Aktive Vaterschaft für Mitarbeiter der Stadt Wien
Als (werdender) Vater oder Pflegevater haben Sie bei der Stadt Wien viele Rechte, die Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familienleben erleichtern.
Unterstützung für Bedienstete der Stadt Wien
Die Stelle der Gleichbehandlungsbeauftragten unterstützt Bedienstete der Stadt Wien bei der Durchsetzung ihrer Rechte:
- Stelle der Gleichbehandlungsbeauftragten, 1., Zelinkagasse 4, 2. Stock, Top 3
Telefon: +43 1 4000-83140
E-Mail: post@gbb.wien.gv.at
Folder "Für's Kind da sein? Väter haben ein Recht darauf!"
Die Stelle der Gleichbehandlungsbeauftragten hat den Folder "Für's Kind da sein? Väter haben ein Recht darauf" herausgegeben. Dieser beinhaltet weiterführende Informationen für die Vereinbarkeit von Vaterschaft und Beruf bei der Stadt Wien.
Folder herunterladen (220 KB PDF)
Vereinbarkeitsmaßnahmen bei der Stadt Wien
Sonderurlaub und Frühkarenz
Anlässlich der Geburt bekommen Väter Sonderurlaub.
Sie haben zudem Anspruch auf eine Frühkarenz bis zu 31 Tagen.
Wahlfreiheit bei Variante und Dauer der Elternkarenz
Väter können genauso wie Mütter oder andere Elternteile im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Variante und die Dauer der Elternkarenz frei wählen. Auf die Zustimmung der Führungskräfte sind sie dabei nicht angewiesen.
Anspruch auf Rückkehr an früheren Arbeitsplatz
Unmittelbar nach der Elternkarenz haben Väter und Mütter das Recht, an ihren früheren Arbeitsplatz zurückzukehren.
Falls dies tatsächlich nicht mehr möglich ist, zum Beispiel aufgrund einer Organisationsänderung, haben sie Anspruch auf einen gleichwertigen Dienstposten.
Anspruch auf Elternteilzeit bis zum 8. Geburtstag
Väter haben genauso wie Mütter ein Recht auf Elternteilzeit bis zum 8. Geburtstag des Kindes. Beide Elternteile können auch gleichzeitig Elternteilzeit in Anspruch nehmen, um Elternschaft gleichberechtigt zu leben.
Sollten Sie als Bedienstete*r der Stadt Wien aufgrund der Elternteilzeit Nachteile erleben, prüft die Stelle der Gleichbehandlungsbeauftragten für Sie, ob es sich um Diskriminierung handelt.
Flexible Arbeitsregelungen bis zum 8. Geburtstag
Bis zum 8. Geburtstag des Kindes gibt es auch die Möglichkeit der flexiblen Arbeitsregelungen. Darunter fallen zum Beispiel Gleitzeit, Anpassung der Arbeitszeiten oder mobiles Arbeiten.
Falls eine Dienststelle diese nicht bewilligt, muss die Ablehnung plausibel und auf die individuelle Situation bezogen begründet werden.
Gesetzliche Bestimmungen
Alle Infos zum Thema Vereinbarkeit sowie die gesetzlichen Bestimmungen finden Sie auf der Seite der Abteilung Personalservice (MA 2):
Alternativ können Sie sich direkt an Ihre Personalstelle wenden.




Stadt Wien | Stelle der Gleichbehandlungsbeauftragten
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