Fluglärm - Lärm- und Schallschutz

Etwa drei Prozent aller durch Lärm belästigten Wienerinnen und Wiener geben an, unter Fluglärm zu leiden. Vor allem die Bevölkerung im 22. Bezirk (Stadtteil Eßling) und in Teilen des 5., 6., 10. bis 15. und 23. Bezirks ist davon betroffen.

Flugzeuge, die in Schwechat bei Wien starten und landen, benötigen für den Steig- oder Sinkflug bis zu 30 Kilometer Raum. Das Gebiet, in dem der Fluglärm verursacht wird, ist bis zu 1.000 km2 groß.

Mediationsverfahren und "dialogforum Flughafen Wien"

ein Flugzeug am Himmel

Beim Mediationsverfahren "Flughafen Wien" im Jahr 2005 wurden einvernehmlich Lösungswege mit Vertreterinnen und Vertretern von BürgerInnen-Initiativen, der Flughafen Wien AG, der Austrian Airlines Group, der Austro Control, von politischen Parteien, Behörden und Interessensvertretungen sowie mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der umliegenden Gemeinden erarbeitet. Ziel war, die Belastung durch den Flugverkehr für die betroffene Bevölkerung annehmbar zu gestalten.

Nach Abschluss des Verfahrens wurde der Verein dialogforum Flughafen Wien gegründet. Dieser soll den Dialog fortführen und Themen diskutieren, die durch die aktuellen Entwicklungen entstehen. Das Ziel des Vereins ist die Einbindung möglichst aller Betroffenen in den Diskussionsprozess.

Dritte Piste: Umweltverträglichkeitsprüfung

Die dritte Piste soll dem erhöhten Flugaufkommen am Flughafen Wien gerecht werden. Das Bauvorhaben wurde einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen. Seit Juli 2012 liegt der positive Bescheid in erster Instanz dafür vor. Der Verein "Dialogforum Wien" hat den UVP-Bescheid mit den Ergebnissen des Mediationsverfahrens verglichen: Die Auflagen des Mediationsvertrages sehen ein höheres Schutzniveau für Menschen und Umwelt vor, der UVP-Bescheid legt nur Mindestanforderungen fest.

Umgesetzte Maßnahmen

  • Festlegung von Zielwerten für die An- und Abflüge auf den verschiedenen Pisten
  • Landeanflüge zur Nachtzeit (zwischen 21 und 7 Uhr) dürfen nur in Ausnahmefällen über das Wiener Stadtgebiet führen.
  • Flugzeuge, die nicht in Wien landen, dürfen das Flugbeschränkungsgebiet nur ab einer Höhe von circa 3.300 Meter (10.000 Fuß) überfliegen.
  • Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) schreibt Lärmgrenzwerte für Flugzeuge vor: eingeteilt in die Kategorien "Kapitel II, III und IV". Dies hat zu einer Entwicklung leiserer Triebwerke geführt. Deshalb ist in Wien-Schwechat trotz einer Zunahme der Flüge der Lärmteppich kleiner geworden. Sogenannte "Kapitel II"-Flugzeuge und ältere Modelle dürfen in der EU nicht mehr landen.
  • Lärmgebühren für laute Flugzeuge, Rückvergütungen für leise Flugzeuge

Info-Telefon - Beschwerden über Fluglärm

Das Info-Telefon "Umwelt und Luftfahrt" des Flughafen Wien steht für Auskünfte und Beschwerden über zu lauten Flugverkehr unter der Telefonnummer 0810 22 33 40 zur Verfügung.

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