Hilfe bei familiären Krisen

Je früher Sie Krisen erkennen und je eher Sie etwas dagegen unternehmen, desto besser. Rat und Hilfe erhalten Sie bei den unterschiedlichen Servicestellen der Kinder- und Jugendhilfe.
Unterstützung zur Erziehung
Wird eine Gefährdung von Kindern beziehungsweise Jugendlichen festgestellt, kann die betroffene Familie Unterstützung zur Erziehung erhalten. Die Kinder- und Jugendhilfe vereinbart mit den Erziehungsberechtigten schriftlich die Art und Durchführung der Hilfe und Konsequenzen, falls die Vereinbarung nicht eingehalten wird. Die betroffenen Kinder werden in die Erstellung der Vereinbarung ihrem Alter entsprechend miteinbezogen.
Kommt keine Vereinbarung mit den Erziehungsberechtigten zustande, muss ein Antrag beim Pflegschaftsgericht gestellt werden. Dieses verfügt dann die notwendige Unterstützung der Erziehung.
Die Unterstützung der Erziehung soll die Erziehung durch die Eltern und die Entwicklung des Kindes fördern und sichern. Das betroffene Kind verbleibt dabei in seiner Familie. Diese arbeitet gemeinsam mit den betreuenden Sozialarbeiter*innen an der Lösung der Problematik.
Akute Krisenhilfe
Bei akuten Krisen sollten Sie sich an die Regionalstellen - Soziale Arbeit mit Familien wenden. Die Sozialarbeiter*innen entscheiden, welche Form der Unterstützung für Ihre Familie die beste ist.
Wenn die Unterstützung zur Erziehung nicht ausreicht, um die Familiensituation zu verbessern und Kinder oder Jugendliche in der Familie nicht mehr ausreichend geschützt sind, können sie vorläufig und zeitlich befristetet außerhalb der Familie untergebracht werden. Die Abteilung Kinder- und Jugendhilfe betreibt in ganz Wien Krisenzentren.
Gefährdete Kleinkinder können im Krisenfall auch vorübergehend bei Pflegeeltern untergebracht werden. Auch in diesem Fall arbeiten die Sozialarbeiter*innen weiterhin eng mit den Erziehungsberechtigten zusammen, damit das Kind in seine Familie zurückkehren kann.
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- Letzte Aktualisierung: 16.10.2025, 11.02 Uhr
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