefonnummer, E-Mail-AdresseDirekt bei Finder*in; gegebenenfalls von anderen beteiligten Stellen (zum Beispiel Fundbehörden); Anschrift gegebenenfalls aus Registern, insbesondere dem Zentralen Melderegister
Angaben zum Fund, zum Beispiel Fundort, Fundzeit, Funddatum, Beschreibung des GegenstandsDirekt bei Finder*in; gegebenenfalls von anderen beteiligten Stellen (zum Beispiel Fundbehörden)
Angaben zu den FundumständenDirekt bei Finder*in; gegebenenfalls von anderen beteiligten Stellen (zum Beispiel Fundbehörden)
Angaben zu Ansprüchen des*der Finder*in, zum Beispiel Finderlohn, Eigentumserwerb, VerzichtserklärungDirekt bei Finder*in; gegebenenfalls aus Kommunikation mit Verlustträger*in oder sonstigen Personen
Zahlungsdaten, zum Beispiel BankverbindungDirekt bei Finder*in
Ausfolgungs- und Übergabedaten, zum Beispiel Datum der Ausfolgung, Identitätsprüfung, Empfangsbestätigung, UnterschriftDirekt bei Finder*in beziehungsweise Abholer*in

Verlustträger*innen/Verlustmelder*innen (Personen, die den Verlust eines Gegenstands melden, insbesondere Eigentümer*innen, Besitzer*innen oder sonstige berechtigte Inhaber*innen)

Kategorien personenbezogener DatenHerkunft/Quelle der Daten
Identitätsdaten, zum Beispiel Name, GeburtsdatumDirekt bei Verlustträger*in beziehungsweise Verlustmelder*in, aus dem Fundgegenstand selbst - zum Beispiel Ausweis, Dokument, Karte, sonstige Unterlagen; von Finder*innen, Bevollmächtigten oder sonstigen beteiligten Personen; gegebenenfalls von anderen beteiligten Stellen (zum Beispiel Fundbehörden); gegebenenfalls aus Registern, insbesondere dem Zentralen Melderegister und dem Kfz-Zentralregister (gefundene Kfz-Kennzeichen)
Kontaktdaten, zum Beispiel Adresse, Telefonnummer, E-Mail-AdresseDirekt bei Verlustträger*in beziehungsweise Verlustmelder*in; aus dem Fundgegenstand selbst; von Finder*innen, Bevollmächtigten oder sonstigen beteiligten Personen; gegebenenfalls aus Registern, insbesondere dem Zentralen Melderegister
Verlustdaten, zum Beispiel Verlustort, Verlustzeit, Datum, Beschreibung des verlorenen oder vergessenen GegenstandsDirekt bei Verlustträger*in beziehungsweise Verlustmelder*in; von Finder*innen oder sonstigen meldenden Personen
Angaben zum Fund- beziehungsweise Verlustgegenstand, zum Beispiel Art, Beschreibung, Seriennummer, Kennzeichnung, Fotos, besondere MerkmaleDirekt bei Verlustträger*in beziehungsweise Verlustmelder*in; aus dem Fundgegenstand selbst; von Finder*in, gegebenenfalls von anderen beteiligten beziehungsweise übermittelnden Stellen (zum Beispiel Fundbehörden, Polizei, Verkehrsunternehmen wie ÖBB und Wiener Linien)
Daten zur Berechtigungsprüfung, zum Beispiel Eigentumsnachweise, Besitznachweise, Rechnungen, Garantienachweise, Fotos, Seriennummern, VollmachtenDirekt bei Verlustträger*in von Abholer*innen, Bevollmächtigten oder sonstigen Vertreter*innen; aus vorgelegten Nachweisen, aus dem Fundgegenstand selbst
Angaben zu Bevollmächtigten, Vertreter*innen oder Abholer*innenDirekt bei Verlustträger*in von bevollmächtigter beziehungsweise abholender Person; aus vorgelegten Vollmachten
Ausfolgungs- und Übergabedaten, zum Beispiel Datum der Ausfolgung, Identitätsprüfung, Empfangsbestätigung, UnterschriftDirekt bei Verlustträger*in oder Abholer*in
Zahlungsdaten, zum Beispiel Gebühren, Zahlungsbestätigung, BankverbindungDirekt bei Verlustträger*in

