Gutachten für Bewilligungen
Alle Bauplanungen in Wien, sowohl von privaten als auch von öffentlichen Bauten, werden von der Abteilung für Architektur und Stadtgestaltung (MA 19) auf die gestalterische Einfügung in das Stadtbild überprüft.
Neu-, Zu- und Umbauten

Diese Begutachtung ist für die jeweils zuständige Behörde (MA 37, MA 46, MA 59, MA 64) Basis für die Erteilung einer Bewilligung.
Für häufig wiederkehrende Bauvorhaben hat die MA 19 eine Praxis entwickelt, die im Virtuellen Amt in übersichtlicher Form (Voraussetzungen, erforderliche Unterlagen, Zuständigkeit, Kosten, Termine/Fristen) dargestellt und erläutert wird: Architektur und Stadtgestaltung - Amtswege.
- Ausstellung "gebaut" - Architektonische Begutachtungen der MA 19
- Nachhaltige Entwicklung & Gestaltung des Stadtraumes - Handreichung der Anwendung von §85 der Bauordnung für Wien
Sonnenschutz und Fenster
Werden bei historischen Gebäuden, die für das Stadtbild ganz besondere Bedeutung haben, Sonnenschutz-Einrichtungen angebracht, ist wichtig, dass diese das Stadtbild nicht beeinträchtigen.
Balkonzubauten
Seit 2014 erlaubt die Bauordnung für Wien die Anordnung von Balkonen auch an straßenseitigen Fassaden über Verkehrsflächen. Bei nachträglichen Balkonzubauten ist besonders auf ihre Wirkung im Straßenraum und die gestalterische Einfügung ins Stadtbild zu achten.
Werbeanlagen

Der urbane Raum ist für die Bewerbung von Geschäften, Firmenstandorten und Produkten interessant. Für die unterschiedlichen Reklameanlagen haben sich aufgrund der speziellen Charakteristik der einzelnen Werbeträger (Billboard, Fahne, Feuermauerwerbung, Stele, Geschäftsaufschrift, Steckschild, Werbeanlage am Dach, Werbepylon, Staubnetzwerbung) unterschiedliche Regelungen entwickelt, die ebenfalls im Virtuellen Amt näher beschrieben sind: Architektur und Stadtgestaltung - Amtswege.
Ziel ist es Werbeanlagen im öffentlichen Raum lokal zu konzentrieren und durch diverse Standortkriterien das Stadtbild einheitlich zu gestalten. So wird in Zukunft dem "Anfüllen" des Straßenraumes mit willkürlich und konzeptlos gesetzten Werbeanlagen entgegengewirkt.
Schanigärten
Standardbeurteilungen von Schanigärten im Hinblick auf das örtliche Stadtbild werden von den Betriebsanlagezentren mitbehandelt. Kriterien und Ziele aus stadtgestalterischer Sicht sind im Virtuellen Amt nachzulesen: Architektur und Stadtgestaltung - Amtswege.
Je nach Bedarf können gemeinsame Beratungsgespräche in den Betriebsanlagezentren vereinbart werden.
In der MA 19 findet für Schanigärten kein Parteienverkehr mehr statt. In Sonderfällen können Termine für Beratungsgespräche telefonisch mit den jeweiligen Bezirksreferentinnen beziehungsweise Bezirksreferenten vereinbart werden.
Verkaufsstände
Auch die stadtgestalterische Qualität von Verkaufsständen wird vor der Bewilligung begutachtet. Kriterien dafür sind im Virtuellen Amt nachzulesen: Architektur und Stadtgestaltung - Amtswege.
Für Beratungsgespräche in der MA 19 wird um telefonische Terminvereinbarung mit den jeweiligen Bezirksreferentinnen beziehungsweise Bezirksreferenten ersucht.
Virtuelles Amt
Behörden
- Baupolizei (MA 37)
- Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46)
- Marktamt (MA 59)
- Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht (MA 64)
Weiterführende Informationen
Kontakt
Diesen Inhalt teilen
Diesen Inhalt einbetten
Der eingebettete Inhalt aktualisiert sich automatisch, sobald wir ihn auf wien.gv.at ändern.
Informationen zum Inhalt
- Letzte Aktualisierung: 12.10.2025, 14.38 Uhr
- Eindeutige ID dieses Inhalts: 648a1ea8-9620-450f-808e-674fc53ee793
- Maschinenlesbare Version: JSON
Dieser Inhalt wird von der Stadt Wien kostenfrei gemäß Creative Commons CC-BY 4.0 zur Verfügung gestellt.