Rahmenbedingungen für den Flugverkehr
Lärmminderung im Flugverkehr hängt von bestimmten Rahmenbedingungen ab.
Im Verein dialogforum Flughafen Wien wurde unter Berücksichtigung der geografischen Verteilung der Flugbewegungen beschlossen, wie die An- und Abflüge möglichst gut auf die verschiedenen Pisten verteilt werden. Darüber hinaus werden gemeinsam mit allen Stakeholdern relevante Themen zur Fluglärmreduktion besprochen und zur Umsetzung gebracht.
Flughöhen
Die Flughöhe unmittelbar nach dem Start ist abhängig von der Steigfähigkeit der Flugzeuge (Motorleistung, Beladung und Lufttemperatur). Wie schnell die Flugzeuge beim Landen sinken dürfen, ist in internationalen Richtlinien festgelegt. Flugzeuge, die nicht in Wien landen, dürfen das Flugbeschränkungsgebiet nur ab einer Höhe von circa 3.300 Metern (10.000 Fuß) überfliegen.
Flugzeiten
Jedes Land muss über einen rund um die Uhr geöffneten Flughafen verfügen. In Österreich ist das der Flughafen Schwechat. In der Nacht fliegen über den Großteil des dicht besiedelten Gebietes keine Flugzeuge, da nur eine Piste des Flughafens benutzt wird. Die Zahl der Flüge pro Nacht wurde im Vertrag des Mediationsverfahrens "Flughafen Wien" limitiert.
Flugbeschränkungsgebiet
Das Flugbeschränkungsgebiet Wien wird durch folgenden Streckenzug begrenzt: Aussichtswarte Hermannskogel - Bahnhof Strebersdorf - Bahnhof Süßenbrunn - Praterspitz - Kirche von Oberlaa - Faßlwiese im Lainzer Tiergarten - Aussichtswarte Hermannskogel
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- Letzte Aktualisierung: 12.10.2025, 14.11 Uhr
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