Allgemeine Informationen
Mit der Wiener PV-Flugdachförderung wird gezielt die Errichtung von neu installierten PV-Flugdächern von Betrieben und damit PV-Anlagen, die als Verschattungseinrichtung für bestehende und neue Parkplätze und sonstige gewerbliche Bebauungsflächen genutzt werden, unterstützt.
Ziel ist es, die Errichtung von Überdachungen mit PV-Anlagen auf Liegenschaftsteilen, die für Park-, Rangier-, Lager- und Manipulationsflächen vorgesehen und nicht gärtnerisch auszugestalten sind, zu unterstützen. Bereits versiegelte Flächen oder versickerungsfähige Böden (Asphalt, Rasengittersteine, Kies und stark verdichtete Sandböden), ausgenommen Wiesen/Grünflächen, sollen so einer Doppelnutzung zugeführt werden. Ein Flugdach im Sinne der Förderung ist ein eigenständiges Dach-Bauwerk, das lediglich auf Stützen aufliegt oder dessen überdachter Raum auf zumindest 3 Seiten offen ist.
Gefördert werden neu installierte PV-Flugdächer im Netzparallelbetrieb, die mindestens 800 Voll-Laststunden pro Jahr aufweisen und eine Mindestleistung von 15 kWp oder eine Mindestgröße von 100 Quadratmeter überdachter Fläche haben.
Anträge für die Wiener PV-Flugdachförderung können von juristischen Personen gestellt werden.
Das Ausmaß der Förderung beträgt:
- Maximal 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses oder
- PV-Flugdächer werden ab dem 1. kWp mit 600 Euro pro kWp gefördert.
Es kommt der geringere Fördersatz, der sich aus Punkt 1 beziehungsweise 2 errechnet, zur Anwendung.
Die maximale Fördersumme pro Anlage beträgt 250.000 Euro.
Der Umsetzungszeitraum beträgt 24 Monate ab Förderzusage.
Für die Wiener PV-Flugdachförderung ist kein zusätzlicher Zählpunkt erforderlich, wenn bereits eine PV-Anlage mit einem Zählpunkt vorhanden ist.
Die Förderung ist mit 30 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt, abzüglich der Erlöse unter Betrachtung des Zeitraumes der ersten 5 Jahre der Maßnahme. Es werden 3,5 Cent/kWh zugrunde gelegt. Die Erlöse werden von den Gesamtkosten der PV-Anlage abgezogen und nicht von der Fördersumme.
Beispiel
- 20 kWp PV-Flugdach-Anlage
- Kosten: 43.000 Euro
- Jahresertrag: 20.000 kWh
- 5-Jahresertrag: 100.000 kWh
- Erlöse: 3.500 Euro
30 Prozent Obergrenze: 43.000 Euro - 3.500 Euro = 39.500 Euro * 0,3 = 11.850 Euro
Pauschalförderung: 20 kWp * 600 Euro/kWp = 12.000 Euro
Die Pauschalförderung von 12.000 Euro ist höher als die 30 Prozent Obergrenze. Daher wird die Förderung in Höhe von 11.850 Euro gewährt.
Eine Kombination der Wiener Landesförderung mit der Förderung des Klima- und Energiefonds oder mit der Förderung nach dem EAG ist ausgeschlossen.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Anträge für die PV-Flugdachförderung können von juristischen Personen gestellt werden. Die Gewährung einer Förderung erfolgt in Form einer schriftlichen Zusicherung (Fördervertrag).
Voraussetzung sind für PV-Anlagen auf Flugdächern mindestens 800 Voll-Laststunden im Jahr unter Nachweis standardisierter Berechnungsmethoden. Die Einspeisung ins öffentliche Netz muss möglich sein. Es werden nur PV-Flugdächer gefördert, die auf gewerblichen versiegelten Flächen oder versickerungsfähigen Böden (Asphalt, Rasengittersteine, Kies und stark verdichtete Sandböden) errichtet werden. PV-Flugdächer auf Wiesen oder Grünflächen sind nicht förderfähig.
Die Mindestgröße einer förderbaren PV-Flugdach-Anlage beträgt
- 100 Quadratmeter überdachte Fläche
oder - 15 kWp Leistung
Die Flugdächer und PV-Anlagen müssen den derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen entsprechen und danach genehmigt werden.