Abholer*innen / Bevollmächtigte (soweit von Verlustträger*innen beziehungsweise Finder*innen verschieden)

Kategorien personenbezogener DatenHerkunft/Quelle der Daten
Identitätsdaten, zum Beispiel Name, Geburtsdatum, AusweisdatenDirekt bei Abholer*in, Bevollmächtigten oder Vertreter*in; aus vorgelegten Dokumenten insb. Lichtbildausweis; von Verlustträger*in
Vertretungs- und Vollmachtsdaten, zum Beispiel Vollmacht, Vertretungsverhältnis, Umfang der Berechtigung, Angaben zur vertretenen PersonDirekt bei Abholer*in, Bevollmächtigten oder Vertreter*in; von der Verlustträger*in beziehungsweise sonstiger vollmachtgebenden Person; aus vorgelegten Vollmachten und sonstigen Nachweisen
Ausfolgungs- und Übergabedaten, zum Beispiel Datum der Ausfolgung, Identitätsprüfung, Empfangsbestätigung, UnterschriftDirekt bei Abholer*in, Bevollmächtigten oder Vertreter*in
Zahlungsdaten (soweit relevant)Direkt bei Abholer*in, Bevollmächtigten oder Vertreter*in

Übermittlung von personenbezogenen Daten (Datenweitergabe und Empfänger*innen)

Die MA 48 leitet personenbezogene Daten nur insoweit weiter, als dies zur Erfüllung der dargelegten Zwecke unbedingt erforderlich ist. Bei allen Datenweitergaben wird darauf geachtet, dass nur die absolut erforderlichen Informationen übermittelt werden, alle datenschutzrechtliche Vorgaben (zum Beispiel strenge Weisungsbindung von eingesetzten Auftragsverarbeitern) werden streng eingehalten.

Empfänger*innenZweck der Datenweitergabe
Andere Fundbehörden in ÖsterreichZusammenführung von Fundgegenständen und Verlustträger*innen
Finder*innenWahrnehmung ihrer Ansprüche auf Finderlohn und Eigentumserwerb
SicherheitsbehördenSachenfahndung gemäß §24 Abs 2 SPG, falls es sich beim aufgefundenen Gegenstand um eine entwendete Sache handeln könnte
Botschaften betroffener StaatenZusammenführung von verlorenen Reisedokumenten und Verlustgegenständen mit Verlustträger*innen, wenn es sich bei diesen um ausländische Staatsbürger*innen handelt
Magistratsabteilung 6 - Rechnungs- und AbgabewesenAuszahlung von Geldbeträgen an Finder*innen und Verlustträger*innen
Magistratische Bezirksämter WienBearbeitung von Fundakten in ihrem Zuständigkeitsbereich (Magistratische Bezirksämter haben nach der Geschäftseinteilung des Magistrats ebenso Zuständigkeiten im Fundwesen)
Rubicon IT GmbH, Gonzagagasse 16, 1010 WienBetriebsführung der eingesetzten Applikation fundamt.gv.at (Nova Find) mit laufender Wartung, Anpassungen der Applikation und Fehlerbehebung in Auftragsverarbeitung

Aufgrund der magistratsweiten Bereitstellung von IT-Ressourcen und -Anwendungen durch die MA 01 - Wien Digital, Stadlauer Straße 54 und 56 - Star 22, 1220 Wien, werden verarbeitete personenbezogene Daten in diesem Zusammenhang (zum Beispiel interne Aktenführung und Dokumentation im Elektronischen Akt - ELAK) an diese übermittelt.

