In der Wiener Naturschutzverordnung ist nachzulesen, ob eine Tier- oder Pflanzenart geschützt ist. Je nachdem gelten unterschiedliche Maßnahmen des Artenschutzes.
- Streng geschützte Pflanzen und Tiere
- Geschützte Pflanzen und Tiere
- Nicht geschützte Pflanzen und Tiere
Von den Verboten im Rahmen des Artenschutzes sind ausgenommen:
- Pflanzen oder Pflanzenteile, die in Gärten oder Kulturen gezogen wurden
- Tiere, die in Gefangenschaft gezüchtet wurden, deren Teile und Entwicklungsformen
- Die notwendige Pflege verletzter Tiere bis zu ihrer Genesung
Trotz Verbot können von der Umweltschutzabteilung Ausnahmen bewilligt werden:
Ausnahmebewilligung von den Artenschutzbestimmungen - Antrag
Leitfaden zu Erhebungsstandards für Arten in Genehmigungsverfahren (2 MB PDF)
Infoblatt: Schutzmaßnahmen für Vögel und Fledermäuse bei Baumfällungen und Schnittmaßnahmen (650 KB PDF)