Sexualisierte Gewalt - Sicherheitstipps für Frauen und Mädchen

Wenn Sie sexuell belästigt werden, achten Sie auf folgende Hinweise:

  • Vertrauen Sie Ihrem Gefühl. Sie allein bestimmen Ihre Grenzen. Sie allein bestimmen, wer Ihnen wie nahe kommen darf und wer nicht.
  • Setzen Sie deutliche Grenzen - je früher, desto besser.
  • Stellen Sie mit Worten und Gesten klar: "Bis hierher und nicht weiter". Damit signalisieren Sie Stärke und weisen Ihr Gegenüber in die Schranken.
  • Sagen Sie klar und deutlich, was Sie wollen beziehungsweise was Sie nicht wollen. Verwenden Sie dabei einfache, klare Sätze wie "Gehen Sie weg!", "Lassen Sie das!" oder "Hören Sie auf!"
  • Diskutieren Sie nicht mit dem Belästiger, Sie müssen sich nicht rechtfertigen.
  • Wenn Sie Hilfe durch dritte Personen benötigen, sprechen Sie diese direkt und bestimmt an und fordern Sie diese auf, Sie zu unterstützen.
  • Wenn Sie alleine und in Bedrängnis sind, rufen Sie jemanden an, sagen Sie der Person laut und deutlich, genau wo Sie sind und in welcher Situation Sie sich befinden. Viele Belästiger schreckt das bereits ab.
  • Wenn Sie bedroht werden, rufen Sie die Polizei unter 133.
  • Manchmal ist es nicht möglich, schnell auf sexuell belästigende Handlungen zu reagieren. Das ist in Ordnung, nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen. Schämen Sie sich aber nicht. Sie haben nichts Falsches getan.

Wenn Sie in der Vergangenheit sexuell belästigt wurden:

  • Reden Sie mit FreundInnen darüber, in welchen Situationen Sie wie reagiert haben.
  • Tauschen Sie sich über ähnliche Situationen aus und sammeln Sie Ihre persönlichen Gegenstrategien. Was haben Sie bereits erfolgreich angewandt?
  • Auch wenn es Ihnen nicht möglich war, in der Situation selbst zu reagieren: richten Sie Ihren Ärger darüber nicht gegen sich selbst, sondern gegen die Person, die Ihre Grenzen verletzt hat.
  • Wenn sie das Gefühl haben, nicht alleine mit der Situation fertig zu werden, wenden Sie sich an eine Beratungsstelle, wie zum Beispiel den 24-Stunden Frauennotruf unter Telefon 01 71719.

Vergewaltigung und versuchte Vergewaltigung

Wenn Sie vergewaltigt wurden oder jemand versucht hat, Sie zu vergewaltigen, ist es sehr wichtig, sich klar zu machen: Sie sind nicht schuld, sondern der Täter. Er ist für sein Tun verantwortlich.

Verletzungsdokumentation und Spurensicherung

  • Lassen Sie so rasch wie möglich Verletzungen dokumentieren und Spuren sichern. Auch wenn Sie noch nicht sicher wissen, ob Sie Anzeige erstatten möchten, ist es wichtig, dass Beweise und Spuren gesichert werden. So haben Sie beziehungsweise die Polizei später im Bedarfsfall Zugriff darauf. Rufen Sie beim 24-Stunden Frauennotruf an, eine Beraterin kann sie ins Krankenhaus begleiten.
  • Suchen Sie eine gynäkologische Ambulanz, eine Gynäkologin oder einen Gynäkologen Ihres Vertrauens auf. In den Wiener Schwerpunktspitälern gibt es eigens geschultes Personal, das neben der allgemeinen Untersuchung auch Spuren, zum Beispiel Spermien oder Haare, sicherstellt und Sie bei Fragen der Schwangerschaftsverhütung berät. Die ärztlichen Befunde und Beweismittel sind in einem nachfolgenden Gerichtsverfahren sehr wichtig.
  • Vor der ärztlichen Untersuchung und Spurenabnahme nicht duschen
  • Kleidung, die Sie zum Tatzeitpunkt getragen haben nicht waschen
  • Heben Sie Beweismittel, zum Beispiel Kleidung oder Bettwäsche, in einem trockenen Papiersack auf und nehmen Sie diese zur gynäkologischen Untersuchung mit. Werfen Sie Kleidung auf keinen Fall weg, auch nicht, wenn sie beschädigt oder schmutzig ist – es handelt sich um wichtige Beweisstücke.
  • Wenn Sie Körperverletzungen erlitten haben, lassen Sie diese unbedingt ärztlich behandeln und bestätigen.

Wichtige Hinweise

  • Es ist normal, wenn Sie unmittelbar nach der Vergewaltigung unter Schlafstörungen oder Angstzuständen leiden und immer wieder Bilder von der Tat in der Erinnerung auftauchen. Der Körper und die Psyche reagieren auf die Gewalterfahrung und es braucht Zeit, bis diese Wunden verheilen.
  • Behalten Sie den Vorfall nicht für sich. Darüber zu reden hilft, das Erlebte und auch die Bilder leichter zu verarbeiten und es fördert den Heilungsprozess. Wenden Sie sich unbedingt an eine Person, zu der Sie Vertrauen haben und suchen Sie Rat und praktische Unterstützung bei einer Frauenberatungsstelle.
  • Bei einer Anzeige haben Sie als Frau das Recht, von einer Frau einvernommen zu werden und eine Person Ihres Vertrauens, zum Beispiel eine Freundin, Schwester oder Beraterin des 24-Stunden Frauennotrufs, zur Einvernahme mitzunehmen. In Wien gibt es in jedem Kriminalkommissariat speziell geschulte weibliche Kriminalbeamtinnen. Diese sind für die Einvernahme von Vergewaltigungsopfern oder Missbrauchsopfern zuständig.
  • Informieren Sie sich über den Ablauf einer Anzeige und bezüglich Ihrer Opferrechte bei Frauenberatungsstellen und Opferschutzeinrichtungen, zum Beispiel beim 24-Stunden Frauennotruf.
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