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Mindestsicherung

Die Mindestsicherung ist eine finanzielle Unterstützung. Sie sichert die Lebenshaltungskosten und die Miete von Wiener*innen mit geringem oder keinem Einkommen.

Voraussetzungen

  • Kein Einkommen oder
  • Ein Einkommen unterhalb der Grenze:
    • Alleinwohnende, Alleinerzieher*innen ab dem vollendeten 25. Lebensjahr und Personen, die das Regelpensionsalter erreicht haben oder auf Dauer arbeitsunfähig sind: 1.229,89 Euro
    • Personen ab dem vollendeten 25. Lebensjahr, die mit anderen Personen in einer Ehe, eingetragenen Partnerschaft, Lebensgemeinschaft oder Wohngemeinschaft leben (pro Person): 860,92 Euro
    • Zusätzlich für minderjährige Kinder (pro Kind): 332,07 Euro
  • Lebensmittelpunkt, Hauptwohnsitz und tatsächlicher Aufenthalt in Wien
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder österreichischen Staatsbürger*innen gleichgestellte Personen

Antrag

Den Antrag auf Wiener Mindestsicherung können Sie über das Online-Formular stellen: Mindestsicherung - Detailinformationen und Antrag

Wenn Sie Hilfe beim Online-Antrag benötigen, wenden Sie sich an das Sozialzentrum, das für Ihren Wohnbezirk zuständig ist. Wenn Sie den Antrag zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen nicht online oder in einem Sozialzentrum stellen können, wenden Sie sich bitte an das Servicetelefon +43 1 4000-8040 (an Werktagen von 8 bis 18 Uhr). Dort informieren die Mitarbeiter*innen Sie über alternative Möglichkeiten.

Bitte reichen Sie nur einen Antrag ein. Wenn Sie Anträge mehrfach einreichen, dauert die Bearbeitung länger.

Persönliche Beratung

Für persönliche Beratung und Unterstützung wenden Sie sich bitte an den zuständigen Standort:

Datenschutzrechtliche Informationen

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Informationen.

Kontakt

Stadt Wien - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht

Kontaktformular

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