Unterstützung der Selbstorganisationen von Migrant*innen

Selbstorganisationen von Migrant*innen sind Teil der Wiener Zivilgesellschaft und haben eine wichtige Rolle. Sie sind "Verteilzentren" für Informationen, Orte der informellen Unterstützung und des zwischenmenschlichen Austausches. Ebenso vertreten sie die Anliegen von Menschen mit Migrationsgeschichte und unterstützen bei der Teilhabe an der Gesellschaft.

Der Förderschwerpunkt im Jahr 2023 soll die Selbstorganisationen stärken, nachdem sie durch die Corona-Pandemie finanziell unter Druck geraten sind.

Was wird gefördert?

  • Unterstützung für Mietkosten
    Der Verein muss nicht Hauptmieter sein. Auch eine finanzielle Unterstützung für eine regelmäßige (Mit-)Nutzung von Räumlichkeiten (z.B. 1-mal pro Woche, 1-mal pro Monat) gegen Entgelt ist möglich.

und/oder

  • Honorare für externe Expert*innen (Vortragende, Workshopleiter*innen o.ä.)

Es können nur Mietkosten und Honorare gefördert werden. Alle anderen Ausgaben können nicht gefördert werden.

Bedingungen für eine Förderung

  • Die Mitglieder des Vereins engagieren sich vorwiegend ehrenamtlich.
  • Der Verein ist klaren menschenrechtlichen Standards verpflichtet (kein Rassismus, Achtung der Frauenrechte, Bekenntnis zur demokratischen Rechtsordnung).
  • Der Verein leistet für seine Mitglieder und/oder andere Wiener*innen einen Beitrag zu einem guten, menschenwürdigen Leben in Wien (Gesundheit, Bildung, Soziales, Partizipation) und unterstützt die Ziele der Wiener Integrations- und Diversitätspolitik.
  • Die Tätigkeit des Vereins bezieht sich auf Wien. Eine Förderung von internationalen Aktivitäten oder humanitärer Hilfe außerhalb von Wien ist ausgeschlossen.
  • Breite des Angebots, das nicht nur ein Betätigungsfeld (zum Beispiel die Ausübung einer Sportart) oder eine Altersgruppe (zum Beispiel Kindergruppe) umfasst.
  • Der Verein arbeitet unabhängig von staatlichen Strukturen im In- und Ausland sowie von politischen Parteien.
  • Organisationen, die sich ausschließlich der Religionsausübung widmen, sind von einer Förderung ausgeschlossen. Die Aktivitäten des Vereins müssen über die Tätigkeiten hinausgehen, wie sie üblicherweise von Religionsgemeinschaften erbracht werden (z. B. im Bereich religiöse Erziehung).
  • Tätigkeiten, die Angeboten der Regelstrukturen entsprechen oder diese ersetzen (z. B. Kindergärten, Schulen, Deutschkurse, Nachhilfe, Maßnahmen des AMS), sollen nicht geschaffen werden bzw. können nicht gefördert werden.
  • Die Förderung soll die kontinuierliche Tätigkeit des Vereins unterstützen. Einzelveranstaltungen (z. B. Feste, Tagungen) können nicht gefördert werden.
  • Vereine, die bereits für Jahresprojekte von der Abteilung für Integration und Diversität (MA 17) gefördert werden, sind von dieser Förderung ausgeschlossen.
  • Die Förderung bezieht sich auf das Kalenderjahr 2023. Projektteile beziehungsweise Kosten, die sich auf das Jahr 2022 oder das Jahr 2024 beziehen, können nicht gefördert werden.
  • Nachhaltigkeit: Ziel der Förderung ist die einmalige Unterstützung von Vereinen, deren Aktivitäten auch nach 2023 ohne weitergehende Förderung der Abteilung für Integration und Diversität realistisch erscheinen.

Einreichung und Einreichfrist

Anträge können ab sofort bis zu folgenden Terminen eingebracht werden:

  • 15. Februar 2023 für das Frühjahr 2023
  • 15. Juni 2023 für den Herbst 2023

Anträge, die nach diesen Stichtagen eingebracht werden, können nicht berücksichtigt werden. Einreichungen zu beiden Terminen sind grundsätzlich möglich. Die Fördersumme kann im Kalenderjahr 2023 pro Verein bis zu maximal 5.000 Euro betragen.

Förderanträge können ausschließlich online gestellt werden:

Bewertung durch Beirat und Auswahlkriterien

Die Einreichungen werden von einem Fachbeirat begutachtet, der eine Empfehlung bezüglich einer etwaigen Förderung ausspricht und anhand der Auswahlkriterien nach einer Punktebewertung eine Reihung vornimmt. Diese Reihung bildet die Grundlage für die Gewährung der Förderung im Rahmen des verfügbaren Budget-Rahmens.

Auswahlkriterien

  • Ausgewogenheit und Vielfalt der Herkunftsgruppen
  • Verein unterstützt Mitglieder und/oder weitere Personen in den Bereichen Gesundheit, Soziales, Bildung, Partizipation, Begegnung.
  • Der Verein pflegt mit der Abteilung Integration und Diversität, mit Einrichtungen des Bezirks oder anderen Einrichtungen der Stadt Wien gute Kommunikationsbeziehungen, nützt Angebote der Stadt und ist daran interessiert, diese Kooperation weiter auszubauen.
  • Der Verein kooperiert mit anderen Einrichtungen/Vereinen, die nicht der eigenen Herkunftsgruppe beziehungsweise der eigenen religiösen Gruppierung angehören.

Ablauf der Förderung

Einreichung

  • Online-Förderungsantrag
  • Vereins-Projektbeschreibung (z. B. Vereinstätigkeit, Projektplan)
  • Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung (Finanzplan)
  • Unterschriebene Einverständniserklärung
  • Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises der vertretungsbefugten Person
  • Aktuelle Vereinsstatuten
  • Bei Ansuchen um Mietkostenzuschuss: Kopie des Mietvertrags oder der schriftlichen Vereinbarung über die regelmäßige Mitnutzung von Räumlichkeiten
  • Bei Förderung von Honoraren: Eine Aufstellung mit Thema, Name und Qualifikation der Person, Höhe des Honorars, Stundensatz
  • Weitere Beilagen: Informationen über die Tätigkeit des Vereins (zum Beispiel Jahresaktivitätsplan, Jahresberichte aus Vorjahren)

Abrechnung

  • Kurzer Tätigkeitsbericht des Vereins bei Mietkosten beziehungsweise Projektbericht über die Veranstaltungen bei Honoraren
  • Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung analog zur eingereichten Kalkulation (Finanzbericht)
  • Vorlagen von Überweisungsbelegen bei Mietkostenübernahme und Vorlage von Honorarnoten samt Überweisungsbestätigung (bei einer Veranstaltungsreihe)

Kontakt

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