Leitbild der Kulturabteilung
Die Kulturabteilung (MA 7) ist für die Kunst-, Kultur- und Wissenschaftsförderung der Stadt Wien zuständig und versteht sich als Servicestelle für alle in Wien lebenden Menschen, die in diesen Bereichen tätig sind.
Transparenz bei Förderungen
Das Ziel ist, eine optimale und transparente Verteilung der vorhandenen Fördermittel zu erreichen und diese Mittel effizient zu verwalten. Für alle Anfragen im Zusammenhang mit Förderungen stehen die Mitarbeiter*innen der Kulturabteilung allen Antragsteller*innen auf Augenhöhe, konstruktiv und lösungsorientiert zur Verfügung.
Bei der Beurteilung der Förderwürdigkeit wird sowohl auf Qualität als auch auf ein vielfältiges Angebot besonderes Augenmerk gelegt. Dies geschieht durch Unterstützung und Ermöglichung von innovativen Ausdrucksformen sowie durch Förderung von bereits Etabliertem.
Code of Ethics
Für die Kulturabteilung der Stadt Wien sind die wesentlichen Grundwerte, die unsere Gesellschaft und somit auch die Wiener Kulturlandschaft prägen, selbstverständlich. Respekt und ein wertschätzendes, inklusives Verhalten sind die Grundvoraussetzungen für ein gemeinsames kulturelles Schaffen in unserer Stadt. Dazu gehört die Vielfalt in allen kulturellen Bereichen, ein Bewusstsein für Gleichstellung und ein klares Bekenntnis gegen jede Form der Diskriminierung.
Vor allem Personen in Führungspositionen haben eine besondere Verantwortung für ein gesundes Arbeitsklima, frei von Diskriminierung, Machtmissbrauch, Ausbeutung, Gewalt und jeglicher Form der Belästigung. Hierarchien und Abhängigkeiten sind in jeder Situation mitzudenken, Missstände müssen aufgezeigt und bekämpft werden. Ein besonderes Augenmerk ist auf den Schutz von Kindern vor jeglicher Form von Gewalt zu legen, um bestmögliche Bedingungen für ihre Entwicklung und Entfaltung zu gewährleisten. Hierbei soll in allen Bereichen, an denen Kinder und Jugendliche teilhaben, auf die Etablierung von Kinderschutzkonzepten als zentrale Hilfestellung zum Schutz vor Gewalt geachtet werden.
Fairness und Respekt spiegeln sich auch in der angemessenen Entlohnung von Kulturarbeit. Die Kulturabteilung bekennt sich zu den Grundsätzen von Fair Pay und rät allen Antragsteller*innen, diese in ihrer Arbeit umzusetzen. Ansuchen, die diesen Aspekt nicht mitbedenken, laufen Gefahr, von Fördermaßnahmen ausgeschlossen zu werden. Es wird empfohlen, sich an die bereitgestellten Lohnempfehlungen zu halten.
Alle Antragsteller*innen und Fördernehmer*innen sind dazu angehalten, die Grundsätze des "Code of Ethics" der Kulturabteilung in ihre Arbeit und in die Umsetzung ihrer Vorhaben miteinzubeziehen. Das Kulturinfoservice steht hierbei unterstützend zur Seite. Außerdem können folgende Leitlinien, Empfehlungen und Initiativen zur Orientierungshilfe herangezogen werden:
- Allgemein:
- Mindesthonorarempfehlungen für den Musikbereich seit 1.10.2020 - mica
- Honoraruntergrenze - Service-Kalkulationsmodell - IG Freie Theater
- Mindesthonorare - Empfehlungen für Lesungen und Diskussionen - IG Autorinnen Autoren
- Mustervertrag für den Abschluss von Verlagsvertragen für Übersetzungen zwischen IG Übersetzerinnen Übersetzer und Österreichischer Verlegerverband (336 KB PDF)
- Honorare - IG Bildende Kunst und Tiroler Künstler:innen Gemeinschaft
- Fair Pay Entlohnungsziel österreichischer Filmfestivals 2022 (56 KB PDF)
Nachhaltigkeit
Ein verantwortungsvoller Umgang mit ökologischen, ökonomischen und sozialen Ressourcen ist auch im Kulturbetrieb von großer Bedeutung. Die Kulturabteilung bekennt sich zu den Grundsätzen von ÖkoEvent, um kulturelle Veranstaltungen nachhaltig und umweltfreundlich zu gestalten.
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