Fachliche Grundlage der Parkraumbewirtschaftung

Grafik Verkehrsmittelwahl im Personenverkehr in Wien von 1970 bis 2022

Verkehrsmittelwahl (Modal Split) 1970 bis 2022

In Wien ist im Vergleich zu anderen europäischen Großstädten die Anzahl der Staustunden sehr gering. Der Engpass lag in Wien im beengten Parkraum. Die ab 1993 eingeführte großflächige Parkraumbewirtschaftung hat hier große Erfolge gebracht. Die durchschnittliche Abstelldauer ist gesunken. Der Parkplatzsuchverkehr ist zurückgegangen.

Derzeit wird in Wien nur etwas mehr als ein Viertel aller Wege im Personenverkehr mit privaten Autos und einspurigen Kraftfahrzeugen zurückgelegt. Fast drei Viertel aller Wege werden bereits mit öffentlichen Verkehrsmitteln, zu Fuß oder mit dem Fahrrad bewältigt. In einer Großstadt wie Wien wäre es gar nicht möglich, jeden Weg mit dem Auto zurückzulegen. Es könnten weder die dafür erforderlichen Parkplätze untergebracht werden, noch wären die Straßen breit genug für die fahrenden Autos. Der öffentliche Straßenraum dient in vielfältiger Weise den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Besucherinnen und Besuchern der Stadt.

Neben dem großen Platzbedarf sind Lärm, Luftverschmutzung und Verkehrsunfälle weitere Nachteile des Autoverkehrs. Der Wiener Gemeinderat hat daher im Verkehrskonzept 1994, im Klimaschutzprogramm 1999, im Masterplan Verkehr Wien 2003 und im Fachkonzept Mobilität 2014 beschlossen, den öffentlichen Verkehr, den FußgängerInnen- und den Fahrradverkehr zu fördern sowie den Autoverkehr auf diese stadtverträglicheren Verkehrsmittel zu verlagern.

Wirkungsweise

Ob jemand mit dem Auto fährt, hängt sehr davon ab, ob er erwartet, dass er am Ziel einen Parkplatz findet und was dieser kostet. Die Parkraumbewirtschaftung kann den Autoverkehr daher bereits bei seiner Entstehung gezielt und treffsicher beeinflussen. Sie trägt maßgeblich dazu bei, dass jener Teil des Autoverkehrs (Wirtschafts- und Lieferverkehr), der für die Stadt notwendig ist, weiterhin aufrechterhalten werden kann. Die Parkraumbewirtschaftung ist eine vordringliche Maßnahme der Wiener Verkehrspolitik.

Sie ist auch ein wichtiger Beitrag zum Verursacherprinzip im Verkehr. Das bedeutet, dass die Verkehrskosten möglichst von den Nutzerinnen und Nutzern und nicht aus allgemeinen Steuermitteln finanziert werden.

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