Förderfähige Anlagen(teile)
- Planungs- und Beratungsleistungen
- Gutachten inklusive der erforderlichen Vorleistungen und Versuche
- Baukosten (Material und Arbeitsleistungen)
- Flugdachkonstruktion inklusive Fundamente
- Anlagen zur Versickerung der Oberflächenwässer aus der überbauten Fläche
- Wiederherstellung der Oberflächen bis zum 1,1-fachen der überdachten Fläche
- PV-Anlage und dazugehörende Komponenten (Material und Arbeitsleistungen)
- Module, elektrische Leitungen und deren Verrohrung, Armaturen, Steuer- und Regeleinrichtungen, Messeinrichtungen
- Wechselrichter
- Montagesystem
Nicht förderfähige Anlagen(teile)
- Stromspeicher (Akkus, Batterien)
- Einrichtungen für Ladeinfrastruktur von Elektrofahrzeugen
- Sonstige elektrische Anlagen und Einrichtungen für Beleuchtung, Überwachung, Beschallung, Visualisierung oder Telekommunikation, die in Verbindung mit dem Dach errichtet werden und nicht für den Betrieb der PV-Anlage zwingend erforderlich sind
- Gebühren im Allgemeinen (zum Beispiel Bauanzeige)
- Garantie- oder Versicherungskosten (zum Beispiel Wechselrichter-Garantie-Verlängerung)
- Netzanschluss des Netzbetreibers
- Materialien, die in Eigenleistung verbaut wurden
- Einbau von gebrauchten PV-Modulen
Fristen und Termine
Die Förderentscheidung hängt von der jeweils individuellen Ausgangslage ab. Die Wiener PV-Flugdachförderung kann ganzjährig online beantragt werden. Die Gewährung einer Förderung erfolgt vorbehaltlich verfügbarer Fördermittel.
Die Errichtung und Fertigstellung der PV-Anlage muss innerhalb von 24 Monaten ab Förderzusage erfolgen. Diese Frist kann verlängert werden, wenn äußere Umstände, wie zum Beispiel Lieferengpässe, eine Umsetzung erschweren. In diesem Fall wäre eine kurze E-Mail unter Angabe der Verzögerungsgründe sowie der voraussichtlichen Fertigstellung an die Förderstelle zu schreiben.
Der Förderantrag muss vor Beginn der Arbeiten (Bestellung der Anlage) mit einem Angebot einer Fachfirma gestellt werden. Der Beginn der Arbeiten ist entweder der Beginn der Bauarbeiten für die Investition oder die erste rechtsverbindliche Verpflichtung zur Bestellung von Ausrüstung oder eine andere Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist (Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission idgF.). Stellt sich bei Rechnungslegung heraus, dass der Förderantrag erst nach der Bestellung, Anzahlung oder Errichtung der PV-Anlage gestellt wurde, wird eine bestehende Förderzusage zurückgezogen.
Der Beginn der Arbeiten kann auf eigenes Risiko unmittelbar nach Antragstellung erfolgen, die Förderzusage muss nicht abgewartet werden.
Hinweis: Um den Ausbau der E-Mobilität zu forcieren, weisen wir auf die ideale Kombination von PV-Flugdachanlagen mit E-Lademöglichkeiten hin.
Zuständige Stelle
Für betriebliche Antragsteller*innen:
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
9., Türkenstraße 9
Telefon: +43 1 31 63 17 30
Fax: +43 1 31 6 31-99-730
E-Mail: wien-pv@kommunalkredit.at
Wiener Landesförderung Photovoltaik Flugdächer
Erforderliche Unterlagen
Fördereinreichung
- Angebot zur Errichtung einer PV-Flugdach-Anlage durch eine Fachfirma
- Berechnung der Volllaststunden mit standardisierten Methoden
- Vollständig ausgefülltes Einreichformular
- Vollmacht: Wird der Antrag durch eine*n Anlagenerrichter*in oder eine andere natürliche oder juristische Person eingebracht, muss eine schriftliche Vollmacht der Förderwerber*innen beigelegt werden.
- Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis oder Führerschein)
Der Antrag auf Förderung kann ausschließlich vor Bestellung der PV-Anlage erfolgen. Es werden ausschließlich richtig und vollständig ausgefüllte Anträge bearbeitet.
Förderabrechnung
Anlagenbesichtigungen werden auf Stichproben beschränkt. Folgende Unterlagen müssen gesammelt und mit vollständigen und richtigen Angaben vorgelegt werden:
- Rechnungen
- Einzahlungsbelege beziehungsweise Banküberweisungsbestätigungen
- Nachweis der Zählpunktnummer für die Stromeinspeisung (schriftliche Bestätigung durch den Netzbetreiber)
- Baubewilligung (falls erforderlich)
- Unterschriebener Fördervertrag
- Funktionsprüfung gemäß ÖVE E 8001
- Fotos von Anlage, Wechselrichter und Untergrund
Unvollständige Unterlagen können nicht bearbeitet werden.
Kosten und Zahlung
Der Antrag ist gebührenfrei.
Erledigungsdauer
Die Dauer der Erledigung richtet sich danach, ob alle Unterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht wurden. Durch die unvollständige Vorlage von Unterlagen kann das Verfahren verzögert werden.
Formular
Der Förderantrag kann ausschließlich online erfolgen.
Hinweis: Im Online-Antragsformular ist unter "Technische Daten" die Montagevariante "auf Flugdach" auswählbar.
Zusätzliche Informationen
Die Gewährung einer Förderung erfolgt vorbehaltlich verfügbarer Fördermittel.
Auf die Gewährung einer Förderung nach den geltenden Förderrichtlinien besteht kein Rechtsanspruch.