Bezirksvorsteher Michael Luxenberger will die Parkplatz-Situation im Gebiet nahe des Naschmarkts verbessern. Der 5. Bezirk führt daher Parkplätze ein, die für Bezirksbewohner*innen mit Parkpickerl reserviert sind. Seit Anfang August 2026 ist bereits ein Teil der vorhandenen Parkplätze im Naschmarkt-Grätzl für Anwohner*innen gekennzeichnet.
Im Herbst 2025 wurde die Einführung von Anwohner*innen-Parkplätzen im Gebiet zwischen Pilgramgasse, Rechte Wienzeile, Hamburgerstraße, Kettenbrückengasse und Margaretenstraße
geprüft. Die beauftragte Stellplatz- und Auslastungsanalyse im Naschmarkt-Grätzl zeigte eine durchschnittliche Auslastung von 94,6 Prozent. Damit wurden die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einführung erfüllt.
Prüfung auch entlang der Ramperstorffergasse
Parallel dazu wird ein weiteres Grätzl auf seine Parkplatz-Situation geprüft. Die rechtlich vorgeschriebene Stellplatz- und Auslastungsanalyse erfolgt im angrenzenden Gebiet zwischen Wiental, Ramperstorffergasse und Gürtel.
Bei mehr als 90 Prozent Auslastung prüfen die zuständigen Magistratsdienststellen gemeinsam mit dem Bezirksvorsteher, auf welchen Straßenseiten die gewidmeten Parkplätze am sinnvollsten umgesetzt werden. Dann erfolgen die Beschilderung und die Markierungen für neue Anwohner*innen-Parkzonen.


Entlastung für Bezirksbewohner*innen
Der neue Naschpark bringt mehr Grünraum und hat die Lebensqualität deutlich erhöht. Zugleich wurde der Parkplatzdruck nördlich des Margaretenplatzes verstärkt. Obwohl Margareten mit rund 260 Pkw pro 1.000 Einwohner*innen österreichweit die geringste Autodichte hat, gibt es Menschen, die auf das Auto angewiesen sind. Das kann aus beruflichen Gründen, wegen körperlicher Einschränkungen oder familiärer Verpflichtungen sein.
Schaffung von Anwohner*innen-Parkplätze
Anwohner*innen-Parkplätze können in Bezirken mit flächendeckender Kurzparkzone bei einer Parkplatz-Auslastung von über 90 Prozent geschaffen werden. Die Bezirksvorstehungen und die Bezirksvertretungen können Gebiete vorschlagen, in denen Anwohner*innen-Parkplätze verordnet werden sollen. Die Abteilung Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46) muss auf Kosten des Bezirks eine Stellplatzerhebung und Erfassung der Stellplatzauslastung des Gebietes beauftragen.
Die Abteilung Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten prüft anhand des Ergebnisses, ob die Voraussetzungen zur Schaffung von Anwohner*innen-Parkplätzen erfüllt sind. Bei positivem Prüfergebnis können im Rahmen von Verkehrsverhandlungen Anwohner*innen-Parkplätze verordnet werden. In einem definierten Gebiet können maximal 30 Prozent der vorhandenen Parkplätze für Anwohner*innen reserviert werden.
Die Finanzierung der Anwohner*innen-Parkplätze liegt bei den Bezirken.
