Allgemeine Informationen
In Wien werden neu installierte PV-Anlagen auf Mehrgeschoßwohnbauten (Bestandsgebäuden) im Netzparallelbetrieb gefördert, die mindestens 800 Voll-Laststunden aufweisen.
Die Förderung kann für mehrgeschoßige Bestandswohnbauten (MGWB) beantragt werden, wenn:
- sie höher als 9 Meter sind (ab Bauklasse 3)
oder - sie aus einem Erdgeschoß und mindestens 2 weiteren Obergeschoßen, exklusive Dachgeschoß, bestehen.
Zusätzlich müssen mindestens 3 Wohneinheiten und zumindest 50 Prozent Wohnnutzung gegeben sein.
Ein Gebäude gilt 2 Jahre nach Fertigstellung (Anzeige) als Bestandswohngebäude.
Förderanträge können von natürlichen und juristischen Personen gestellt werden. PV-Anlagen auf MGWB werden ab einer Mindestleistung von 1 kWp bis zu einer Obergrenze von 1.000 kWp gefördert.
Das Ausmaß der Förderung beträgt:
- Maximal 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses
oder - PV-Anlagen bis zu 50 kWp werden mit 400 Euro pro kWp gefördert.
Bei PV-Anlagen, deren Leistung 50 kWp übersteigt, werden- die ersten 50 kWp mit 400 Euro pro kWp,
- die Leistung zwischen 50 kWp und 100 kWp mit 300 Euro pro kWp und
- die über die 100 kWp hinausgehende Leistung mit 250 Euro pro kWp gefördert.
Es kommt der geringere Fördersatz, der sich aus Punkt 1 beziehungsweise 2 errechnet, zur Anwendung.
Der Umsetzungszeitraum beträgt 24 Monate ab Förderzusage.
Es ist kein zusätzlicher Zählpunkt erforderlich, wenn bereits eine PV-Anlage mit einem Zählpunkt vorhanden ist. Die Kosten für Absturzsicherungen für PV-Anlagen auf MGWB sind förderfähige Kosten.
Die Förderung ist mit 30 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt, abzüglich der Erlöse unter Betrachtung des Zeitraumes der ersten 5 Jahre der Maßnahme. Es werden 3,5 Cent/kWh zugrunde gelegt. Die Erlöse werden von den Gesamtkosten der PV-Anlage abgezogen und nicht von der Fördersumme.
Beispiel
- 20 kWp PV-Anlage
- Kosten: 30.000 Euro
- Jahresertrag: 20.000 kWh
- 5-Jahresertrag: 100.000 kWh
- Erlöse: 3.500 Euro
30 Prozent Obergrenze: 30.000 Euro – 3.500 Euro = 26.500 Euro * 0,3 = 7.950 Euro
Pauschalförderung: 20 kWp * 400 Euro/kWp = 8.000 Euro
Die Pauschalförderung von 8.000 Euro ist höher als die 30 Prozent Obergrenze. Daher wird die Förderung in Höhe von 7.950 Euro gewährt.
Eine Kombination der Wiener Landesförderung mit der Förderung des Klima- und Energiefonds oder mit der Förderung nach dem EAG ist ausgeschlossen.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Anträge für die Förderung von PV-Anlagen auf MGWB können von natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden. Die Gewährung einer Förderung erfolgt in Form einer schriftlichen Zusicherung (Fördervertrag).
Voraussetzung sind für PV-Anlagen auf MGWB mindestens 800 Voll-Laststunden im Jahr unter Nachweis standardisierter Berechnungsmethoden. Die Einspeisung ins öffentliche Netz muss möglich sein.
Gefördert werden ausschließlich PV-Anlagen mit einer Leistung mit mehr als 1 kWp.
Hinweis: Sogenannte PV-Balkonanlagen sind nicht förderfähig, da sie die Mindestleistung von 1 kWp nicht erfüllen. Der Einbau von gebrauchten PV-Modulen ist nicht förderfähig.
Förderfähige Anlagen(teile)
- Module inklusive Trägergerüst
- Montage
- Verrohrung, Armaturen, Steuer- und Regeleinrichtungen
- Messeinrichtungen
- Absturzsicherungen
- Planungs- und Beratungsleistungen
- Gutachten inklusive der erforderlichen Vorleistungen und Versuche
Nicht förderfähige Anlagen(teile)
- Stromspeicher (Akkus, Batterien)
- neuer Zählerkasten/Zählertausch und Entsorgungskosten
- Miete, Gebühr für den Zählpunkt, Bauanzeige, Gebühren im Allgemeinen, Garantiekosten, Versicherungskosten, Rechnung Stromanbieter
- Backup-Systeme, Displays
- Dacheindeckung, Laderegler, Schneefang
- Materialien, die in Eigenleistung verbaut wurden
- Einbau von gebrauchten PV-Modulen
Jede zusätzlich beantragte und in Anspruch genommene Förderung muss der Förderstelle umgehend gemeldet werden. Doppelförderungen sind nicht möglich.
