Geschäftsstraßen sind aus der flächendeckenden Kurzparkzone in Wien ausgenommen. Es gelten für das Parken mit Parkpickerl oder Parkschein folgende Regelungen:
- Parkdauer maximal 1,5 Stunden mit für den jeweiligen Bezirk gültigem Parkpickerl (Parkuhr einlegen) oder Parkschein
- Gilt Montag bis Freitag (werktags) von 8 bis 18 Uhr sowie Samstag (werktags) von 8 bis 12 Uhr
- Abweichende Regelungen für einzelne Straßen, siehe Stadtplan und Bezirke-Übersicht
- Bereich und Gültigkeit durch Verkehrszeichen gekennzeichnet
- Nach Ende der Gültigkeitsdauer ist das Parken ohne Parkpickerl oder Parkschein erlaubt.
Geschäftsstraßen im Stadtplan
Kurzparkzonen und Geschäftsstraßen im mobilen Stadtplan - optimiert für mobile Endgeräte
Hinweis: Geschäftsstraßen sind im Stadtplan als türkise Flächen erkennbar ("Kurzparkstreifen").