Es findet im Regelfall keine Übermittlung von Daten an Drittländer im Sinne des Art. 44 DSGVO (Staaten, die nicht Mitglied in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum sind) statt. In Wahrnehmung der gesetzlich zugewiesenen Aufgaben als Fundbehörde hat die MA 48 jedoch personenbezogene Daten auch an Botschaften, Konsulate oder sonstige diplomatische beziehungsweise konsularische Vertretungen zu übermitteln, wenn dies zur Zuordnung, Verständigung oder Rückgabe verlorener Reisedokumente oder sonstiger Fundgegenstände an berechtigte Verlustträger*innen im Einzelfall erforderlich ist. Hierbei können insbesondere der Name der Verlustträger*in, Angaben zum Fundgegenstand beziehungsweise Reisedokument sowie Informationen zu Abholmodalitäten übermittelt werden. Soweit erforderlich, können auch Dokumente an die zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung übergeben werden. Soweit hierbei personenbezogene Daten an Empfänger*innen außerhalb der EU beziehungsweise des EWR übermittelt werden und für den betreffenden Staat kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht, erfolgt die Übermittlung nur, soweit sie zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist und eine Grundlage nach der DSGVO, insbesondere Art. 48 Abs. 1 lit d DSGVO, vorliegt.

Die MA 48 kann gesetzlich dazu verpflichtet sein beziehungsweise werden, personenbezogene Daten an Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden oder Gerichte zu übermitteln, insbesondere wenn sie von diesen im Rahmen ihrer jeweiligen gesetzlichen Zuständigkeiten dazu aufgefordert wird. Eine solche Übermittlung erfolgt nur im jeweils erforderlichen Umfang.

Speicherdauer

Ihre personenbezogenen Daten werden ab dem Zeitpunkt ihrer Erhebung beziehungsweise ab dem Zeitpunkt der Anlage des jeweiligen Vorgangs oder Akts gespeichert. Dies ist insbesondere der Zeitpunkt der Fundanzeige, Verlustmeldung, Ausfolgung, Kassenbuchung oder sonstige Bearbeitung im Zusammenhang mit einem bearbeiteten Fund- oder Verlustvorgang.

Die Speicherung erfolgt nur so lange, als dies technisch und organisatorisch zur Erreichung der dargelegten Zwecke, sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. Es gelten folgende Aufbewahrungsfristen:

  • 7 Jahre für Kassendokumente und alle Daten und Informationen zur Kassengebarung, buchhaltungsrelevante Unterlagen, Belege und Geschäftspapiere und Vorgänge zur Allgemeinen Kassen - und Verlagsvorschrift des Magistrats. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, auf welches sich die Vorgänge beziehungsweise Unterlagen beziehen.
  • 10 Jahre und 3 Monate für alle Fundakte. Die Frist beginnt mit der Schließung beziehungsweise Ablage des jeweiligen Akts (im Regelfall ist dies das Datum der ordnungsgemäßen Erledigung).

Nach Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungsfristen werden die personenbezogenen Daten unverzüglich vollständig gelöscht, sofern aufgrund gesetzlicher Vorgaben keine längere Aufbewahrung erforderlich ist.

Hinweis zur Erforderlichkeit der Bereitstellung personenbezogener Daten

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist nicht vertraglich vorgesehen, jedoch teilweise gesetzlich vorgeschrieben beziehungsweise für die Bearbeitung eines Fundes, einer Verlustmeldung, einer Anspruchsprüfung oder eine Ausfolgung notwendig:

Finder*innen haben nach den fundrechtlichen Bestimmungen, insbesondere §§390 und 391 ABGB, Funde der zuständigen Fundbehörde anzuzeigen, wenn keine direkte Übergabe an die Verlustträger*in erfolgt und der gemeine Wert der Sache 10 Euro übersteigt. Dabei sind die für die Fundanzeige erforderlichen personenbezogenen Daten bekanntzugeben. Werden diese Daten nicht bereitgestellt, kann die Fundanzeige nicht ordnungsgemäß bearbeitet werden. Zudem können Ansprüche der Finder*‘innen, insbesondere auf Finderlohn oder Eigentumserwerb bei nicht erfolgter Abholung beziehungsweise Geltendmachung durch die berechtigte Person, nicht geprüft oder berücksichtigt werden.

