Einzelförderung
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Zeit Einreichfristen:
Bis 8 Wochen vor Beginn des Vorhabens/der Veranstaltung: Einzelförderung bis 3.000 Euro
Bis 2. März: für Vorhaben ab 3.001 Euro im 2. Halbjahr
Bis 30. September: für Vorhaben ab 3.001 Euro im 1. Halbjahr des nächsten Jahres
Bis 30. September: für Vorhaben, die im 1. Halbjahr des nächsten Jahres starten und im 2. Halbjahr enden -
Information -
Amtsweg -
Preis Abrechnung (gültig für Anträge seit 1.9.2023):
Abrechnungsformular mit ID Austria
Abrechnungsformular mit Einverständniserklärung
Gesamtförderung
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Zeit Einreichfrist:
Bis 30. September: für Vorhaben im nächsten Jahr -
Information -
Amtsweg -
Preis Abrechnung (gültig für Anträge seit 1.9.2023):
Abrechnungsformular mit ID Austria
Abrechnungsformular mit Einverständniserklärung
Förderempfehlungen, Beiräte und Jurys
Externe Fachbeiräte und Fachjurys unterstützen die Kulturabteilung mit ihrer Expertise und Fachkompetenz. Sie begutachten Förderanträge und Bewerbungen und sprechen Empfehlungen aus.