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Anwohner*innen-Parken im Margaretner Naschmarkt-Grätzl fixiert

Der 5. Bezirk führt Parkplätze ein, die für Bezirksbewohner*innen mit Parkpickerl reserviert sind. Mit einer durchschnittlichen Auslastung von 94,6 Prozent sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.

Bezirksvorsteher Michael Luxenberger will die Parkplatz-Situation im Gebiet nahe des Naschmarkts verbessern. Im Herbst 2025 wurde die Einführung von Anwohner*innen-Parkplätzen im Gebiet zwischen Pilgramgasse, Rechte Wienzeile, Hamburgerstraße, Kettenbrückengasse und Margaretenstraße geprüft. Die beauftragte Stellplatz- und Auslastungsanalyse im Naschmarkt-Grätzl zeigt eine durchschnittliche Auslastung von 94,6 Prozent. Damit sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einführung erfüllt.

Umsetzung 2026

Ein Teil der vorhandenen Parkplätze im Naschmarkt-Grätzl kann künftig für Anwohner*innen reserviert werden. Die zuständigen Magistratsdienststellen prüfen gemeinsam mit dem Bezirksvorsteher, auf welchen Straßenseiten diese gewidmeten Parkplätze am sinnvollsten umgesetzt werden. In den nächsten Monaten erfolgen die Beschilderung und die Markierungen für die neuen Anwohner*innen-Parkzonen.

Parallel dazu wird ein weiteres Grätzl auf seine Parkplatz-Situation geprüft. Die rechtlich vorgeschriebene Stellplatz- und Auslastungsanalyse erfolgt im nächsten Schritt im angrenzenden Gebiet zwischen Wiental, Ramperstorffergasse und Gürtel.

Darstellung der Grätzl, in denen Anwohner*innenparken eingeführt wird (Grätzl 1) sowie geprüft wird (Grätzl 2); Kartenansicht
In Grätzl 1 wird Anwohner*innen-Parken eingeführt, in Grätzl 2 wird eine Einführung noch geprüft.

Entlastung für Bezirksbewohner*innen

Der neue Naschpark bringt mehr Grünraum und hat die Lebensqualität deutlich erhöht. Zugleich wurde der Parkplatzdruck nördlich des Margaretenplatzes verstärkt. Obwohl Margareten mit rund 260 Pkw pro 1.000 Einwohner*innen österreichweit die geringste Autodichte hat, gibt es Menschen, die auf das Auto angewiesen sind. Das kann aus beruflichen Gründen, wegen körperlicher Einschränkungen oder familiärer Verpflichtungen sein.

Schaffung von Anwohner*innen-Parkplätze

Anwohner*innen-Parkplätze können in Bezirken mit flächendeckender Kurzparkzone bei einer Parkplatz-Auslastung von über 90 Prozent geschaffen werden. Die Bezirksvorstehungen und die Bezirksvertretungen können Gebiete vorschlagen, in denen Anwohner*innen-Parkplätze verordnet werden sollen. Die Abteilung Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46) muss auf Kosten des Bezirks eine Stellplatzerhebung und Erfassung der Stellplatzauslastung des Gebietes beauftragen.

Die Abteilung Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten prüft anhand des Ergebnisses, ob die Voraussetzungen zur Schaffung von Anwohner*innen-Parkplätzen erfüllt sind. Bei positivem Prüfergebnis können im Rahmen von Verkehrsverhandlungen Anwohner*innen-Parkplätze verordnet werden. In einem definierten Gebiet können maximal 30 Prozent der vorhandenen Parkplätze für Anwohner*innen reserviert werden.

Die Finanzierung der Anwohner*innen-Parkplätze liegt bei den Bezirken.

Weiterführende Informationen

Anwohner*innen-Parken

Kontakt

Bezirksvorstehung des 5. Bezirks

Telefon: +43 1 4000-05111
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