Die Wiederherstellungsverordnung (WHVO) ist ein rechtsverbindlicher, langfristig angelegter Rahmen für die ökologische Wiederherstellung in Europa und ein zentraler Baustein der Biodiversitätsstrategie der Europäischen Union bis 2030.
Die Verordnung deckt vielfältige Ökosysteme ab, zum Beispiel Flüsse, Wälder und städtische Gebiete, und behandelt wichtige Themen wie erneuerbare Energien und Landesverteidigung. Sie verpflichtet zur Umsetzung von Maßnahmen, um Flächen in einen guten Zustand zu bringen, und zum Monitoring des Fortschritts. Die Realisierung dieser ambitionierten Ziele hängt von nationaler Planung, den Vorhaben der Länder, vorhandener Datenlage, der finanziellen Mittel durch die EU sowie der Akzeptanz der Menschen vor Ort ab.
Wien folgt Vision einer "Hauptstadt der Artenvielfalt"
Für die Millionenstadt Wien bedeutet die Wiederherstellungsverordnung, dass gesetzte Klima- und Naturschutzmaßnahmen fortgesetzt und erweitert werden. Konkret arbeitet Wien beim nationalen Wiederherstellungsplan gemeinsam mit dem Bund folgende Artikel aus:
- Land- und Süßwasser-Ökosysteme
- Städtische Ökosysteme
- Gewässer
- Bestäuber
- Landwirtschaftliche Ökosysteme
- Wald-Ökosysteme
Breite Beteiligung ist wichtig
Bei der Erstellung des Wiederherstellungsplans stimmt sich Wien mit dem Bund sowie den anderen Bundesländern eng ab. Partizipation und Bürger*innen-Beteiligung sind sehr wichtig, daher werden auch Wissenschaft, Sozialpartnerschaft, Interessensvertretungen, die Zivilgesellschaft sowie die breite Öffentlichkeit beim Erstellen des Plans eingebunden.
Beim ersten Beteiligungsverfahren haben mehr als 1.000 Personen Vorschläge und weitere Einmeldungen eingebracht. Die Ergebnisse inklusive fachlicher Stellungnahmen finden Sie hier: Wiederherstellungsverordnung - Beteiligungsprozess
Weitere Maßnahmen zur Bürger*innen-Beteiligung sind geplant. Denn nur so können unterschiedliche Interessenslagen berücksichtigt werden. Schließlich soll der Wiederherstellungsplan breite Akzeptanz erfahren.











