Anwohner*innen-Parken im Margaretner Naschmarkt-Grätzl geplant
Bezirksvorsteher Michael Luxenberger will die Parkplatz-Situation im Gebiet nahe des Naschmarkts verbessern. Ab Herbst 2025 wird die Einführung von Anwohner*innen-Parkplätzen im Gebiet zwischen Pilgramgasse, Rechte Wienzeile, Hamburgerstraße, Kettenbrückengasse und Margaretenstraße geprüft. 2026 sollen die speziell gekennzeichneten Stellplätze verordnet werden.


Entlastung für Bezirksbewohner*innen
Der neue Naschpark bringt mehr Grünraum und hat die Lebensqualität deutlich erhöht. Zugleich wurde der Parkplatzdruck nördlich des Margaretenplatzes verstärkt. Obwohl Margareten mit rund 260 Pkw pro 1.000 Einwohner*innen österreichweit die geringste Autodichte hat, gibt es Menschen, die auf das Auto angewiesen sind. Das kann aus beruflichen Gründen, wegen körperlicher Einschränkungen oder familiärer Verpflichtungen sein.
Schaffung von Anwohner*innen-Parkplätze
Anwohner*innen-Parkplätze können in Bezirken mit flächendeckender Kurzparkzone bei einer Parkplatz-Auslastung von über 90 Prozent geschaffen werden. Die Bezirksvorstehungen und die Bezirksvertretungen können Gebiete vorschlagen, in denen Anwohner*innen-Parkplätze verordnet werden sollen. Die Abteilung Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46) muss auf Kosten des Bezirks eine Stellplatzerhebung und Erfassung der Stellplatzauslastung des Gebietes beauftragen.
Die Abteilung Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten prüft anhand des Ergebnisses, ob die Voraussetzungen zur Schaffung von Anwohner*innen-Parkplätzen erfüllt sind. Bei positivem Prüfergebnis können im Rahmen von Verkehrsverhandlungen Anwohner*innen-Parkplätze verordnet werden. In einem definierten Gebiet können maximal 30 Prozent der vorhandenen Parkplätze für Anwohner*innen reserviert werden.
Die Finanzierung der Anwohner*innen-Parkplätze liegt bei den Bezirken.
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- Letzte Aktualisierung: 03.11.2025, 14.31 Uhr
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