Planungsprozess der Wiener Flächenwidmung

Wenn eine freie oder nicht optimal genutzte Fläche für eine neue Nutzung zur Verfügung steht, startet ein Planungsprozess der Abteilung Stadtteilplanung und Flächenwidmung. Dabei werden verschiedene Personen der Stadtverwaltung und Politik, Grundeigentümer*innen sowie externe Expert*innen eingebunden. Bei größeren Projekten erfolgt auch eine Beteiligung der Bevölkerung.

Für die Überarbeitung gültiger Flächenwidmungs- und Bebauungspläne für ein bestimmtes Gebiet gibt es folgende Auslöser:

  • Die Stadtverwaltung stellt fest, dass Änderungen notwendig sind, weil sich beispielsweise übergeordnete Planungsziele geändert haben (etwa mehr Wohnungen benötigt werden) oder sich das Gebiet selbst verändert hat.
  • Private Grundeigentümer*innen, Bauträger*innen oder Entwickler*innen regen eine Planüberarbeitung an und die darauffolgende Überprüfung ergibt, dass auch ein öffentliches Interesse an der vorgeschlagenen Änderung besteht.

Durch diesen Planungsprozess wird sichergestellt, dass die von der Stadt festgelegten Anforderungen von den Grundeigentümer*innen weiterverfolgt und erfüllt werden.

Wiener Bauordnung - Rechtsgrundlage für die Stadtentwicklung

Die Wiener Bauordnung stellt sicher, dass in Wien die Gestaltung und Entwicklung der Stadt möglichst gut organisiert werden kann. Sie besteht in ihren Grundzügen seit dem 19. Jahrhundert, wird laufend weiterentwickelt und ist die Rechtsgrundlage für die Flächenwidmungs-­ und Bebauungsplanung.

Die Rechtssicherheit, die die Bauordnung gewährleistet, ist für alle Akteur*innen wesentlich: Durch die Widmung eines Grundstücks als Bauland erhalten Grundeigentümer*innen das Recht, hier den Bestimmungen entsprechend zu bauen. Nachbar*innen des Grundstücks können sich gleichzeitig sicher sein, dass die festgesetzten Bestimmungen, wie zum Beispiel die Abstände eines Gebäudes zur Nachbargrenze oder die Gebäudehöhe, eingehalten werden.

Bauordnung und Richtlinien

Der Weg zum neuen Flächenwidmungs-­ und Bebauungsplan

Soll eine neue Flächenwidmung festgesetzt oder sollen bestehende Pläne geändert werden, muss ein Ablauf eingehalten werden, der durch die Wiener Bauordnung genau vorgegeben ist:

Grundlagen-Erhebung und Entwurf zur Widmungsänderung

Die Abteilung Stadtteilplanung und Flächenwidmung erhebt die Grundlagen und erstellt in Abstimmung mit anderen Abteilungen der Wiener Stadtverwaltung einen Entwurf zur Widmungsänderung.

In diesem Schritt wird die grundsätzliche Verträglichkeit des Vorhabens für den Standort geklärt. Dabei werden unter anderem baulich-technische Rahmenbedingungen geprüft. Außerdem werden Gegebenheiten, wie zum Beispiel Freiflächen, Arbeitsstätten, öffentlicher Verkehr, Wegeverbindungen und Schulen, untersucht. Auch mögliche Auswirkungen auf die Nachbarschaft werden abgeschätzt.

Für große Gebiete werden zuerst Zielvorgaben und Zukunftsbilder für die Entwicklung des Standorts ausgearbeitet. Die Möglichkeiten der Beteiligung der Bürger*innen werden geprüft. Das Ergebnis sind zum Beispiel Leitbilder oder Entwicklungskonzepte.

Unter bestimmten Voraussetzungen muss dieser auch einer Umweltprüfung unterzogen werden.

Während des Planungsprozesses werden verschiedene Fachbereiche gleichzeitig betrachtet, da sie sich gegenseitig beeinflussen:

  • Bebauung, zum Beispiel Anordnung von Gebäuden und deren Höhe
  • Nutzung, zum Beispiel Wohnen, Büros oder Bildung
  • Grün- und Freiraum, zum Beispiel öffentlich, halböffentlich und privat
  • Verkehr und Mobilität, zum Beispiel Fuß- und Radverkehr, öffentlicher Verkehr oder Mobilitätsstationen
  • Ökologie und Nachhaltigkeit, zum Beispiel Begrünung von Dächern und Fassaden, Energieversorgung oder Versickerungsflächen

Plan-Erstellung und Vorlage beim Fachbeirat

Auf Grundlage von Leitbildern oder anderen Planungen wird der Entwurf für den neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan erstellt und dem Fachbeirat vorgelegt. Der Fachbeirat für Stadtplanung und Stadtgestaltung, der mit unterschiedlichen Fachexpert*innen besetzt ist, begutachtet den Entwurf.

Öffentliche Auflage

Der Entwurf zur Widmung, das Gutachten des Fachbeirats und der eventuelle Umweltbericht werden öffentlich aufgelegt. Während der öffentlichen Auflage können dazu schriftliche Stellungnahmen abgegeben werden. Gleichzeitig können die jeweilige Bezirksvertretung und unterschiedliche Interessenvertretungen, wie zum Beispiel Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer oder Umweltanwaltschaft, Stellung nehmen. Wenn möglich, werden Änderungswünsche eingearbeitet.

Aktuelle Flächenwidmungsverfahren

Begutachtung und Beschluss

Der Entwurf und ein Bericht über alle eingelangten Stellungnahmen werden dem Wiener Gemeinderat zur Begutachtung vorgelegt. Dieser beschließt den neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan.

Das Widmungsverfahren ist damit abgeschlossen. Der neue Flächenwidmungs- und Bebauungsplan kann in der Servicestelle Stadtentwicklung eingesehen beziehungsweise online abgerufen werden.

Die detaillierte Entwicklung eines Vorhabens kann somit begonnen werden. Die konkreten Entwürfe werden bei der Baubehörde zur Bewilligung eingereicht. Wenn diese einen positiven Bescheid erteilt, kann mit der baulichen Umsetzung gestartet werden.

Wettbewerbe steigern Qualität

Um eine größtmögliche Qualität für die Projekte zu erreichen, kommen je nach Aufgabenstellung und Größe des Projektes unterschiedliche Arten von Wettbewerben zum Einsatz, die auch miteinander kombiniert werden. Solche Wettbewerbe sind zum Beispiel kooperative Planungsverfahren oder Realisierungswettbewerbe.

Meist werden die Ergebnisse der Wettbewerbe und die Ziele, die sich daraus ableiten, von der Abteilung Stadtteilplanung und Flächenwidmung in einer Evaluierung des Leitbildes zusammengefasst. Diese wird der Stadtentwicklungskommission (STEK) und anderen politischen Gremien zum Beschluss beziehungsweise zur Kenntnis vorgelegt.

Qualitätssicherung in der Wiener Stadtteilplanung

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