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Mindestsicherung: Änderungen ab 2026

Bei der Mindestsicherung sind Änderungen geplant, die ab dem kommenden Jahr in Kraft treten sollen.

Die Änderungen betreffen Familien mit Kindern sowie Menschen, die in Wohngemeinschaften leben.

Mit den geplanten Änderungen will die Stadt Wien das System der Mindestsicherung langfristig stabilisieren, die Treffsicherheit erhöhen und sicherstellen, dass die Unterstützung weiterhin als "unterstes soziales Netz" funktioniert.

Anrechnung der Wohnkosten bei Familien mit Kindern

Ein zentraler Punkt der geplanten Reform der Mindestsicherung betrifft die Wohnkosten-Komponente innerhalb der Mindestsicherung. Derzeit sind bereits 25 Prozent des Bezugs der Erwachsenen für die Bezahlung von Wohnkosten zweckgewidmet. Dieser Beitrag wird von der Mietbeihilfe abgezogen. Künftig soll diese Regelung auch für Kinder gelten. Das bedeutet, dass auch bei ihnen jener Betrag, der für das Wohnen vorgesehen ist, bei der Berechnung der Mietbeihilfe berücksichtigt und abgezogen wird.

Die Stadt Wien erwartet sich davon Einsparungen in der Höhe von rund 20 Millionen Euro pro Jahr.

Kindergartenpflicht ab 3. Geburtstag angedacht

Weiters sollen künftig Kinder von Bezieher*innen ab dem 3. Geburtstag verpflichtend in den Kindergarten gehen müssen. Diese Maßnahme soll die Integration der Eltern in den Arbeitsmarkt erleichtern, da sie dadurch mehr Zeit für Erwerbsarbeit haben. Gleichzeitig erhöht der Kindergartenbesuch auch die Bildungs-Chancen der Kinder und fördert den Spracherwerb.

Eine Kindergartenpflicht ermöglicht auch eine Anpassung der Kindersätze in der Mindestsicherung, da durch die Betreuung weniger private Kosten entstehen.

Eine Umsetzung der Kindergartenpflicht für Kinder von Bezieher*innen der Mindestsicherung wäre nur schrittweise möglich, da in den Kindergärten zusätzliches Personal und zusätzliche Räume notwendig sind. Dazu stehen noch Gespräche zwischen den Koalitionspartnern SPÖ und NEOS an.

Einstufung von Bedarfsgemeinschaften

Eine weitere Änderung betrifft Menschen, die gemeinsam in einer Wohnung leben, ohne familiär miteinander verwandt zu sein - also etwa Wohngemeinschaften. Bisher gelten diese Personen bei der Berechnung der Mindestsicherung als Einzelpersonen und erhalten jeweils den Höchstsatz. Künftig sollen solche Bedarfsgemeinschaften Familienhaushalten gleichgestellt werden.

Dadurch verringert sich die Höhe der Mindestsicherung für jede einzelne Person. Die Einsparungen durch diese Maßnahme werden auf jährlich rund 75 Millionen Euro geschätzt.

Einsparungen von bis zu 115 Millionen Euro pro Jahr

Anfang September wurde bereits ein Qualitätssicherungspaket mit Sparmaßnahmen vorgestellt. Neben geplanten Kürzungen bei der Mindestsicherung wurden auch Preis- und Tariferhöhungen beschlossen. Bereits umgesetzt wurde die Streichung des sogenannten Schulungszuschlags.

In Summe erwartet die Stadt durch alle bisher bekannten Maßnahmen Einsparungen von bis zu 115 Millionen Euro pro Jahr. Zum Vergleich: Die Stadt Wien gab zuletzt jährlich rund 800 Millionen Euro für die Mindestsicherung aus.

Künftig ist eine Abwicklung der Mindestsicherung über das Arbeitsmarktservice angedacht. Damit soll der Fokus stärker auf die berufliche Integration der Betroffenen gelegt werden.

Ziel ist es, die Mindestsicherung zu straffen, damit sie für die nächsten Jahrzehnte abgesichert ist. Gleichzeitig sollen dadurch die vorhandenen Mittel gezielter eingesetzt werden, ohne dabei die Menschen in Armut zu stoßen.

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