Nicht geschützte Pflanzen und Tiere

Wiesensalbei
Nicht geschützte Pflanzen oder Tiere sind all jene, die nicht in der Wiener Naturschutzverordnung aufgelistet sind.
Bei großen Mengen wild wachsender Pflanzen beziehungsweise frei lebender Tiere ist auch bei nicht geschützten Pflanzen und Tieren eine Sammel- und Fangbewilligung nötig. Eine Bewilligung nach § 14 Wiener Naturschutzgesetz wird erteilt, wenn das Sammeln oder das Fangen für die Erhaltung der Art nicht nachteilig ist und für die notwendige Schonung der Tiere gesorgt wird.
Sammel- und Fangbewilligung nicht geschützter Tier- und Pflanzenarten - Antrag
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- Letzte Aktualisierung: 12.10.2025, 14.25 Uhr
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