Chancengleichheit für Frauen und Männer

Auf Büroschrank montierter Spruch "Gleich geht's uns besser"

Eine aktive Gleichstellungspolitik gehört untrennbar zu modernen Arbeitgebern und kund*innenorientierten Dienstleistungsunternehmen. Das Wiener Gleichbehandlungsgesetz ist seit 1. Mai 1996 in Kraft.

Die Gemeinde Wien hat sich damit verpflichtet, jede berufliche Benachteiligung aufgrund des Geschlechts zu beseitigen. Von der Gleichbehandlung profitieren sowohl Frauen als auch Männer sowie die Dienstgeberin Gemeinde Wien.

Das Gleichbehandlungsgesetz gilt für alle, die ein öffentlich-rechtliches oder vertragliches Dienstverhältnis zur Gemeinde Wien haben. Es gilt ebenso für jene, die sich um Aufnahme in ein solches Dienstverhältnis bewerben, und für Lehrlinge.


Schutz vor Benachteiligung

Das Wiener Gleichbehandlungsgesetz schützt Mitarbeitende der Stadt Wien vor Benachteiligung

  • beim beruflichen Aufstieg oder bei einer Beförderung,
  • bei Aus- und Weiterbildung,
  • beim Wiedereinstieg,
  • bei der Aufnahme oder Beendigung eines Dienstverhältnisses,
  • beim Einkommen,
  • bei den Arbeitsbedingungen et cetera.

Beratung und Unterstützung in Anspruch nehmen

Sollten Sie als Bedienstete*r der Stadt Wien das Gefühl haben, in einem dieser Bereiche aufgrund dessen, dass Sie eine Frau, ein Mann oder transident sind, diskriminiert zu werden, nehmen Sie bitte Beratung und Unterstützung der Gleichbehandlungsbeauftragten und der Kontaktfrauen in Anspruch.

Da es gesetzliche Fristen zur Geltendmachung von Ansprüchen gibt, nehmen Sie bitte möglichst rasch Kontakt auf. Auch dann, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie diskriminiert oder belästigt werden.

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Stadt Wien | Stelle der Gleichbehandlungsbeauftragten
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