Geschützte Pflanzen und Tiere
Pflanzen
Von geschützten Pflanzen dürfen nur die oberirdischen Teile in einer begrenzten Menge gepflückt werden: Die Stängel müssen vom Daumen und Zeigefinger einer Hand vollständig umfasst werden können. Für den unterirdischen Teil der geschützten Pflanzen gelten dieselben Verbote wie für streng geschützte Pflanzen.
Tiere
Für geschützte Tiere gelten nur während der Paarungs- und Brutzeit dieselben Verbote wie für streng geschützte Tiere.
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Stadt Wien - Umweltschutz
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- Letzte Aktualisierung: 12.10.2025, 14.06 Uhr
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