Besondere Schutzmaßnahmen für Tier- und Pflanzenarten

In der Wiener Naturschutzverordnung ist nachzulesen, ob eine Tier- oder Pflanzenart geschützt ist. Je nachdem gelten unterschiedliche Maßnahmen des Artenschutzes.

Von den Verboten im Rahmen des Artenschutzes sind ausgenommen:

  • Pflanzen oder Pflanzenteile, die in Gärten oder Kulturen gezogen wurden
  • Tiere, die in Gefangenschaft gezüchtet wurden, deren Teile und Entwicklungsformen
  • Die notwendige Pflege verletzter Tiere bis zu ihrer Genesung

Trotz Verbot können von der Umweltschutzabteilung Ausnahmen bewilligt werden:
Ausnahmebewilligung von den Artenschutzbestimmungen - Antrag

Infoblatt: Wildtiere - Artenschutzbestimmungen für Haltung, Zucht und Handel mit Wildtieren in Wien (550 KB PDF)

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