Fiakerpferde

Im gesamten Wiener Landesgebiet werden circa 1.500 Pferde gehalten. Ein nicht unbedeutender Teil davon sind Fiakerpferde.

Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen für eine artgerechte Pferdehaltung und Verwendung sind im Tierschutzgesetz und in der 1. Tierhaltungsverordnung, Anlage 1 festgelegt.

Bewilligungsverfahren

braunes Pferd

Jedes Fiakerunternehmen bedarf einer Bewilligung. Bewilligungsverfahren gemäß dem Fiaker- und Pferdemietwagengesetz werden von der Abteilung Rechtliche Verkehrsangelegenheiten (MA 65) betreut.

Amtstierärzt*innen überprüfen als Sachverständige den Gesundheitszustand der Pferde und die Haltungsbedingungen. Vor der Verwendung der Pferde ist ein veterinärmedizinisches Gutachten über den Gesundheitszustand jedes einzelnen Zugpferdes vorzulegen, welches jährlich zu erneuern ist. Zusätzlich ist ein Gutachten über die Eignung und Ausbildung als Fiakerpferd vorzulegen.

Behördliche Kontrollen

Das Auffahren an den genehmigten Standplätzen ist täglich ausschließlich in der Rahmenzeit von 11 bis 22 Uhr erlaubt. Ausgenommen davon sind sogenannte bestellte Fahrten, die jedoch nur nach einer rechtzeitigen Anzeige bei der Behörde möglich sind.

Erreicht die Temperatur in der Innenstadt 35 Grad Celsius, sind Rundfahrten nicht mehr gestattet. Grundsätzlich ist der Einsatz jedes Pferdes nur an 18 Tagen pro Monat zulässig.

Bei Kontrollen der Tiere an den Standplätzen, die risikobasiert stattfinden, achten Amtstierärzt*innen besonders auf folgende Punkte:

  • Ernährungszustand
  • Allgemeinverhalten
  • Kreislauf
  • Atmung
  • Hufbeschlag und der Zustand der Hufe
  • Extremitäten und Lahmheiten
  • Einsatzfähigkeit und Verhalten

Pferde, die nicht den Vorgaben entsprechen, werden auf behördliche Anordnung aus dem Fahrdienst genommen.

Meldung von Missständen

Verstöße können mit folgenden Angaben direkt an die Abteilung Veterinäramt und Tierschutz (MA 60) gemeldet werden:

  • F-Nummer des Gespanns (diese befindet sich an der Rückseite der Kutsche)
  • Genauer Zeitpunkt und Ort der festgestellten Übertretung
  • Genaue Beschreibung des Pferdes
  • Vermeintlicher Missstand: Was wurde beobachtet?

Für Rückfragen der Behörde wird empfohlen, dass Sie Ihren Namen, jedenfalls aber die Telefonnummer, angeben, wenn Sie eine Meldung machen.

Weiterführende Informationen

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