Kinderrechte und Kinderschutz

Kinder und Jugendliche haben umfassende gesetzlich verankerte Rechte.

Kindergruppe mit erhobenen Händen

Die Rechte von Kindern sind in der UN Kinderrechtskonvention, im Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 und im Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 festgehalten.


Dazu zählt beispielweise das Recht auf:

  • Förderung ihrer Entwicklung
  • Anerkennung ihrer Interessen und Vorstellungen, auch bei Fragen der Erziehung, Pflege, Freizeitgestaltung und Ausbildung
  • Altersgerechte Mitsprache und Mitgestaltung bei allen gesellschaftspolitischen Themen
  • Respekt
  • Schutz vor allen Formen von Gewalt und Missbrauch

Auch beim Kontaktrecht und in Obsorgeverfahren muss die Meinung der Kinder berücksichtigt werden. Das Gericht kann dafür einen Kinderbeistand bestellen, der die Meinung der Kinder oder Jugendlichen vor Gericht vertritt.

Die Kinder- und Jugendhilfe (MA 11) ist die größte Kinderschutzorganisation Österreichs. Sie stellt die Kinderrechte auf Basis der UN-Kinderrechtskonvention in den Mittelpunkt ihres Handelns und der Leistungen ihrer unterschiedlichen Servicestellen.

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Stadt Wien | Kinder- und Jugendhilfe
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