Antidiskriminierung in Wien - Lesben, Schwule und Transgender-Personen

Mit der Gründung der Wiener Antidiskriminierungsstelle für LGBTIQ-Angelegenheiten (WASt) im Oktober 1998 hat die Stadt Wien ein Zeichen gesetzt: Sie hat gezeigt, dass ihr die Situation von lesbischen, schwulen und transgender Wiener*innen ein zentrales Anliegen ist.

Gesetzliche Bestimmungen

Die Stadt Wien nimmt diese Verpflichtung sehr ernst und hat den gleichen Schutzrahmen für alle diskriminierten Gruppen festgeschrieben. Das heißt, es werden alle genannten Gruppen gleich umfassend vor Diskriminierung geschützt. Damit geht die Stadt Wien deutlich über den Diskriminierungsmindeststandard der EU und auch über die entsprechenden bundesweiten Regelungen in Österreich hinaus. Das Wiener Antidiskriminierungsgesetz 2004 verbietet jede Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung, also in jedem Lebensbereich, für den das Gesetz Regelungskompetenz hat, wie zum Beispiel Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, Gesundheit, Bildung oder Soziales.

Seither hat die Stadt Wien die rechtliche und gesellschaftliche Situation von Schwulen, Lesben und Transgender-Personen kontinuierlich verbessert.

Bisher erreichte Erfolge

  • Seit Mitte der 1990er-Jahre ist es in Wien für gleichgeschlechtliche Paare möglich, gemeinsam für ein Pflegekind zu sorgen. Seit 2007 wird darauf in den Kampagnen der Kinder - und Jugendhilfe (MA 11) explizit hingewiesen.
  • Seit 1998 bekennt sich Wien zum Mainstreaming im Bereich sexuelle Orientierungen und Identitäten und integriert Aus- und Fortbildungsmodule zu diesen Themenbereichen in Aus- und Fortbildungscurricula.
  • Schon 1999, lange vor der Einführung von Antidiskriminierungsbestimmungen auf Bundesebene, war es Gemeindebediensteten möglich, auch bei der Erkrankung der gleichgeschlechtlichen Partnerin oder des gleichgeschlechtlichen Partners Pflegefreistellung zu beantragen.
  • Seit 1999 ist die Stadt Wien mit einem eigenen Wagen auf der Wiener Regenbogenparade präsent, um die Forderungen der Lesben-, Schwulen- und Transgender-Community zu unterstützen.
  • Im Wiener Jugendschutzgesetz wurde ein Passus aufgenommen, der verbietet, Medien mit homophoben Inhalten Jugendlichen anzubieten oder an sie zu verkaufen.
  • Mit dem "Wiener Gleichstellungspaket für gleichgeschlechtliche Lebensweisen" wurden homosexuelle und heterosexuelle Lebensgemeinschaften im Wiener Landesrecht gleichgestellt.
  • Wien hat die EU-Richtlinie 2000/78/EG zur Gleichstellung in Beschäftigung und Beruf und die EU-Richtlinie 2000/43/EG durch das Wiener Antidiskriminierungsgesetz 2004 umgesetzt und alle Gruppen von Minderheiten gleich umfassend vor Diskriminierung geschützt.
  • Wien hat das Gesetz zur Eingetragenen Partnerschaft umgesetzt und mit dem Wiener Verpartnerungspaket Lesben und Schwulen von Beginn an einen würdevollen Rahmen für die Begründung ihrer Partnerschaften garantiert.
  • Nach dem Fall des Operationszwanges als Voraussetzung für eine Personenstandsänderung bei Transgender-Personen bietet Wien diesen seit 2011 im Rahmen der rechtlichen Rahmenbedingungen einen einfachen und nicht diskriminierenden Weg in die eigene Geschlechtsidentität.
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