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Datenschutzbeauftragter der Stadt Wien

Für die Organe der Gemeinde und des Landes Wien wurde ein Datenschutzbeauftragter bestellt. Der Magistrat der Stadt Wien ist ein Organ der Gemeinde Wien. Dieser ist auch das Amt der Wiener Landesregierung des Landes Wien.

Zur Unterstützung der Arbeit des Datenschutzbeauftragten wurde eine Geschäftsstelle in der Abteilung Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand (MA 63) eingerichtet.

Aufgaben und Zuständigkeiten

Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten umfassen:

  • Beratung bei Projekten, Programmen und Vorhaben sowie hinsichtlich der Datenschutz-Folgenabschätzung
  • Sensibilisierung und Schulung der Verantwortlichen, Auftragsverarbeiter*innen und deren Mitarbeiter*innen hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Bestimmungen
  • Überwachung und Überprüfung der Einhaltung der DSGVO und anderer datenschutzrechtlicher Bestimmungen
  • Zusammenarbeit mit der Anlaufstelle für die Datenschutzbehörde
  • Konsultationen der Datenschutzbehörde im Falle einer hohen Risikobewertung im Rahmen einer Datenschutz-Folgenabschätzung
  • Mitwirkung in legistischen Verfahren
  • Berichtswesen an die obersten Organe

Die Datenschutzbeauftragte ist nur zuständig, wenn eine Verarbeitung durch eine Stelle der Stadt Wien vorliegt.

Diese Aufgaben und Zuständigkeiten sind in Art. 39 DSGVO sowie § 8 WSDAG geregelt.

Tätigkeitsberichte

Der Datenschutzbeauftragte muss jährlich bis zum 31. März des Folgejahres einen Tätigkeitsbericht über die Tätigkeiten im vergangenen Kalenderjahr erstellen. Diesen Bericht muss er dem Gemeinderat und dem Landtag im Wege des Stadtsenats beziehungsweise der Landesregierung zur Kenntnisnahme vorlegen. Der Bericht muss nach der Kenntnisnahme durch den Gemeinderat beziehungsweise Landtag im Internet veröffentlicht werden.

Die Tätigkeitberichte sind im § 9 WDSAG geregelt.

Veröffentlichte Berichte

Weitere Berichte finden Sie in der Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates. Als Suchkriterium kann der Betreff "Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten" verwendet werden.

Beratung und Vertraulichkeit

Betroffene Personen können den Datenschutzbeauftragten zu allen Fragen in Zusammenhang mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und mit der Wahrnehmung ihrer Rechte nach der DSGVO in Bezug auf Datenverarbeitungen durch die Stadt Wien kontaktieren. Rechtliche Grundlage: Art. 38 Abs. 4 DSGVO.

Wenn Sie den Datenschutzbeauftragten kontaktieren, unterliegt dieser einer besonderen Geheimhaltungspflicht. Dies gilt auch für die Mitarbeiter*innen, die für den Datenschutzbeauftragten tätig werden. Die Geheimhaltungspflicht umfasst Ihre Identität und Umstände, die Rückschlüsse auf Ihre Identität zulassen. Rechtliche Grundlage: § 7 WDSAG.

Zur Bearbeitung Ihres Anliegens kann es notwendig sein, dass der Datenschutzbeauftragte mit Stellen der Stadt Wien in Bezug auf Ihr Anliegen Kontakt aufnimmt. In diesem Fall können Sie den Datenschutzbeauftragten von der Verschwiegenheit ausdrücklich entbinden. Das ist aber nicht verpflichtend. Wenn keine Entbindung erfolgt, kann Ihr Anliegen aber möglicherweise nicht vollständig bearbeitet werden.

Der Datenschutzbeauftragte ist nur zuständig, wenn eine Datenverarbeitung durch eine Stelle der Stadt Wien vorliegt.

Wenn Sie ein Betroffenenbegehren über die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten einbringen, wird dies durch die entsprechende Stelle der Stadt Wien, die von dem Begehren betroffen ist, bearbeitet.

Kontakt

Datenschutzrechtliche Informationen

Der Datenschutzbeauftragte nimmt seine Funktion eigenverantwortlich wahr. Bei der Kontaktaufnahme mit diesem verarbeitet er personenbezogene Daten.

Falls Sie den Datenschutzbeauftragten kontaktieren, werden Ihre personenbezogenen Daten erhoben. Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter Datenschutzrechtliche Informationen des Datenschutzbeauftragten im Magistrat der Stadt Wien.

Kontakt

Stadt Wien - Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand

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