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Betroffenenrechte - Datenschutz bei der Stadt Wien

Für jede Person, deren Daten verarbeitet werden (=betroffene Person), ergeben sich aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verschiedene Rechte gegenüber der*dem Verantwortlichen für die Verarbeitung.

Sie können diese Bestimmungen in den Artikeln 12 bis 22 der DSGVO nachlesen.

Die in Zusammenhang mit Datenverarbeitungen durch den Magistrat der Stadt Wien relevanten Rechte sind:

Auskunftsrecht der betroffenen Person

Jede betroffene Person hat ein Recht darauf zu erfahren, ob ihre personenbezogenen Daten von einer*einem Verantwortlichen verarbeitet werden. Wenn viele Informationen über die betroffene Person verarbeitet werden, kann der*die Verantwortliche verlangen, dass der*die Antragsteller*in genau sagt, auf welche Informationen oder Verarbeitungsvorgänge sich der Antrag konkret bezieht Das nennt sich Mitwirkungspflicht.

Die Auskunft wird schriftlich erteilt und enthält folgende Informationen:

  1. Zweck der Verarbeitung
  2. Auflistung der Daten und Datenkategorien, die verarbeitet werden
  3. Stellen, an die die Daten weitergegeben worden sind oder noch weitergegeben werden (Empfänger*in)
  4. Die geplante Speicherfrist der Daten oder - falls das nicht möglich ist - die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer
  5. Informationen über die Herkunft der Daten, falls die Daten nicht bei der betroffenen Person selbst erhoben worden sind
  6. Im Fall von Entscheidungen, die auf einer automatisierten Verarbeitung einschließlich Profiling beruhen und gegenüber der betroffenen Person rechtliche Wirkungen entfalten oder sie in ähnlicher Weise beeinträchtigen: Angaben zu der verwendeten Logik sowie zur Tragweite und zu den angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung
  7. Bei internationalen Datentransfers: falls notwendig, die Grundlagen der geeigneten Garantien

Die Auskunft ist kostenlos. Ausnahme: Bei offenkundig unbegründeten oder insbesondere wegen ihrer Häufigkeit exzessiven Anträgen kann ein Entgelt verlangt oder die Bearbeitung verweigert werden.

Die Auskunft wird innerhalb eines Monats ab Eingang des Auskunftsbegehrens erteilt. Wenn die Beantwortung des Antrages komplex ist, oder mehrfache Anträge vorliegen, kann die Frist um 2 weitere Monate verlängert werden. Dies wird der betroffenen Person unter Angabe von Gründen schriftlich mitgeteilt.

Informationen zum Antrag auf Auskunft

Recht auf Berichtigung

Die betroffene Person hat das Recht, von der*dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen.

Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat sie auch das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen.

Voraussetzung für den Anspruch ist, dass die Daten unrichtig sind (zum Beispiel falsches Geburtsdatum), oder dass die Daten unter Berücksichtigung des Zwecks der Verarbeitung unvollständig sind. Es besteht kein Recht auf Berichtigung des Inhalts eines Bescheides, eines Gutachtens oder dergleichen.

Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden")

Die betroffene Person hat das Recht, von der*dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden. Der*die Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, wenn einer der folgenden Gründe zutrifft:

  • Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
  • Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen und es liegt keine andere Rechtsgrundlage vor. Das gilt besonders dann, wenn ein Kind online seine Daten zur Verarbeitung freigegeben hat.
  • Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor.
  • Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
  • Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem EU-Recht oder dem Recht der Mitgliedsstaaten erforderlich.

Das Recht auf Löschung bedeutet nicht, dass die personenbezogenen Daten in jedem Fall gelöscht werden müssen.

Recht auf Widerspruch

Die betroffene Person hat das Recht, jederzeit gegen eine Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Der*die Verantwortliche muss die Datenverarbeitung einstellen, außer sie*er kann zwingende Gründe für die Verarbeitung nachweisen (zum Beispiel, weil eine Datenverarbeitung gesetzlich vorgeschrieben ist).

Recht auf Information

Nach der DSGVO müssen der betroffenen Person durch den*die Verantwortliche*n gewisse Informationen über die Datenverarbeitungen zur Verfügung gestellt werden. Diese Informationen beinhalten unter anderem:

  • Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
  • Verarbeitete Daten
  • Eventuelle Empfänger*innen von Daten
  • Die Dauer der Datenspeicherung beziehungsweise die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
  • Informationen zu den Rechten der betroffenen Person
  • Kontaktdaten des*der Verantwortlichen
  • Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Die Erfüllung der Informationspflichten erfolgt im Magistrat der Stadt Wien dezentral durch die jeweiligen Dienststellen. Die datenschutzrechtlichen Informationen für die Verarbeitungstätigkeiten der Dienststellen werden bei den entsprechenden Informationen zum Verfahrens und der Verarbeitung veröffentlicht.

Wahrnehmung Ihrer Rechte

Um Ihre Rechte in Anspruch zu nehmen, kontaktieren Sie jene Dienststelle des Magistrats der Stadt Wien, die Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet.

Fragen - Kontakt zum Datenschutzbeauftragten

Wenn Sie Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch Stellen der Stadt Wien oder zur Wahrnehmung Ihrer Betroffenenrechte in Bezug auf die Stadt Wien haben, kontaktieren Sie den Datenschutzbeauftragten der Stadt Wien per E-Mail.

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