Klimagerechte Anpassung der Bebauungsbestimmungen
Die Bebauungsbestimmungen sollen an gegenwärtige städtebauliche Standards und die aktuellen Klimaziele angepasst werden, wobei der Gebietscharakter gesichert und bestehende Grün- und Freiflächen geschützt werden sollen.
Projektstand
Die grundsätzliche Verträglichkeit des Vorhabens für den Standort wird geklärt. Dabei werden unter anderem baulich-technische Rahmenbedingungen geprüft. Außerdem werden Gegebenheiten wie zum Beispiel Freiflächen, Arbeitsstätten, öffentlicher Verkehr, Wegeverbindungen und Schulen untersucht. Auch mögliche Auswirkungen auf die Nachbarschaft werden abgeschätzt.
Auf Grundlage von Leitbildern oder anderen Planungen wird der Entwurf für den neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan erstellt und dem Fachbeirat vorgelegt. Während der öffentlichen Auflage können dazu schriftlich Stellungnahmen abgegeben werden. Der Entwurf und alle Stellungnahmen werden dem Wiener Gemeinderat vorgelegt.
Der Wiener Gemeinderat beschließt den neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan. Das Widmungsverfahren ist damit abgeschlossen. Das Plandokument kann in der Servicestelle Stadtentwicklung eingesehen beziehungsweise online abgerufen werden.
Beteiligung
Öffentliche Auflage: Vorgesehen
Im Zuge der öffentlichen Auflage des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans gibt es die Möglichkeit zur Stellungnahme. Über den Inhalt der Stellungnahmen wird dem Wiener Gemeinderat, der den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan beschließt, im Vorfeld berichtet.


