Was ist Intergeschlechtlichkeit (Intersexualität)?

Intergeschlechtliche Personen sind Menschen, die Variationen in der körperlichen Geschlechtsentwicklung aufweisen. Sie haben also körperliche Geschlechtsmerkmale, die nicht ausschließlich männlich oder weiblich sind.

Diese nicht eindeutig weibliche oder eindeutig männliche Entwicklung kann die Chromosomen, die Keimdrüsen und/oder das Erscheinungsbild betreffen. Manchmal ist das bei der Geburt schon sichtbar, meist wird es aber erst mit zunehmendem Lebensalter erkannt. Etwa einer von 2.000 Menschen ist betroffen. Diese verschiedenen Geschlechtlichkeiten sind wegen der großen Tabuisierung des Themas in der Vergangenheit meist unbekannt und noch nicht umfassend gesellschaftlich anerkannt.

Andere Bezeichnungen für Intergeschlechtlichkeit sind Intersexualität oder Varianten der Geschlechtsentwicklung. Im medizinischen Kontext ist auch oft von "disorders of sex development" (DSD) die Rede.

Kritik an Operationen

Immer wieder werden an intergeschlechtlichen Kindern geschlechtszuweisende invasive und hormonelle Eingriffe durchgeführt, obwohl diese medizinisch nicht notwendig sind. Solche Eingriffe widersprechen dem Menschenrecht auf Unversehrtheit des Körpers und sind daher als menschenrechtsverletzend entschieden abzulehnen.

Vielmehr geht es darum, Kinder und Jugendliche frei aufwachsen zu lassen, sie in ihrer menschlichen Individualität und in ihrer individuellen Geschlechtsentwicklung zu unterstützen sowie anzuerkennen, dass es eben mehr Geschlechter gibt als nur weiblich und männlich.

Feststellung des Geschlechts

Unmittelbar nach der Geburt eines Kindes wird vom medizinischen Fachpersonal das Geschlecht des Kindes festgestellt. Es ist gemeinsam mit dem ersten Vornamen, der dem Geschlecht entspricht, am Standesamt bekannt zu geben. Wird ein intergeschlechtliches Kind geboren, kann das bei den Eltern Druck und Unsicherheit erzeugen, welches Geschlecht eingetragen werden soll. Da es bis 2018 nur die Optionen "männlich" und "weiblich" gab, leben heute die meisten intergeschlechtlichen Menschen offiziell als Frau oder als Mann, auch wenn sie sich selbst weder als Mann noch als Frau, sondern als inter identifizieren.

Intergeschlechtliche Menschen haben daher zunehmend selbstbewusster die Möglichkeit eingefordert, Dokumente zu erhalten, die ihrer Identität entsprechen. Weiters wurde gefordert, nach der Geburt eines intergeschlechtlichen Kindes den Eltern die Möglichkeit zu geben, als Geschlechtseintrag weiblich, männlich oder inter/divers wählen zu können. Gefordert wurde auch die Möglichkeit, keinen Geschlechtseintrag zu machen und so dem Kind die spätere Möglichkeit zu geben, den Geschlechtseintrag der eigenen Identitätsempfindung entsprechend selbst zu wählen.

Mittlerweile ist Intergeschlechtlichkeit in Österreich als dritte Geschlechtskategorie anerkannt.

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