"Ausländergrunderwerb" - Online-Abwicklung des kompletten Verfahrens

Die Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) bietet die Möglichkeit, das komplette Verfahren nach dem Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz (Genehmigungsverfahren und Verfahren zur Ausstellung einer Negativbestätigung) elektronisch über Internet abzuwickeln.

Sie erhalten alle Erledigungen sowie die Bestätigung der Rechtskraft mit elektronischer Amtssignatur, nach dem E-Government-Gesetz (E-GovG). Die anfallenden Gebühren können Sie ebenso online begleichen (Zahlungsarten).

Die nachweisliche Zustellung der Erledigung erfolgt mittels elektronisch an einen behördlich genehmigten Zustelldienst, bei dem Sie sich mit Ihrer ID Austria (Nachfolge der Handy-Signatur) registrieren lassen können, oder konventionell auf Papier.

Registrieren Sie sich als neue*r Benutzer*in. Sie erhalten damit (in Verbindung mit Ihrem Passwort) Zugriff auf all Ihre offenen Anträge.

Vorteile

Dieses Service bietet folgende Vorteile:

  • Einbringung der Anträge unabhängig von den Öffnungszeiten
  • Notwendige Dokumente können Sie einfügen und mitsenden.
  • Sofortiger Erhalt einer E-Mail mit der Geschäftszahl des Antrages und einer Eingangsbestätigung
  • Jederzeit elektronische Akteneinsicht (Verfahrensstand) sowie Downloadmöglichkeit der rechtskräftigen Erledigung:
    • Die Zustellung erfolgt mittels dualer Zustellung. Erst die rechtskräftige Erledigung wird dem Akt hinzugefügt.
      Ausnahme: Negativbestätigungen werden ausschließlich elektronisch oder postalisch zugestellt.
  • Die Datenübermittlung erfolgt über eine gesicherte Verbindung.

Systemeinstieg

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

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Stadt Wien | Einwanderung und Staatsbürgerschaft
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