Unterstützung von Mehrsprachigkeit

Was wird gefördert?

  • Das geplante Vorhaben/Projekt bezieht sich eindeutig auf die Förderung der Mehrsprachigkeit.
  • Die Auseinandersetzung mit der Mehrsprachigkeit soll im Vordergrund stehen.
  • Die Vorteile und der Nutzen einer durch Mehrsprachigkeit geprägten Gesellschaft sollen verstärkt bewusst gemacht werden.
  • Die Wertschätzung für Mehrsprachigkeit soll gesteigert werden, unabhängig davon, welche Sprachen neben der deutschen Sprache gesprochen werden.

Gefördert werden können zum Beispiel:

  • Projekte mit/in mehreren Sprachen
  • Gemeinsame Projekte verschiedensprachiger Vereine wie zum Beispiel:
    • Mehrsprachige Lesungen mit Kindern und Jugendlichen
    • Sprachen-Tandems (Erlernen einer Sprache im Austausch)
    • Wettbewerbe in verschiedenen Sprachen, Sprachenquiz
    • Sprachenschnuppern (zum Beispiel Erlernen von häufig gebrauchten Redewendungen als Einstieg in eine neue Sprache)
    • Workshops für Menschen, die mit mehrsprachigen Gruppen arbeiten (zum Beispiel Pädagog*innen, Fußballtrainer*innen, Parkbetreuer*innen); Ziel ist die Sensibilisierung und das Erlangen Interkultureller Kompetenzen, zum Beispiel im Umgang mit Mehrsprachigkeit in der Gruppe.
  • Verstärkte Elternarbeit zum Thema "Bedeutung der Erstsprache und Mehrsprachigkeit"
  • Unterstützende Maßnahmen für Multiplikator*innen als Vermittler*innen von Informationen (in Krankenhäusern, Schulen, Betrieben et cetera)
  • Workshops, Veranstaltungen, Austausch, um eine Sprache der mehrsprachigen Wiener Bevölkerung näherzubringen

Was wird nicht gefördert?

  • Reine Sprachkurse
  • Reguläre Beratungsangebote
  • Übersetzungen von bestehenden Publikationen

Bedingungen für eine Förderung

  • Die Mitglieder des Vereins engagieren sich vorwiegend ehrenamtlich.
  • Die Tätigkeit des Vereins bezieht sich auf Wien. Eine Förderung von internationalen Aktivitäten oder humanitärer Hilfe außerhalb von Wien ist ausgeschlossen.
  • Der Verein arbeitet unabhängig von religiösen Einrichtungen, politischen Parteien sowie staatlichen Strukturen im In- und Ausland.
  • Die Förderung bezieht sich auf das Kalenderjahr 2024.
  • Die Projekte müssen über den Förderzeitraum hinaus eine nachhaltige Perspektive aufweisen.

Einreichung und Einreichfrist

Anträge können ab sofort bis zu folgenden Terminen eingebracht werden:

  • 15. Februar 2024
  • 15. März 2024
  • 15. Mai 2024
  • 15. September 2024

Anträge, die nach diesen Stichtagen eingebracht werden, können erst wieder für den nächsten Stichtag berücksichtigt werden. Nach dem 15. September 2024 eingebrachte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Mit einer Zu- beziehungsweise Absage ist bis 6 Wochen nach den oben genannten Einreichterminen zu rechnen.

Förderanträge können ausschließlich online gestellt werden:

Bewertung durch Beirat und Auswahlkriterien

Die Einreichungen werden von einem Fachbeirat begutachtet, der eine Empfehlung bezüglich einer etwaigen Förderung ausspricht und anhand der Auswahlkriterien nach einer Punktebewertung eine Reihung vornimmt. Diese Reihung bildet die Grundlage für die Gewährung der Förderung im Rahmen des verfügbaren Budget-Rahmens.

Auswahlkriterien

  • Angebot im Bereich Mehrsprachigkeit
  • Erreichen der Zielgruppen
  • Ausgewogenheit und Vielfalt der Sprachen
  • Nachhaltigkeit ist gegeben.
  • Der Verein pflegt mit der Abteilung Integration und Diversität, mit Einrichtungen des Bezirks oder anderen Einrichtungen der Stadt Wien gute Kommunikationsbeziehungen, nützt Angebote der Stadt und ist daran interessiert, diese Kooperation weiter auszubauen.
  • Der Verein kooperiert mit anderen Einrichtungen/Vereinen.

Ablauf der Förderung

Einreichung

Abrechnung

  • Projektbericht zum durchgeführten Projekt
  • Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung analog zur eingereichten Kalkulation (Finanzbericht)
  • Belegaufstellung über die Belege, die bei der Abteilung Integration und Diversität abgerechnet werden; Diese Belegaufstellung muss die Nummerierung laut Buchungsjournal, Datum, Rechnungsleger, Verwendungszweck und Rechnungsbetrag enthalten.
  • Belegexemplare zum Nachweis der Verwendung des offiziellen Logos der Abteilung Integration und Diversität (Programm-Ankündigungen, Folder, Einladungen, Zeitungsberichte et cetera)

Kontakt

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Stadt Wien | Integration und Diversität
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