Sämtliche Fördervorhaben unterliegen der Förderrichtlinie 2025 für die Förderung der Erzeugung und Speicherung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern und von Energieeffizienzmaßnahmen und -programmen.
Fristen und Termine
Die Förderentscheidung hängt von der jeweils individuellen Ausgangslage ab. Die Förderung kann ganzjährig online beantragt werden. Die Gewährung einer Förderung erfolgt vorbehaltlich verfügbarer Fördermittel.
Die Errichtung und Fertigstellung der PV-Anlage muss innerhalb von 24 Monaten ab Förderzusage erfolgen. Diese Frist kann verlängert werden, wenn äußere Umstände, wie zum Beispiel Lieferengpässe, eine Umsetzung erschweren. In diesem Fall wäre eine kurze E-Mail unter Angabe der Verzögerungsgründe sowie der voraussichtlichen Fertigstellung an die Förderstelle zu schreiben.
Der Förderantrag muss vor Beginn der Arbeiten (Bestellung der Anlage) mit einem Angebot einer Fachfirma gestellt werden. Der Beginn der Arbeiten ist entweder der Beginn der Bauarbeiten für die Investition oder die erste rechtsverbindliche Verpflichtung zur Bestellung von Ausrüstung oder eine andere Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist (Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission idgF.). Stellt sich bei Rechnungslegung heraus, dass der Förderantrag erst nach der Bestellung, Anzahlung oder Errichtung der PV-Anlage gestellt wurde, wird eine bestehende Förderzusage zurückgezogen.
Der Beginn der Arbeiten kann auf eigenes Risiko unmittelbar nach Antragstellung erfolgen, die Förderzusage muss nicht abgewartet werden.
Zuständige Stelle
Für private und betriebliche Antragsteller*innen:
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
9., Türkenstraße 9
Telefon: +43 1 31 63 17 30
Fax: +43 1 31 6 31-99-730
E-Mail: wien-pv@kommunalkredit.at
- Wiener Landesförderung Photovoltaik - Förderung für natürliche Personen
- Wiener Landesförderung Photovoltaik - Förderung für juristische Personen
Erforderliche Unterlagen
Fördereinreichung
- Angebot zur Errichtung einer PV-Anlage durch eine Fachfirma
- Berechnung der Voll-Laststunden mit standardisierten Methoden
- Vollständig ausgefülltes Einreichformular
- Nachweis MGWB (zum Beispiel Energieausweis)
- Fertigstellungsanzeige des Gebäudes (Gebäude nach 2020) oder Fotonachweis, dass es sich um ein älteres Bestandsgebäude handelt
- Vollmacht: Wird der Antrag durch eine*n Anlagenerrichter*in oder eine andere natürliche oder juristische Person eingebracht, muss eine schriftliche Vollmacht der Förderwerber*innen beigelegt werden.
- Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis oder Führerschein)
Der Antrag auf Förderung kann ausschließlich vor Bestellung der PV-Anlage erfolgen. Es werden ausschließlich richtig und vollständig ausgefüllte Anträge bearbeitet.
Förderabrechnung
Anlagenbesichtigungen werden auf Stichproben beschränkt. Folgende Unterlagen müssen gesammelt und mit vollständigen und richtigen Angaben vorgelegt werden:
- Rechnungen
- Einzahlungsbelege beziehungsweise Banküberweisungsbestätigungen
- Nachweis der Zählpunktnummer für die Stromeinspeisung (schriftliche Bestätigung durch den Netzbetreiber)
- Baubewilligung (falls erforderlich)
- Unterschriebener Fördervertrag
- Funktionsprüfung gemäß ÖVE E 8001
- Fotos von Anlage und Wechselrichter
Unvollständige Unterlagen können nicht bearbeitet werden.
Kosten und Zahlung
Der Antrag ist gebührenfrei.
Erledigungsdauer
Die Dauer der Erledigung richtet sich danach, ob alle Unterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht wurden. Durch die unvollständige Vorlage von Unterlagen kann das Verfahren verzögert werden.
Formular
Der Förderantrag kann ausschließlich online erfolgen.
Zusätzliche Informationen
Die Gewährung einer Förderung erfolgt vorbehaltlich verfügbarer Fördermittel.
Auf die Gewährung einer Förderung nach den geltenden Förderrichtlinien besteht kein Rechtsanspruch.