Allgemeine Informationen
Die Kulturabteilung vergibt im Bereich Musik unter anderem Förderungen für Kompositionen aus den Bereichen Neue Musik, Improvisation und Elektronik, Musikdrama (Oper, Musiktheater, Film), genreübergreifende Gegenwartsmusik und Jazz, die noch nicht uraufgeführt wurden.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Komponist*innen mit Hauptwohnsitz in Wien, mit abgeschlossenem Studium oder nachgewiesener professioneller Tätigkeit.
In den Förderrichtlinien finden Sie alle Informationen zu "Antragsberechtigte" und "Fördervoraussetzungen".
Fristen und Termine
- Bis 15. April, 24 Uhr: für die Umsetzung von Vorhaben im 2. Halbjahr desselben Jahres
- Bis 16. November, 24 Uhr: Für die Umsetzung von Vorhaben im 1. Halbjahr des Folgejahres
Zuständige Stelle
Stadt Wien Kultur (MA 7)
Referat: Musik
E-Mail: musik@ma07.wien.gv.at
Telefon: +43 1 4000-84728
Verfahrensablauf
Nach dem Abschicken des Formulars erhalten Sie per E-Mail eine automatisierte Eingangsbestätigung des Formularservers. Nach formaler Prüfung des Antrags erhalten Sie spätestens nach 3 Wochen per E-Mail eine Empfangsbestätigung des zuständigen Referats. Sollten Sie eine der beiden E-Mails nicht erhalten haben, kontaktieren Sie bitte das Referat Musik.
In den Förderrichtlinien finden Sie alle Informationen zu "Abwicklung und Ablauf von Förderungen".
Erforderliche Unterlagen
In den Förderrichtlinien finden Sie alle für den Antrag und die Nachweiserbringung erforderlichen Unterlagen.
Schicken Sie korrigierte Unterlagen oder Unterlagen, die Sie vergessen haben, bitte per E-Mail an musik@ma07.wien.gv.at.
Kosten und Zahlung
Der Antrag ist gebührenfrei.
Formular
Antrag und Abrechnung mit ID Austria
Antrag und Abrechnung ohne ID Austria
Sie benötigen eine Einverständniserklärung. Sie müssen diese ausfüllen, unterschreiben und anschließend in das Online-Formular hochladen: Einverständniserklärung.
Zusätzliche Informationen
Beziehen Sie bitte die Grundsätze des "Code of Ethics" der Kulturabteilung in Ihre Arbeit und in die Umsetzung Ihrer Vorhaben mit ein.
Steuerrechtliche Fragen können von der Kulturabteilung nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihr zuständiges Finanzamt.