Verlustträger*innen, insbesondere Eigentümer*innen, Besitzer*innen oder sonstige berechtigte Inhaber*innen, müssen jene personenbezogenen Daten und Nachweise bereitstellen, die zur Prüfung Ihrer Berechtigung/Verfügungsbefugnis erforderlich sind. Die MA 48 muss sicherstellen, dass gefundene oder verlorene Gegenstände nur an berechtigte Personen ausgefolgt werden. Werden die dafür erforderlichen Daten oder Nachweise nicht bereitgestellt, ist eine Ausfolgung des Fundgegenstands in diesem Falle nicht möglich. Für Abholer*innen, Bevollmächtigte oder sonstige Vertreter*innen gilt Entsprechendes - werden die zur Identitäts- und Vollmachtsüberprüfung erforderlichen Daten und Nachweise nicht bereitgestellt, kann keine Übergabe an diese Person erfolgen.

Automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling

Ihre Daten werden nicht im Rahmen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling verwendet. Darunter versteht man jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass Ihre personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, insbesondere bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftlicher Lage, Gesundheit, persönlicher Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel zu bewerten, zu analysieren oder vorherzusagen.

Betroffenenrechte

Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft über die von der MA 48 über Sie verarbeiteten personenbezogenen Daten zu, das Recht auf Berichtigung und Datenlöschung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung und auf Datenübertragbarkeit. Gegen Datenverarbeitungen in Wahrung der berechtigten Interessen der MA 48 oder eines Dritten beziehungsweise in Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt, oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, haben Sie das Recht auf Widerspruch. Sie können alle diese Rechte kosten- und formlos (per E-Mail, telefonisch oder postalisch), gegebenenfalls nach Nachweis Ihrer Identität, unter den angeführten Kontaktdaten der MA 48, oder den angeführten Kontaktdaten des*der bestellten Datenschutzbeauftragten, geltend machen.

Beschwerderecht

Wenn Sie der Auffassung sind, in den von der MA 48 durchgeführten Datenverarbeitungen in den Ihnen zustehenden Rechten verletzt worden zu sein, haben Sie die Möglichkeit sich bei einer zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren. Die Datenschutz-Aufsichtsbehörde in Österreich ist die

  • Österreichische Datenschutzbehörde
  • Barichgasse 40-42, 1030 Wien
  • Telefon: +43 1 52 152-0
  • E-Mail: dsb@dsb.gv.at

Ansprüche gegen die MA 48, die Ihnen aufgrund anderer gesetzlicher Grundlagen zustehen, bleiben von einer allfälligen Beschwerde unberührt.

Datensicherheit

Die MA 48 trifft alle notwendigen und angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen, um Ihre personenbezogenen Daten vor Verlust und Missbrauch zu schützen. Ihre Daten werden in einer sicheren, dem Stand der Technik entsprechenden Betriebsumgebung verarbeitet.

Sonstiges

  • Für Fragen zum Datenschutz steht Ihnen der Datenschutzbeauftragte der Stadt Wien unter datenschutzbeauftragter@wien.gv.at zur Verfügung.
  • Weiterführende Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie auf der Webseite der Stadt Wien.
  • Die MA 48 behält sich künftige Änderungen oder Anpassungen dieser Datenschutzinformation ausdrücklich vor.

Stand der Datenschutzerklärung: 09/2026

Kontakt

Stadt Wien - Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark

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